Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenrevision. Rente 2001 zugesprochen wegen depressiver Störung. Heute gemäss polydisziplinärem Gutachten keine Einschränkung AF mehr. Indikatorenprüfung. Trotz Alter 55+ und Rente 15+ Jahre keine Eingliederungsmassnahmen vor Rentenaufhebung, da bisher 50 % arbeitstätig. - BGE 8C_172/2019 (2019) | Lexipedia