Sozialversicherungsgericht Zürich, Wiedererwägungsweise Aufhebung einer seit 2001 gestützt auf einen Vergleich ausgerichteten Invalidenrente nicht rechtens, da weder klare Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes noch fehlende Adäquanzprüfung; keine zweifellose Unrichtigkeit; Gutheissung (2021) | Lexipedia