Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung. Keine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausgewiesen. Kein organisches Substrat für geklagte Schmerzen nachgewiesen; subjektive Schmerzangaben genügen für Begründung einer Arbeitsunfähigkeit nicht. - BGE 9C_599/2025 (2025) | Lexipedia