Sozialversicherungsgericht Zürich, Zusätzliche Leistungen: Opfer eines Gewaltdelikts mit Verlust eines Auges; psychische Unfallfolgen; kein eigentlicher Revisionsfall, da bei erstmaliger Rentenzusprache noch kein stabiler Zustand; Addition von klar unterscheidbaren Integritätsschäden; teilweise Gutheissung. - BGE 8C_300/2020 (2020) | Lexipedia