Sozialversicherungsgericht Zürich, Rechtsöffnung für ausstehende KVG-Prämien. Unwirksame Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mangels Mitteilung eines neuen Versicherers. Beschwerdeführerin untersteht dem Versicherungsobligatorium. Ausstehende Prämien sind geschuldet, Mahnverfahren korrekt abgelaufen. Abweisung. - BGE 9C_161/2025 (2025) | Lexipedia