Sozialversicherungsgericht Zürich, Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bejaht; Einkommensvergleich mit Parallelisierung sowie Leidensabzug bei Beeinträchtigung der dominanten Hand ergibt keinen Rentenanspruch; Integritätsschaden wurde anhand der Suva-Tabelle 3 korrekt festgelegt. (2020) | Lexipedia