Sozialversicherungsgericht Zürich, Vorläufig aufgenommene Ausländerin (Status F) erfüllt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine ordentliche Invalidenrente nicht (dreijährige Beitragspflicht vor Eintritt der Invalidität). Beiträge können nachträglich nicht mehr in ausreichendem Umfang geleistet werden (Art. 14 Absatz 2bis AHVG). - BGE 8C_58/2019 (2018) | Lexipedia