Sozialversicherungsgericht Zürich, Beweiskraft Gutachten nicht umstritten, Arbeitsfähigkeit 70 % angestammt und angepasst, keine Verschlechterung vor Verfügungszeitpunkt ausgewiesen, Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bejaht, leidensbedingter Abzug. Abweisung. (2020) | Lexipedia