Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung; keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausgewiesen mit Ausnahme der Rekonvaleszenzzeit im Nachgang zu einer Fussoperation; vormalige Arbeitsfähigkeitseinschätzung und Invaliditätsbemessung haben weiterhin Gültigkeit. (2021) | Lexipedia