Sozialversicherungsgericht Zürich, RAD-Einschätzung einer Arbeitsfähigkeit von 50 % angestammt und 75 % angepasst ist schlüssig. Zur Berechnung des Valideneinkommens ist auf den Abklärungsbericht des Bauern-verbands und nicht auf den IK-Auszug abzustellen, da darin die Arbeitsleistung der Familien-angehörigen ausgeschieden wird (Art. 25 Abs. 2 IVV). Kein Rentenanspruch, kein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen; Abweisung. - BGE 9C_127/2021 (2021) | Lexipedia