Sozialversicherungsgericht Zürich, Prüfung Rentenanspruch nach zuvor erfolgter Rückweisung und Einholung eines Gutachtens. Ab möglichem Rentenbeginn liegt eine Teilerwerbstätigkeit und daneben Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushalt) vor. Im weiteren Verlauf Statuswechsel (Vollerwerbstätigkeit). Aufgrund der vorhandenen Restarbeitsfähigkeit und Leistungsfähigkeit im Haushalt ergibt sich keine rentenrelevante Einschränkung. Abweisung des Leistungsbegehrens. (2020) | Lexipedia