Sozialversicherungsgericht Zürich, Abweisung des Begehrens um Rente und Integritätsentschädigung, da das von der Beschwerdegegnerin auf Anweisung des Gerichts eingeholte, voll beweiskräftige polydisziplinäre Gutachten im Zeitpunkt des Fallabschlusses keine Unfallfolgen mehr ausweist - BGE 8C_297/2017 (2017) | Lexipedia