Sozialversicherungsgericht Zürich, Wiedererwägung; der Einkommensvergleich in der rentenzusprechenden Verfügung war zweifellos unrichtig (krankheitsbedingt aufgenommene angepasste Tätigkeit als angestammte Tätigkeit qualifiziert); ex nunc et pro futuro resultiert ebenfalls kein Rentenanspruch; Abweisung. (2023) | Lexipedia