Sozialversicherungsgericht Zürich, Herausgabe der Tonaufnahmen lediglich zum Anhören und nicht zum Speichern korrekt; bidisziplinäres Gutachten trotz schlechter Tonaufnahme beweiswertig; Verschlechterung des Gesundheitszustandes zwischen Begutachtung und Verfügung möglich; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen. (2025) | Lexipedia