Sozialversicherungsgericht Zürich, Medizinischer Endzustand erreicht, da die Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit wieder voll hergestellt ist und daneben durch die Physiotherapie keine namhafte Verbesserung des Gesundheitszustand mehr zu erwarten ist; kein Anspruch auf Integritätsentschädigung; Abweisung (2022) | Lexipedia