Sozialversicherungsgericht Zürich, In der angestammten Tätigkeit ist medizinisch keine Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen. Subjektive Selbsteinschätzung und Ausführungen des Arbeitgebers genügen nicht, um einen anspruchsbegründenden Invaliditätsgrad auszuweisen. Abweisung. (2020) | Lexipedia