Sozialversicherungsgericht Zürich, Familienzulagen nach FamZG fallen nicht in den Geltungsbereich des Sozialversicherungsabkommens Schweiz Bosnien-Herzegowina, weshalb ab 1. September 2021 kein Anspruch auf Zulagen für dort wohnende Kinder mehr besteht. - BGE 8C_671/2023 (2023) | Lexipedia