Sozialversicherungsgericht Zürich, Revisionsgesuch mangels eines Revisionsgrundes im Sinne von § 29 lit. a GSVGer abgewiesen (nachträgliche Anmeldung eines Wohnrechts im Grundbuch, um eine Gegenleistung für eine früher erfolgte Liegenschaftsschenkung geltend machen zu können); Abweisung URV-Gesuch wegen Aussichtslosigkeit. (2026) | Lexipedia