Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenrevision, nur VEK str.; auch bei jung verunfallten Versicherten kann allein aus dem Umstand, dass sie eine invaliditätsbedingte Umschulung absolvierten, nicht auf eine hypothetische berufliche Weiterentwicklung geschlossen werden; keine konkreten Anhaltspunkte in der Validen- und Invalidenkarriere; massgebend ist das aktuell vom ersten AGer für den ursprünglich gelernten Beruf bezahlte Gehalt, nicht der Vollzeitlohn in der umgeschulten Tätigkeit (2019) | Lexipedia