Sozialversicherungsgericht Zürich, Verwertbarkeit Restarbeitsfähigkeit einer 55-jährigen Hilfsarbeiterin, welche funktionelle Einhänderin ist, bejaht, jedoch Abzug vom Tabellenlohn von 25 % gewährt. Entgegen Antrag der IV-Stelle keine Androhung einer reformatio in peius. (2020) | Lexipedia