Sozialversicherungsgericht Zürich, Vorbestehende Schwerhörigkeit mit Tinnitus, Knalltrauma im August 2014 (rechtes Ohr) und Hörsturz unklarer Ätiologie im August 2016 (linkes Ohr), in der Folge Depression; Kausalität und zusammenwirken der beidseitigen Ohrbeschwerden rechtlich (Art. 36 UVG) und medizinisch strittig; Klärung der Rechtsfragen und Rückweisung zur Vervollständigung der Vorakten und Einholung eines otologischen Gutachtens (2019) | Lexipedia