Sozialversicherungsgericht Zürich, Kreisärztliche Beurteilungen sind beweiskräftig. Die objektivierbaren Unfallfolgen waren im Zeitpunkt des Fallabschlusses vollumfänglich abgeheilt. Instabilität der Syndesmose sowie Fibulaverkürzung nicht erstellt. Der natürliche Kausalzusammenhang ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dahingefallen. (2020) | Lexipedia