Sozialversicherungsgericht Zürich, Bewohnen je eines Zweiraumzimmers eines Ehepaares entspricht hohem Komfort, der nicht aus Ergänzungsleistungen zu finanzieren ist, Beschränkung der bei der EL-Berechnung zu berücksichtigenden Heimtaxen erweist sich im regionalen durchschnittlichen Vergleich zudem als rechtens; Abweisung. - BGE 9C_24/2018 (2017) | Lexipedia