Sozialversicherungsgericht Zürich, Strittig ist der Grad der Invalidität. Zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist auf den Bericht des Versicherungsmediziners abzustellen. Invaliditätsbemessung durch die Beschwerdegegnerin ist hinsichtlich Valideneinkommen (Berücksichtigung von Nebenerwerbstätigkeiten) zu beanstanden, teilweise Gutheissung. (2014) | Lexipedia