Sozialversicherungsgericht Zürich, Die Enterbung des Beschwerdeführers ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ungültig, weshalb die Beschwerdegegnerin ihm zu Recht ein Vermögen aus unverteilter Erbschaft ab dem Todestag der Erblasserin angerechnet hat. Abweisung (2025) | Lexipedia