Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung; Verfügung der IV-Stelle, welche dem Wortlaut nach auf das neuerliche Gesuch eingetreten ist, ist aufgrund ihres wirklichen rechtlichen Gehalts als Nichteintreten zu qualifizieren; Verschlechterung nicht glaubhaft gemacht; Abweisung. - BGE 9C_351/2020 (2020) | Lexipedia