Sozialversicherungsgericht Zürich, Keine Anwendung der Rechtsvorschriften des FZA zur Leistungsaushilfe, da es sich nicht um Leistungen der sozialen Krankenversicherung im Ausland, sondern um privatrechtliche Leistungen handelt. Ungenügende Abklärung, ob ein Notfall im Sinne von Art. 36 Abs. 2 KVV vorlag; Rückweisung. (2016) | Lexipedia