Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenanspruch verneint; weder sind weitere somatische Abklärungen erforderlich noch liegt beim 60-jährigen Beschwerdeführer eine Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit (vollständige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit) vor. (2024) | Lexipedia