Sozialversicherungsgericht Zürich, Eingliederungsorientierte Rentenrevision gestützt auf Art. 8a IVG. Renteneinstellung gestützt auf Art. 21 Abs. 4 ATSG erfolgte zu Recht, da der Beschwerdeführer nicht aktiv an Wiedereingliederungsmassnahmen teilgenommen hat, obwohl gemäss Gutachten Eingliederungspotential bestand. (2020) | Lexipedia