Sozialversicherungsgericht Zürich, Knieverletzung nach Sturz vom Feigenbaum. Status quo sine erreicht. Nach Fallabschluss persistierende Knie- und Rückenbeschwerden sind nicht unfallkausal. Kein Rentenanspruch und kein Anspruch auf Integritätsentschädigung. - BGE 8C_92/2018 (2017) | Lexipedia