Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenaufhebung. Sachverhaltsänderung mit polydisziplinärem Gutachten nicht rechtsgenüglich nachgewiesen. Voraussetzungen für eine Bestätigung der angefochtenen Verfügung mit der substituierten Begründung der zweifellosen Unrichtigkeit der ursprünglichen Verfügung nicht gegeben. Daher Rückweisung zur nochmaligen polydisziplinären Begutachtung in Koordination mit dem Unfallversicherer, an den im Parallelverfahren ebenfalls eine Rückweisung zur polydisziplinären Begutachtung erfolgt. Entwicklung der Rechtsprechung betreffend Standardindikatoren. (2020) | Lexipedia