Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung. Veränderung unstrittig. Gemäss Gerichtsgutachten liegt eine Arbeitsfähigkeit von 70 % in einer angepassten Tätigkeit vor. Verwertung der Restarbeitsfähigkeit aufgrund eingeschränktem Belastungsprofil und fortgeschrittenem Alter nicht gegeben. Auferlegung der Kosten für das Gerichtsgutachten an die Beschwerdegegnerin. Gutheissung. (2023) | Lexipedia