Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung zum Leistungsbezug. Abstellen auf das polydisziplinäre Gutachten. Keine Prüfung der Indikatoren gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung notwendig. Wegen der Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes besteht nunmehr Anspruch auf eine Viertelsrente. (2019) | Lexipedia