Sozialversicherungsgericht Zürich, Teilweiser Klagerückzug; im Übrigen ist die Klage abzuweisen, da der Kläger den Beweis für das Vorliegen einer Krankheit und einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit im Sinne der AVB für den strittigen Zeitraum nicht zu erbringen vermag. (2016) | Lexipedia