Sozialversicherungsgericht Zürich, Fahrradsturz mit Verletzung des rechten Handgelenks. Beweiskräftige Aktenbeurteilung des Versicherungsmediziners. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Unfallversicherung eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 13 % ausrichtet und einen Anspruch auf eine Integritätsentschädigung verneint hat. (2025) | Lexipedia