Sozialversicherungsgericht Zürich, Abstellen auf Gutachten; medizinischer Sachverhalt genügend abgeklärt; Indikatoren lassen sich - entgegen der Ansicht der BGin - gestützt auf das Gutachten beurteilen; 100%ige AUF in sämtlichen Tätigkeiten überwiegend wahrscheinlich seit Mai 2011 ausgewiesen; Gutheissung. (2021) | Lexipedia