Sozialversicherungsgericht Zürich, Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids insoweit, als darin die Einsprache abgewiesen anstatt das Einspracheverfahren als gegenstandslos geworden abgeschrieben wurde; im Übrigen Nichteintreten auf Beschwerde mangels Anfechtungswillen, teilweise Gutheissung. (2020) | Lexipedia