Sozialversicherungsgericht Zürich, Fallabschluss unbestritten; auf kreisärztliche Beurteilung kann abgestellt werden; 100 % arbeitsfähig in einer angepassten Tätigkeit; Aufnahme einer unselbständigerwerbenden Tätigkeit zumutbar; Invaliditätsgrad von 7 %; kein Rentenanspruch. (2021) | Lexipedia