Sozialversicherungsgericht Zürich, Nichteintreten auf Neuanmeldung erfolgte zu Unrecht. Da Anhaltspunkte für Verschlechterung des Gesundheitszustandes trotz für sich alleine nicht ausreichendem Arztbericht bestanden, ist das im Beschwerdeverfahren neu eingereichte neuropsychologische Gutachten ausnahmsweise zu berücksichtigen (BGE 130 V 64 E. 5.2.5 e contrario) und dessen Kosten sind der IV-Stelle aufzuerlegen. (2017) | Lexipedia