Sozialversicherungsgericht Zürich, Auf das MEDAS-Gutachten kann abgestellt werden. In einer leidensangepassten Tätigkeit besteht eine 80%ige Arbeitsfähigkeit. Kein Anspruch auf eine Invalidenrente. Bestätigung der rentenverneinenden Verfügung und Abweisung der Beschwerde. (2018) | Lexipedia