Sozialversicherungsgericht Zürich, Integritätsentschädigung strittig. Psychische Beschwerden mangels adäquaten Kausalzusammenhangs nicht zu berücksichtigen. In somatischer Hinsicht auf kreisärztliche Aktenbeurteilung abzustellen. - BGE 8C_384/2023 (2023) | Lexipedia