Sozialversicherungsgericht Zürich, Keine rückwirkende EL-Neuberechnung vor den Zeitpunkt der Meldung von anspruchsrelevanten Tatsachen und Veränderungen, i.c. Schulden/Schuldenrückzahlungen und Zahlungen von neuen Rechnungen; Nachzahlung von EL bei verspäteter Meldung ausgeschlossen. (2023) | Lexipedia