Sozialversicherungsgericht Zürich, Vorliegende medizinische Berichte der behandelnden Ärzte (kein Gutachten und keine RAD-Stellungnahme vorhanden) lassen eine Standardindikatorenprüfung nicht zu. Zudem keine Aussage zur AUF bezüglich der somatischen Leiden. Rückweisung zur Begutachtung. (2018) | Lexipedia