Sozialversicherungsgericht Zürich, Geltend gemachte Hörbeschwerden sind nicht Streitgegenstand. Auf kreisärztliche Beurteilung kann abgestellt werden. Bemessung des Invaliditätsgrades erweist sich als korrekt. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird. (2020) | Lexipedia