Sozialversicherungsgericht Zürich, Im Rahmen des streitigen Ereignisses kam es zu einer unkoordinierten Bewegung, weshalb der äussere Faktor als ungewöhnlich zu qualifizieren und ein Unfallereignis zu bejahen ist; Entschädigung für unentgeltliche Rechtsvertretung im Einspracheverfahren; Gutheissung der Beschwerde. (2015) | Lexipedia