Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenrevision; Statuswechsel überwiegend wahrscheinlich; Verbesserung des Gesundheitszustandes in psychiatrischer Hinsicht; strukturiertes Beweisverfahren lässt auf keinen invalidisierenden Gesundheitszustand schliessen; Abweisung. - BGE 9C_466/2018 (2018) | Lexipedia