Sozialversicherungsgericht Zürich, Quetschverletzung des rechten Daumens. Gemäss den Gutachtern kein CRPS oder erklärbare posttraumatische Schmerzen, demnach war der status quo sine spätestens neun Monate nach dem Unfallereignis erreicht. - BGE 8C_568/2019 (2019) | Lexipedia