Sozialversicherungsgericht Zürich, Qualifikation in Abweichung von angefochtener Verfügung als zu 60 % im Erwerbsbereich und zu 40 % im Haushaltsbereich Tätige; Keine Zweifel an der Einschätzung einer 80%igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit durch RAD; gemischte Methode ergibt Invaliditätsgrad von 12 %; Abweisung (2022) | Lexipedia