08.010
Patentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir stehen heute mit der Revision des Patentgesetzes vor einem wettbewerbspolitisch bedeutenden Entscheid für unser Land. Es geht um die Frage der Erschöpfung im Patentrecht und damit um die mit einem Patent vermittelten Ausschlussrechte im Handel mit einem patentgeschützten Produkt. Die sogenannte Erschöpfung bestimmt die geografische handelsrechtliche Reichweite des Ausschlussrechtes bzw. die Frage, ob eine Patentinhaberin Parallelimporte eines patentgeschützten Produktes aus dem Ausland abwehren kann oder nicht, und wenn ja, aus welchen Regionen sie den Parallelimport verhindern kann.
Zur Diskussion standen in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates drei Systeme, nämlich die nationale, die regionale und die internationale Erschöpfung. Die lange Vorgeschichte dieser Revision kennen Sie. Ich halte dazu nur die wichtigsten Stationen fest: Im geltenden Patentgesetz ist die Frage der Erschöpfung nicht geregelt. Das Bundesgericht hat in Erkennung einer echten Lücke mit seinem wettbewerbspolitischen Entscheid im Fall Kodak am 7. Dezember 1999 die nationale Erschöpfung zum Grundsatz erklärt. Eine Patentinhaberin kann damit den Import ihrer ins Ausland verkauften patentgeschützten Produkte in die Schweiz untersagen, sofern damit nicht eine Wettbewerbsbeschränkung verbunden ist, die das Kartellrecht verletzt. Dieser Entscheid führte zu einer Abschottung des Schweizer Marktes vor Parallelimporten bei den patentgeschützten Erzeugnissen und hemmte den Preiswettbewerb; der Entscheid führte schliesslich zu jahrelangen Kontroversen im Parlament.
Wir kennen im Bereich der Parallelimporte noch weitere Spezialregelungen wie die internationale Erschöpfung im Markenrecht; ich verweise auf das Chanel-Urteil im Urheberrecht, ich verweise auf das Nintendo-Urteil des Bundesgerichtes. Die internationale Erschöpfung kennen wir auch für landwirtschaftliche Produktionsmittel und Investitionsgüter; ich verweise auf den Entscheid der beiden Räte im Bereich der AP 2011. Dazu kommen die kartellrechtlichen Missbrauchsbestimmungen, die wir mit der Gesetzesrevision 2004 beschlossen haben.
Der Bundesrat nahm mit verschiedenen Berichten zum Kodak-Urteil und auch zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Stellung; das in den Jahren 2000, 2002 und 2004. Es liegen auch ökonomische Studien zur Erschöpfungsfrage vor. Der Bundesrat verwarf einen Wechsel zur wettbewerbsfreundlichen Regelung der internationalen und regionalen Erschöpfung. Diese Haltung wollte er auch im Gesetz verankern, und zwar mit der Patentgesetzrevision gemäss der Botschaft vom 23. November 2005. Das führte zu heftigen Kontroversen in der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates und im Rat selbst. Wir beschlossen 2006 auf Antrag der Kommission für Rechtsfragen, die Frage der Erschöpfung aus der damaligen Revision herauszulösen, und beauftragten den Bundesrat, mit einer separaten Botschaft eine Lösung aufzuzeigen. Der Ständerat folgte 2007 diesen Beschlüssen.
Mit der Botschaft vom 21. Dezember 2007 legt uns der Bundesrat nun auftragsgemäss die ausgeklammerte Regelung zur Patenterschöpfung mit einer weiteren Revision des Patentgesetzes vor. Der Bundesrat hält, wie bereits mit der Botschaft von 2005, am Grundsatz der nationalen Erschöpfung fest. Dabei gilt eine kleine Ausnahme: Wenn das Patent nur eine untergeordnete Bedeutung für die Funktion des Produktes hat, so sind Parallelimporte zugelassen. Der Patentinhaber muss dann glaubhaft machen oder muss eben den Gegenbeweis dafür antreten, dass das Patent für die Funktion zentral ist. Dies ist im Patentgesetz bereits verankert, und zwar mit der Revision vom 22. Juni 2007.
Die WAK diskutierte und beschloss die vorliegende Teilrevision am 15. April 2008 im Beisein von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Die Kommission verzichtete dabei auf erneute Anhörungen, da sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der Patenterschöpfung bereits im Vorfeld dieser Revision mit zahlreichen Anhörungen erörtert hatte. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Damit sprachen sich auch jene, die grundsätzlich am geltenden System der nationalen Erschöpfung festhalten wollen, für eine gesetzliche Regelung aus, und zwar aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die Mehrheit der WAK will eine Veränderung des Status quo und schlägt Ihnen das jetzt auch vor. Von der Zulassung der Parallelimporte patentgeschützter Produkte aus dem regionaleuropäischen Ausland oder eben aus der ganzen Welt erwartet die Mehrheit der Kommission einen Beitrag zur Bekämpfung der hohen Preise in der Schweiz. Bei der Beseitigung der Hochpreisinsel Schweiz, was sich im Übrigen auch der Bundesrat zum Ziel gesetzt hat, braucht es nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ein ganzes Bündel von Massnahmen, damit der gewünschte Preiseffekt erzielt wird. Dazu gehört neben dem Abbau zum Beispiel von technischen Handelshemmnissen, neben der strikten Anwendung des Kartellgesetzes eben auch die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Produkte. Die Mehrheit verspricht sich davon eine Belebung des Wettbewerbs und die Beseitigung von Monopolrenten, wie sie heute möglich sind. Die Missbrauchsbestimmungen im Kartellgesetz, die immerhin seit dem 1. April 2004 in Kraft sind, haben sich als viel zu wenig wirksam erwiesen.
Die Preiseffekte von Parallelimporten - das war ein wichtiges Thema in der Kommission - lassen sich abstrakt vielleicht nicht genau abbilden. Wenn aber die Wirtschaftsrealität in Betracht gezogen wird, so zeigt sich ganz klar, dass Parallelimporte eine preissenkende Wirkung haben. Ich verweise auf das Beispiel der Medikamente, bei denen die Patente abgelaufen sind. Hier ist ein Parallelimport möglich. Für die Aufnahme auf die Schweizerische Spezialitätenliste wird ein um 15 Prozent tieferer Preis verlangt. Von tiefen Preisen profitieren die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die KMU und der Standort Schweiz generell. Relevant ist das - ich verweise hier auf die Botschaft - für folgende patentgeschützte Erzeugnisse: Arzneimittel, Computer, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Fahrzeuge und Uhren.
Die Kommissionsminderheit macht geltend, dass mit einer Aufhebung der nationalen Erschöpfung die verfassungsrechtlichen Eigentumsrechte der Patentinhaber geschmälert würden, da sie nicht mehr selber bestimmen könnten, ob Parallelimporte zugelassen sind oder nicht. Dazu ist zu sagen, dass ja der Patentschutz als solcher nicht angetastet wird und auch nicht die damit verbundenen Lizenzgebühren als Entgelt für die Forschungskosten. Das Patent soll Nachahmungen verbieten, nicht aber die Zirkulationsfreiheit der Waren. Denn die Marktabschottung und die damit verbundene Monopolrente gehören nicht zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht. Wenn man schon mit dem Eigentumsrecht argumentieren wollte, wäre zu bedenken, dass dem Eigentumsrecht der Patentinhaber das Eigentumsrecht der Käufer der Ware entgegensteht. Sobald jemand ein Produkt erworben hat, soll er damit machen können, was ihm beliebt. Es ist für die Mehrheit der Kommission auch klar, dass mit der nationalen Erschöpfung andere Verfassungsrechte wie z. B. der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und der Wettbewerbswirtschaft verletzt werden.
Die Kommission hat sich auch mit den Folgen für den Forschungsstandort Schweiz auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass keine Korrelation zwischen den Parallelimporten und der Schmälerung des Forschungsstandortes Schweiz besteht. Ich erlaube mir, hier den Bundesrat selber zu zitieren, nämlich seinen Bericht aus dem Jahr 2004: "Vor dem Hintergrund, dass die internationalen Firmen ihre Forschungsaktivitäten weltweit organisieren und dies vorab nach Massgabe der an den jeweiligen Standorten verfügbaren wissenschaftlichen Kompetenzen, ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass ein Wechsel in der Erschöpfung Bedeutung hat für die in der Schweiz aufgewendeten Forschungsbudgets." Das ist die korrekte Antwort, denn das entspricht auch den Erfahrungen, die EU-Staaten mit dem Wechsel zur EU-regionalen Erschöpfung gemacht haben.
Weiter wurden Bedenken geäussert in Bezug auf die Produktesicherheit und auf Produktefälschungen, vor allem bei Medikamenten. Hier ist darauf hinzuweisen, dass auch parallelimportierte Medikamente einer strikten Zulassungskontrolle durch Swissmedic unterliegen. Also sind auch diese Bedenken nicht am Platz.
Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile kam die Kommission zu folgendem Schluss: Einstimmig sind wir auf die Vorlage eingetreten, und wir haben uns mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für die regionale Erschöpfung ausgesprochen und damit für die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Produkte.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Voilà huit ans que nous débattons de la question de l'épuisement en droit des brevets, à la suite d'un arrêt Kodak du Tribunal fédéral qui a été publié en 1999. Votre commission a donc été saisie du projet de révision de la loi sur les cartels. Permettez donc que je fasse un bref rappel des événements et des priorités que nous avons fixées au cours de ces huit dernières années.
Dès l'an 2000, année de la révision de la loi fédérale sur les médicaments et les dispositifs médicaux et de l'introduction des importations parallèles pour les médicaments non brevetés, votre commission s'est penchée à plusieurs reprises sur la problématique des importations parallèles. A cet effet, elle a sollicité différents rapports du Conseil fédéral. Au cours des dernières années, celui-ci a donc eu la possibilité de se prononcer à plusieurs reprises sur le principe d'épuisement applicable aux brevets.
En 2000, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a déposé un postulat 00.3411, "Importations parallèles. Rapport sur la problématique de l'épuisement", et, deux ans plus tard, elle a pris connaissance d'un rapport sur l'implication d'une introduction des importations parallèles sur le droit des brevets. Dans ce contexte, elle s'est penchée sur le rapport de synthèse du Groupe conjoint sur les échanges et la concurrence de l'OCDE, sur les études émanant de la Commission de la concurrence (COMCO) et sur les études commandées par le Conseil fédéral, entre autres sur les études Infras et Frontier Economics. Ultérieurement, elle a procédé deux fois à des auditions avant d'examiner la loi sur les brevets. Les aspects juridiques et économiques ont donc été largement analysés, c'est la raison pour laquelle votre commission a cette fois-ci renoncé à procéder à de nouvelles auditions.
Finalement, et toujours pour vous situer le débat, le 20 décembre 2006, le Parlement s'est penché sur la révision de la loi sur les brevets et a décidé de repousser la délibération sur l'article 9a de ladite loi en exigeant par voie de motion une nouvelle analyse de la part du Conseil fédéral. C'est la raison pour laquelle nous sommes aujourd'hui une nouvelle fois conduits à nous pencher sur ce dossier. Ce même Parlement a l'an dernier, lors des délibérations sur la Politique agricole 2011, décidé d'introduire le principe de l'épuisement international pour certains produits agricoles, plus particulièrement pour les pesticides, produits qui font eux aussi l'objet de brevets. Aujourd'hui donc le Parlement est une nouvelle fois saisi du dossier.
La commission a analysé le message du Conseil fédéral, les différentes études économiques et les différents avis de droit. Le Conseil fédéral, une fois de plus, et contrairement aux recommandations de ses experts, qu'il a lui-même mandatés, et contrairement aux recommandations de la COMCO, maintient sa position en la matière et propose d'en rester à l'épuisement national, estimant que l'utilité économique escomptée ne saurait compenser les désavantages d'un changement de régime. La commission, donc, a été confrontée à différentes positions - j'y reviendrai -, allant de l'épuisement national à l'épuisement international.
Face aux différents enjeux, je me permets de vous rappeler les possibilités d'épuisement des droits conférés par un brevet à son titulaire. Le titulaire d'un produit breveté a, selon la juridiction suisse, un droit d'interdiction, c'est-à-dire qu'il peut interdire la mise en circulation du produit breveté, les droits de propriété justifiant à eux seuls l'interdiction. Selon la règle de l'épuisement national, aujourd'hui en vigueur dans notre pays, l'acquéreur légitime du produit a un droit de vente et de redistribution exclusif sur le territoire de l'Etat pour lequel la protection est accordée. Cette interdiction ne vaut pas seulement pour les entreprises suisses ou pour les entreprises domiciliées en Suisse, mais aussi pour toutes les entreprises étrangères écoulant leurs produits brevetés en Suisse.
Toute importation d'un produit breveté requiert donc l'accord du détenteur des droits de protection. Cette règle a pour effet que le détenteur du brevet peut fixer un prix de vente et déterminer, de plus, le canal de distribution du produit. Il peut, si l'entreprise est étrangère, bénéficier ou profiter des prix beaucoup plus élevés en Suisse, indépendamment du prix fixé dans le pays d'origine. Pour éviter tout abus, cette règle connaît, certes, certaines restrictions sous l'angle du droit de la concurrence. La COMCO a aussi la possibilité, depuis la modification de l'article 3 alinéa 2 de la loi sur les cartels et de l'article 5 alinéa 4 de la même loi, d'intervenir pour autant que l'entrave résulte d'un abus, de la position dominante ou d'un accord illicite entre différentes entreprises.
Une plainte auprès de la COMCO est donc possible. Toutefois, le processus ne concerne que le produit incriminé et peut durer plusieurs années. Ce long processus est, à son tour, source d'insécurité juridique pour tous les acteurs concernés. De plus, dans le cadre de la récente révision de la loi sur les brevets, une clause a été retenue afin d'éviter que les brevets de moindre importance pour un produit ne servent de prétexte à interdire les importations parallèles. Cette clause soulève différents problèmes puisque les importateurs s'exposent à de possibles plaintes pénales; c'est la raison pour laquelle ce marché ne fonctionne pas. Lors de cette révision, on a aussi renversé le fardeau de la preuve. Désormais, il appartient aux propriétaires des brevets de prouver pourquoi une importation parallèle pour des produits mineurs ne peut être tolérée. Nous retrouverons le principe du renversement du fardeau de la preuve dans la proposition de la majorité. Nous y reviendrons dans la discussion par article.
Face à cette règle stricte, contraire au libéralisme économique et à la libre concurrence des biens, votre commission a une nouvelle fois estimé qu'il était judicieux d'entrer en matière. Elle vous propose à l'unanimité d'entrer en matière, cela afin d'inscrire dans la loi le principe de l'épuisement. S'il y a divergence d'intérêts, et par conséquent différentes propositions de minorité, les commissaires sont en revanche unanimes lorsqu'il s'agit d'entrer en matière.
Une alternative au principe de l'épuisement national est envisageable, et nous y reviendrons, à savoir l'épuisement régional limité à la communauté européenne et à l'Espace économique européen et l'épuisement international.
Les effets positifs d'une ouverture, comme le souhaite une majorité de la commission, ont à plusieurs reprises été relevés par les différentes études. Une question qui a toutefois été soulevée et qui a fait l'objet de débats controversés était celle relative à la possibilité juridique d'un changement de régime. Différents avis de droit ont été soumis au Conseil fédéral et à la commission.
Les experts divergent dans leurs conclusions; ils s'accordent à reconnaître que, juridiquement, l'introduction de l'épuisement international ne pose pas de problème parce qu'il est compatible avec les accords de l'OMC, du GATT et sur les ADPIC. Pour une introduction de l'épuisement régional, ils se réfèrent dans leur analyse à deux principes inscrits dans les accords du GATT et de l'OMC, à savoir que les règles de non-discrimination et que les règles de la clause de la nation la plus favorisée ne soient pas violées. Certains experts précisent que les clauses d'extension prévues au chapitre 20 de l'accord du GATT ne permettent pas de remettre en cause ces principes.
Finalement, la question de la réciprocité en cas de changement de régime n'a pas reçu, elle non plus, une réponse sans équivoque des experts. Le Conseil fédéral a, quant à lui, hélas! - et j'insiste: hélas! - renoncé à dissiper les incertitudes relatives à l'instauration de l'épuisement régional.
Etant donné que le Parlement est aujourd'hui appelé à délibérer et que le Conseil fédéral n'a pas tranché la question, la commission est entrée en matière et a mis la priorité, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, sur l'introduction de l'épuisement régional.
Elle vous invite à en faire de même.
Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat schlägt uns im Patentrecht die nationale Erschöpfung vor. Damit will er dem Schutz des geistigen Eigentums einen hohen Stellenwert sichern. Die Mehrheit der WAK schlägt die regionale europäische Erschöpfung vor. Gestatten Sie mir zuerst aber, bevor ich dazu Stellung nehme, zwei Vorbemerkungen.
Zum Ersten: Ich sage das nicht zu Ihnen hier im Saal, Sie wissen es, aber viele Medienvertreter und viele Leute zu Hause wissen es vielleicht nicht: Wir sprechen in dieser Debatte nur von patentgeschützten Gütern und nicht von urheberrechtlich oder auch markenrechtlich geschützten Produkten. Das ist eine sehr wichtige Unterscheidung.
Zum Zweiten: Was ist denn materiell die Differenz zwischen den beiden Lösungen, die im Raum stehen? Ich habe in der WAK zweimal nachgefragt, und ich habe folgende Antwort erhalten und dies protokollarisch festgehalten: Es geht um ein Marktvolumen von 1,8 bis 5 Milliarden Franken; es geht um eine Grössenordnung von 2 bis 4 Prozent Marge, es geht also um eine Summe, um einen Margenausfall, allenfalls auch - wenn Sie so wollen - um eine Menge von 36 bis 200 Millionen Franken, welche für Preissenkungen zur Diskussion steht. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass hier nun gewaltige Preisreduktionen zu erwarten wären.
Sie haben in dieser Diskussion und bei unserem heutigen Entscheid eine Güterabwägung vorzunehmen. Es geht entweder um einen hohen Schutz der Eigentumsrechte durch das Gesetz, selbstverständlich auch durch unsere Justiz, aber eben auch durch eine Preisdifferenzierung an der Grenze. Oder Sie wollen mehr Wettbewerb und dadurch geringfügig tiefere Preise; es geht um die Summe von etwa 200 Millionen Franken - eine nicht sehr relevante Grösse, wenn Sie das gesamte Volumen betrachten.
Zuerst zur internationalen Erschöpfung, die von der SP vorgeschlagen wurde: Die internationale Erschöpfung heisst nichts anderes als Reimport aus allen Ländern dieser Welt, also auch aus Ländern, welche keinen Patentschutz über Gesetze oder Justiz sicherstellen können oder wollen. Der Schaden für das Eigentum wäre bei dieser Lösung sehr gross. Damit würden bei uns Arbeitsplätze gefährdet, Händler in Drittweltländern würden profitieren, und unsere KMU und unser Werkplatz würden Schaden nehmen. Die SP will das, wir wollen es nicht, und es gibt auch kein Industrieland auf der Welt, das diese Lösung kennt.
Zur Position der FDP: Die FDP ist für die nationale Erschöpfung. Nach langen Diskussionen haben wir mit klaren Mehrheiten dem Schutz des Eigentums in dieser Abwägung das höhere Gewicht gegeben, zumal bezüglich des Preissenkungspotenzials keine grossen Sprünge zu erwarten sind. Die einseitige europäische Erschöpfung lehnen wir ab, weil sie bezüglich internationaler Abkommen problematisch sein könnte. Zwar gibt es verschiedene Rechtsgutachten zu dieser Frage, das Restrisiko bleibt aber.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesrat zu folgen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Seit dem Bundesgerichtsentscheid von 1999 verfolgt der Bundesrat das Prinzip der nationalen Erschöpfung im Patentrecht. In der Folge hat er sich wiederholt dafür und gegen die Zulassung von Parallelimporten ausgesprochen. Das soll jetzt so im Gesetz verankert werden. Dem widersetzen wir uns.
Wir werden bei Artikel 9a geschlossen der Mehrheit folgen und lehnen den Antrag Darbellay wie auch die beiden Minderheitsanträge ab. Wir könnten uns auch dem Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) anschliessen, der die internationale Erschöpfung verlangt. Das wäre rechtlich vielleicht eine klarere Lösung. Die regionale Erschöpfung ist aber der pragmatische Kompromiss, der unserer wirtschaftlichen Realität auch entspricht.
Worum geht es bei der nationalen Erschöpfung? In seiner Botschaft argumentiert der Bundesrat damit, dass der Patentschutz die Innovationstätigkeit fördert. Durch mehr Innovationen erzielen Schweizer Unternehmen Vorsprünge im Wettbewerb, was wiederum die Schweizer Wirtschaft ankurbelt. Patentschutz ist also laut Bundesrat unverzichtbar. Schliesslich soll ein Patentinhaber in der Schweiz nicht mit seinen eigenen patentgeschützten Produkten aus dem Ausland konkurrenziert werden.
In dieser Debatte geht es aber nicht darum, den Schutz des Eigentums, der Patente, infrage zu stellen. Jeder Patentinhaber soll für seine Erfindung den Schutz vor Nachahmung behalten. Das steht ausser Zweifel. Er soll aber vom Staat keinen darüber hinausgehenden Schutz auf seine Vertriebswege erhalten. Patentschutz Ja, geschützte Vertriebswege Nein.
Von der nationalen Erschöpfung profitieren in erster Linie nicht die Schweizer Anbieter, sondern auch ausländische Anbieter von patentgeschützten Produkten auf dem Schweizer Markt. Gerade sie profitieren auch vom hohen Preisniveau in der Schweiz. Das Verbot von Parallelimporten ermöglicht es ihnen, die Preise ihrer Produkte den Bedingungen des jeweiligen Marktes anzupassen. Das führt dann in der Schweiz zu höheren Preisen als in anderen Ländern.
Damit sind wir eigentlich auch beim entscheidenden Punkt. Weshalb müssen wir in der Schweiz für die gleichen Produkte, für die gleichen patentierten Produkte, mehr bezahlen als unsere europäischen Nachbarn? In erster Linie geht das Prinzip der nationalen Erschöpfung nämlich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten. Da frage ich mich, was das mit Patentschutz zu tun hat. Das ist es, was Sie den Leuten erklären müssen. Das ist es, was die Leute zu Recht nicht verstehen. Sie verstehen nicht, warum sie für dasselbe Produkt unter demselben Patentschutz vom selben Hersteller im benachbarten Ausland weniger bezahlen müssen als in der Schweiz.
Eine regionale oder gar internationale Erschöpfung würde Parallelimporte zulassen und so zu mehr Wettbewerb auf der Stufe des Handels führen. Profitieren würde selbstverständlich auch der Handel, das ist klar, er würde einen Teil der Prämie abschöpfen, ohne in die Forschung investiert zu haben. Es würden aber vor allem auch die Konsumentinnen und Konsumenten von tieferen Preisen profitieren. Ist es etwa gerecht, dass sich nur Schweizerinnen und Schweizer an den Forschungskosten beteiligen sollen, während ausländische Konsumentinnen und Konsumenten sich dank tieferen Kosten nicht daran beteiligen müssen? Im Bereich der patentierten Medikamente sind Preissenkungen zu erwarten. Hier wird eine Scheindebatte geführt.
Der Patentschutz bzw. der Innovationsschutz ist wichtig für den Forschungsstandort Schweiz. Es profitieren aber vor allem die ausländischen Pharmaunternehmen vom Verbot der Parallelimporte. 70 Prozent der Medikamente, und darunter fallen auch die patentgeschützten Medikamente, werden importiert, kommen also aus dem Ausland. Es profitieren nicht in erster Linie die Schweizer Hersteller - Novartis und Roche -, sondern in erster Linie profitieren Pfizer, Bayer.
Ein weiteres Argument, jenes der Sicherheit, lässt sich ebenso widerlegen. Das Heilmittelgesetz wie auch Swissmedic sorgen für die polizeirechtlichen Belange. Man darf davon ausgehen, dass die Medikamentenpreise schon sinken, wenn Parallelimporte drohen.
Es gibt keine ersichtlichen Gründe, die für eine nationale Erschöpfung sprechen. Wir sprechen uns als grüne Fraktion deutlich gegen die nationale Erschöpfung im Patentrecht aus und unterstützen eine regionale europäische Erschöpfung, umso mehr, als die EU bzw. die Staaten des EWR unser Wirtschaftsraum sind.
Ich will mit einer allgemeinen Bemerkung schliessen. Der Bundesrat argumentiert, dass die Patentregelung für die Hochpreisinsel Schweiz von geringer Bedeutung sei. Mit dieser Argumentation könnte man jede Änderung in diesem Bereich bekämpfen. Es ist ein Strauss von Massnahmen, die getroffen werden müssen, Herr Theiler; hier sprechen wir jetzt nur über die eine Massnahme, hier sprechen wir jetzt nur über die Patente. Wir werden dann auch über die technischen Handelshemmnisse sprechen, wir werden über alle anderen Fragen, über hohe Löhne, hohe Mieten usw. auch sprechen müssen. Dort müssen wir die Hochpreisinsel auch bekämpfen. Aber wenn wir es ernst meinen mit dem Bekämpfen der Hochpreisinsel, dann müssen wir auf jedem Gebiet Ernst machen. Heute sprechen wir von den Patenten, und auch wenn das Volumen im Ganzen gesehen vielleicht nicht so gross ist, müssen wir hier einen ersten Schritt machen.
Wir unterstützen die Mehrheit.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Unsere Fraktion setzt sich seit Langem dafür ein, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig gestärkt wird. Nur so können wir den Werk- und Arbeitsstandort Schweiz sichern und Wohlstand generieren, einen Wohlstand, den wir notabene brauchen, wenn wir die Herausforderungen der Zukunft - ich denke hier an die Sicherung der Sozialwerke, der Bildung, der Infrastruktur, der Sicherheit usw. - erfolgreich bewältigen wollen. Einen starken Wirtschaftsstandort gibt es aber nur, wenn dank Marktwirtschaft und gesunder Konkurrenz die Kosten tief gehalten werden. Es ist unser Ziel, ungerechtfertigt hohe Preise zu senken. Dabei haben wir insbesondere hohe Preise im Auge, welche keine wesentliche Wertschöpfung in der Schweiz generieren, sondern wegen administrativer Hindernisse, unnötiger technischer Vorschriften oder eines vom Staat geschützten Mangels an Wettbewerb zustande kommen. Entsprechend setzen wir uns für die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, die Abschaffung technischer Handelshemmnisse sowie vor allem auch für den bilateralen Weg und Neuabkommen mit der EU ein.
Wie ist nun die Erschöpfung des Patentrechtes in diesem Kontext zu beurteilen? Derzeit kennen wir in der Schweiz - es wurde vielfach gesagt - die nationale Erschöpfung, das heisst, niemand kann ein patentgeschütztes Produkt aus dem Ausland parallel importieren. Das führt dazu, dass das gleiche Produkt von der gleichen Firma in der Schweiz teurer als in anderen Ländern angeboten werden kann. Der Patentschutz ist damit nicht nur ein zeitlich begrenzter Schutz vor Nachahmung, sondern auch ein Schutz des Preises und des Vertriebsnetzes. Davon profitieren im Übrigen mehrheitlich Firmen mit Sitz im Ausland. Die Konsequenzen tragen die Konsumenten mit überhöhten Preisen. Dieses Faktum ist aus urliberaler Sicht eine Überstrapazierung des Begriffs "Patentschutz". Es ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, dies umso mehr, als beispielsweise die EU die Erschöpfung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum kennt. Der Handel mit der EU ist für unsere Volkswirtschaft am bedeutendsten und entwickelt sich dynamisch.
Bleiben wir bei der nationalen Erschöpfung, profitieren davon vorab ausländische Anbieter mit hierzulande hohen Marktanteilen. Diese können es sich , geschützt durch das Patentrecht, im kleinen Markt Schweiz mit höheren Preisen wohl sein lassen. Die Wertschöpfung für unsere Volkswirtschaft ist damit eher gering.
Anders ist die Sachlage, wenn es sich um Güter handelt, deren Preise nicht durch den Markt, sondern durch den Staat festgelegt werden. Hier ist eine Ausnahme gerechtfertigt, da nicht die Hersteller die Preise festsetzen können und insbesondere Parallelimporteure von Parallelimporten profitieren würden.
Der Forschungsstandort Schweiz ist nicht gefährdet, wenn wir von der nationalen auf die EU-regionale Erschöpfung wechseln, denn für einen starken Forschungsstandort Schweiz sind andere Faktoren wie beispielsweise das Ausbildungsniveau, eine forschungsfreundliche Gesetzgebung, Lebensqualität, Sicherheit und vor allem die Verfügbarkeit der Eliten massgebend. Hier kann betont werden, dass infolge der Personenfreizügigkeit mit der EU heute viele hochqualifizierte Personen in die Schweiz einwandern und so mithelfen, den Forschungsstandort nachhaltig zu stärken.
Aus diesen Gründen wird die CVP/EVP/glp-Fraktion grossmehrheitlich für die EU-regionale Erschöpfung stimmen und dem Einzelantrag Darbellay zustimmen, welcher eine Ausnahme für Produkte, bei denen der Staat die Preise festlegt, vorsieht.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Zemp, vous nous avez fait part de vos convictions libérales au niveau économique, ce qui est plutôt inhabituel naturellement pour un lobbyiste agricole. Ne pensez-vous pas que si on voulait vraiment réduire les prix en Suisse, alors on devrait se poser la question de savoir s'il ne faudrait pas tout simplement supprimer tous ces prix administrés qui touchent notamment l'agriculture?
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Rime, Sie begeben sich jetzt auf ein Seitengeleise. Die administrierten Preise müsste man unterdrücken; da haben Sie Recht. Dort besteht noch Handlungsbedarf.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Zemp, wenn jemand in einer geschützten Ecke Wirtschaft betreibt, dann sind Sie sicher dabei. Es gibt keinen besseren Importschutz als den für die ganze Landwirtschaft, insbesondere für das Fleisch. Können Sie sich vorstellen, dass die Sympathie für die Bauern, ihren Importschutz, ihre Fleischhandelsverbände und ihre Monopolstellungen mit ihrer Einstellung zur übrigen Wirtschaft langsam ins Schwinden geraten könnte?
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Baumann, Ihre Frage erstaunt mich ausserordentlich. Insbesondere Ihre Fraktion - und Sie sind ein treuer SVPler - setzt sich ausserordentlich konsequent für diesen Grenzschutz ein. Ich erinnere an die Debatte über den Agrarfreihandel.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben in der Kommission gestaunt, wie sich die Mitteparteien, insbesondere die CVP, gegen das Verbot von Parallelimporten patentgeschützter Güter einspannen liessen. Wir staunen, wie undifferenziert die Medien und vor allem auch das Volk über Parallelimporte sprechen. Bei Gütern von Coca Cola über Traktoren bis hin zu Zahnpasta wird jeder höhere Preis damit gerechtfertigt, dass patentgeschützte Produkte nicht importiert werden können. Dabei sind die Patente von Coca Cola längst abgelaufen; Traktoren sind seit der letzten Revision des Patentgesetzes nicht mehr patentgeschützt, auch nicht, wenn eine Bremse oder ein anderer Teil patentgeschützt ist - ich erinnere an die Missbrauchsbestimmungen; und auch eine Zahnpasta darf parallel importiert werden, selbst wenn der Verschluss der Tube patentgeschützt ist.
Es gibt echt patentgeschützte Produkte. Es gibt sie in der Pharmaindustrie, es gibt sie in der Chemie, in der Uhrenindustrie, es gibt sie teilweise auch in der Maschinenindustrie, dort, wo echt geforscht wird. Auf den Lebensmitteln hingegen - der Food-Bereich ist der angeprangerte Bereich - gibt es keine Patente, mit Ausnahme von gentechnisch veränderten Produkten, und die wollen wir hier in der Schweiz ja sowieso nicht.
Bei den in der Öffentlichkeit diskutierten Produkten und Beispielen geht es um urheber- und markenrechtlich geschützte Produkte. Sie dürfen von überall her in die Schweiz importiert werden; im Gegensatz dazu stehen die Bestimmungen der EU. Die Ursachen dafür, dass die Schweiz eine Hochpreisinsel ist, sind bei den technischen Handelshemmnissen zu suchen, bei den Vertriebsorganisationen und bei den hohen Löhnen. Gerade letzte Woche haben wir zusätzliche Handelshemmnisse beschlossen. Ich bin gespannt, wie sich der Preis von elektrischen Zahnbürsten hier in der Schweiz entwickeln wird, wenn bei diesen eine Energieetikette vorgeschrieben wird: plus 10 Prozent, plus 20 Prozent - ich weiss es nicht.
Zu den Vertriebsstrukturen: Wenn ich eine Hydraulikpumpe aus Deutschland importieren will und sie dort bestelle, erhalte ich vom Vertriebspartner die Auftragsbestätigung aus der Schweiz mit einem Preis in Schweizerfranken, der 20 Prozent höher ist. Das ist keine Frage des Patentschutzes, das ist eine Frage der Verkaufsstruktur. Ich kann diese Pumpe in Deutschland über meine eigene Tochtergesellschaft einkaufen und sie importieren, Parallelimport ist gestattet. Und schliesslich ist klar, dass auch das hohe Lohnniveau einen Einfluss hat. Wir können dem Verkaufspersonal nicht Schweizer Löhne bezahlen und für Produkte griechische Preise verlangen; das geht nicht, da geht die Rechnung nicht auf. Aber auch das hat nichts mit dem Patentschutz zu tun.
Ein Systemwechsel bei der Erschöpfung würde einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte bedeuten. Privateigentum ist die Basis unserer Wirtschaftsordnung. Es ist die Aufgabe des Staates, das Privateigentum zu schützen; das gilt auch für das geistige Eigentum oder für Erfindungen. Wir haben ein Patentgesetz, das dem Patentinhaber bis heute umfassende Schutzrechte zugestanden hat. Er konnte bestimmen, wann, wo, wie und zu welchem Preis ein Produkt auf den Markt gebracht werden soll. Entsprechend gehörte die Schweiz punkto Anzahl Patente pro Einwohner zu den Spitzennationen dieser Welt. Der wirtschaftlich wirksame Schutz des geistigen Eigentums war für die Industrie der wichtigste Anreiz, um überhaupt Forschung zu betreiben. Für den Wohlstand eines rohstoffarmen Landes wie die Schweiz ist innovative Forschung sehr wichtig.
Wir staunen, dass ausgerechnet diejenigen Kreise, die für sich in Anspruch nehmen, den Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz stützen und fördern zu wollen, mit der Aufgabe der nationalen Erschöpfung im Patentrecht die Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz Schweiz verschlechtern wollen. Es nützt nichts, laufend für zusätzliche Bundesmittel zu sorgen, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Wir waren bisher eigentlich der Auffassung, dass die anderen Parteien, insbesondere auch die CVP, unsere Meinung teilen, dass die forschende und exportorientierte Wirtschaft der Pfeiler für Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz ist.
Kollege Spuhler wird noch im Detail auf die regionale und internationale Erschöpfung zurückkommen. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten und - gleich wie der Bundesrat - meine Minderheit zu unterstützen.
Ich bitte Sie auch schon jetzt, die Einzelanträge Darbellay und Gysin abzulehnen. Es geht hier um die Grundsatzfrage, wie wir mit dem Eigentum umgehen; wir können hier nicht einzelne Branchen ausnehmen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP ist gegen Marktabschottung generell. Daher begrüsst sie es, dass die WAK-Mehrheit in der Frage der Parallelimporte einen Öffnungsschritt verlangt. Die SP bevorzugt die internationale Erschöpfung bei patentgeschützten Produkten. Vom so endlich möglich werdenden Preiswettbewerb erwarten wir ganz klar tiefere Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten und auch für viele KMU.
Niemand behauptet, dass das Parallelimportverbot allein für die hohen Preise in der Schweiz verantwortlich sei. Es braucht eine ganze Reihe von Massnahmen im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz, aber die Zulassung von Parallelimporten ist eine wichtige Massnahme.
Ich möchte Ihnen fünf Fakten darlegen, die die Erwartung von tieferen Preisen unterstützen:
1. Die Preise für patentgeschützte Landwirtschaftsprodukte, die wegen der beschlossenen internationalen Erschöpfung bereits jetzt gesenkt werden.
2. Medikamente mit abgelaufenem Patenschutz kommen nur auf die Schweizerische Spezialitätenliste, wenn ihr Preis mindestens 15 Prozent unter dem Originalpreis liegt.
3. Die Botschaft des Bundesrates selbst: Er erwartet Auswirkungen in den Bereichen Arzneimittel, Computer, Unterhaltungselektronik, Uhren, Fahrzeuge, Küchengeräte; also auch er erwartet eine Wirkung.
4. All die Wettbewerbsapostel, die wir hier drin haben, sagen immer, Wettbewerb führe zu tieferen Preisen.
5. Die Vehemenz, mit der die Pharmabranche gegen diese Änderung lobbyiert, zeigt doch, dass es hier tatsächlich um Preissenkungen geht. Die Preise werden sinken, wenn wir Parallelimporte zulassen.
Wir sind gegen Monopolrenten unter dem Deckmantel des Patentschutzes. Der Patentschutz wird nicht angegriffen, wenn wir hier eine Änderung verlangen. Der Patentschutz will nämlich, dass eben das Patent vor Nachahmung geschützt ist. Niemand darf ein patentgeschütztes Produkt in der gleichen Weise selber herstellen. Der Patentschutz gibt den Patentinhabern auch das Recht, Lizenzen zu verteilen und damit am Patent zu verdienen. Es ist also auf keine Art und Weise ein Angriff auf die Eigentumsrechte, sondern darauf, dass ein Patentinhaber immer und zu jeder Zeit auch noch sagen kann, was sein Produkt kosten soll.
Viele Schweizer Patente, zum Beispiel bei den Medikamenten, wurden gar nicht in der Schweiz entwickelt. Es ist also nicht so, dass wir hier den Schweizer Forschungsstandort schädigen würden, sondern wir wollen einfach keine überhöhten Preise zugunsten ausländischer Pharmaunternehmen. Die Innovationskraft in Skandinavien zum Beispiel ist grösser als in der Schweiz, obwohl dort ja diese euroregionale Erschöpfung gilt - auch das ein weiteres Indiz dafür, dass wir den Forschungsstandort nicht schwächen werden.
Die SP tritt auf die Vorlage ein. Sie ist für eine internationale Erschöpfung, allenfalls für die Mehrheitslösung mit der EWR-regionalen Erschöpfung, um in dieser Frage die Blockade aufzubrechen und endlich Bewegung zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen.
Die Haltung der SVP ist unverständlich, ja unglaubwürdig. Sie war gegen das Kartellgesetz - eine erste Massnahme für Preiswettbewerb -, sie hat gestern den Antrag gestellt, dass man keine Änderungen im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse machen solle. Mein lieber Kollege Wandfluh: Hier davon zu sprechen, dass man dort etwas ändern muss, nachdem Sie gestern das Gegenteil verlangt haben, ist unfair!
Ein weiterer Punkt sind die Parallelimporte. Die SVP-Vertreter sind unglaubwürdig in ihrer Politik, wenn sie vor den Aldi- und Lidl-Märkten stehen und den Leuten dort klagen, wie teuer die Sachen sonst in der Schweiz sind, und hier nicht bereit sind, für tiefere Preise zu kämpfen. Das ist eine Politik, die ich nicht unterstützen kann; sie ist absolut unglaubwürdig. Wenn Sie etwas für die Kleinen tun wollen, dann müssen Sie hier einen Schritt machen.
Ich habe noch eine Bitte an Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf: Für die weiteren Diskussionen, insbesondere im Ständerat, wäre es hilfreich, wenn wir eine fundierte Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz zur Frage der völkerrechtlichen Vereinbarkeit einer einseitigen, schweizerischen EWR-regionalen Erschöpfung bekämen. Es gibt hier ja Gutachten, die zu je gegenteiligen Ergebnissen kommen. Wenn das Bundesamt für Justiz da auch noch seine Stellungnahme abgeben würde, könnten wir wahrscheinlich auf einer besseren Grundlage diskutieren. Ich wäre froh, wenn Sie das veranlassen könnten, vielen Dank.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Fässler, je ne peux naturellement pas répondre à vos attaques contre l'UDC. Je dirai juste un mot: on se bat notamment contre les prix trop élevés pratiqués par la Poste.
La question que je vous pose est celle-ci: que pensez-vous des faux médicaments? Avec l'épuisement régional, on aura des médicaments importés de pays dans lesquels on sait que les médicaments copiés ne présentent aucune sécurité. Avec l'épuisement international, naturellement, on ouvre la porte à l'anarchie. Avec un faux Viagra, ce n'est peut-être pas très grave, mais avec un faux médicament pour le coeur ou pour la pression, je crois que l'on peut aller au-devant de grands dangers.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Lieber Kollege Rime, Sie verwechseln den Graumarkt mit den patentgeschützten Medikamenten. Es wird weiterhin so sein, dass auch parallel eingeführte Medikamente geprüft werden. Ein Verbot der Parallelimporte verhindert auf keine Art und Weise, dass Medikamente gefälscht werden und allenfalls nicht mehr so sicher sind. Dazu haben wir andere Mittel.
Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Pour le groupe radical-libéral, le débat que nous avons là est essentiel, car il touche à notre niveau de vie ainsi qu'à nos places de travail d'aujourd'hui et de demain. Il touche à deux secteurs qui, pour nous, sont particulièrement importants: le soutien à la recherche et à l'innovation et la volonté de lutter contre la vie chère.
Le rôle des entreprises, c'est d'innover sans cesse pour répondre à la demande du client et ne pas se faire distancer, mais le rôle de l'Etat, c'est de créer des conditions pour que ceux qui investissent dans l'avenir - et c'est cher et risqué - puissent amortir leurs investissements. C'est à cette condition que l'investisseur investira justement et que nous aurons des entreprises innovantes qui viendront s'installer chez nous. C'est du reste la raison pour laquelle tous les pays industrialisés appliquent la règle de l'épuisement national, ou de l'épuisement européen pour les pays de l'Union européenne.
La Suisse, pour laquelle la matière grise est véritablement l'élément essentiel, où le niveau de formation est élevé, devrait être, selon la proposition de la majorité ou même en fonction de l'idée de l'épuisement international, un pays où il y a de moins en moins de protection. C'est là une aberration. La règle de l'épuisement international n'est appliquée que dans les pays qui n'ont justement rien à protéger, et cette règle fait perdre une grande valeur aux brevets. La règle de l'épuisement régional, c'est la voie de tous les dangers, car nous savons très bien qu'elle est incompatible avec les accords internationaux que nous avons signés. Nous aurons donc là des débats juridiques sans fin. La Suisse sera sous pression et il y a un risque majeur pour nos entreprises.
Alors, pourquoi changer le système actuel pour faire baisser les prix, comme nous le propose la majorité de la commission? A nos yeux, c'est une grande utopie. La plus grande différence de prix existe dans les secteurs où il y a peu ou pas de brevets, dans les secteurs où les prix sont réglementés, dans le secteur des services, de l'eau, de l'électricité et du gaz. Ce n'est pas dans les secteurs où les brevets sont nombreux qu'il y a les plus grandes différences de prix.
En fait, pour lutter contre les prix élevés, il faut des simplifications administratives et il faut éviter la cartellisation. Je crois que ce sont là les véritables outils nécessaires à nos entreprises. Par l'intermédiaire de l'épuisement national, il s'agit justement de défendre des entreprises telles que celles qui ont développé le système Nespresso ou les tissus en Gore-Tex. Ainsi, renoncer à l'épuisement national n'apporte que de très hypothétiques avantages aux consommateurs. Cela ne changera rien au coût du panier de la ménagère. Par contre, ça conduit à de forts désavantages pour nos entreprises d'exportation.
C'est la raison pour laquelle le groupe radical-libéral souhaite s'en tenir à la règle de l'épuisement national.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich spreche zu diesem Geschäft im Namen der Grünliberalen.
Die Grünliberalen befürworten einen Systemwechsel hin zur EU-regionalen Erschöpfung im Patentrecht. Das heisst, dass Produkte aus der EU künftig parallel importiert werden können. Dabei sollen unserer Ansicht nach keine Ausnahmen gelten; auch nicht im Arzneimittelbereich.
Die Grünliberalen sind klar für eine Liberalisierung und könnten sich auch eine internationale Erschöpfung vorstellen. Da dort aber noch einige Frage offen sind und das Parlament schon mit einer EU-regionalen Erschöpfung ohne Ausnahmen Mühe zu bekunden scheint, treten die Grünliberalen für Pragmatismus und damit für eine schrittweise Liberalisierung ein.
Viele Preise, gerade auch die Medikamentenpreise, sind in der Schweiz nach wie vor deutlich höher als im EU-Raum. Die Zulassung von Parallelimporten und damit die beschränkte Öffnung von Märkten sind ein wesentliches Element zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz.
Ein offener Markt bringt zudem Chancen für mehr Innovation. Die Erleichterung von Parallelimporten kann zu einer Dynamisierung der Wirtschaft führen. Es können sich dadurch Vorteile ergeben, die über die von den Parallelimporten betroffenen Sektoren hinausgehen und gemäss Weko zu einem zusätzlichen Wachstumsschub von 6 bis 20 Prozent führen würden. Eventuelle Steuerausfälle bei der Pharmabranche würden durch dieses Wachstum kompensiert. Die grossen Gewinner sind aber die Konsumentinnen und Konsumenten wie die Krankenkassenprämien-Zahler in der Schweiz.
Die Forschung wird entgegen der Drohung der grossen Pharmafirmen nicht tangiert. Die wichtigsten Standortfaktoren für die forschende Industrie – das Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften, tiefe Steuern und hohe Lebensqualität usw. - bleiben von einem Systemwechsel unberührt. Dies wird auch von der Weko klar bestätigt, welche sich sogar klar für eine internationale Erschöpfung ausspricht.
Nachdem das Argument betreffend Forschung nicht mehr sticht, versuchen Lobbyisten, mit der Angst vor Medikamentenfälschung, mit einem weiteren Ablenkungsmanöver also, die Marktabschottung zu retten. Dies ist unhaltbar. Denn Medikamentenfälschungen kommen schon heute, zum Beispiel via Internet, vor und werden leider auch in Zukunft vorkommen. Die Antwort darauf kann aber nicht eine pauschale Abschottung des Marktes sein, sondern muss eine konsequente Bekämpfung dieser Illegalität sein. Diese Problematik hat rein gar nichts mit der Erschöpfungsfrage zu tun.
Umso unverständlicher ist die rückwärtsgewandte, antiliberale Haltung der SVP und FDP. Dass die SVP gegen Parallelimporte ist, ist für uns nicht weiter erstaunlich, wird doch die SVP immer dann etatistisch und ruft nach Steuersubventionen oder nach dem Staat, wenn es um ihre Interessen geht. Unverständlich ist für die Grünliberalen aber das Verhalten der FDP. Die selbsternannte Hüterin der freien Marktwirtschaft predigt Wasser und trinkt Wein. Da es aus liberaler Sicht keine sachlichen Argumente gegen Parallelimporte gibt und die Hochpreisinsel nicht in unserem Interesse liegt, kann es nur ein Bückling vor den Interessen der Pharmalobby sein; dies, weil wohl zu viele Vertreter der FDP in den entsprechenden Verwaltungsräten, Beiräten oder Verbänden sitzen und weil sie wohl auch monetär von den entsprechenden Lobbys abhängig sind. So wird die FDP zu einer liberalen Fata Morgana, um mit den Worten eines Vertreters der FDP zu sprechen.
Die Grünliberalen werden in der Abstimmung mit Überzeugung für die Mehrheit stimmen und lehnen auch den Antrag Darbellay ab. Artikel 9a Absatz 4 in der Form der Mehrheit ermöglicht begründete Ausnahmen; er ist absolut genügend und viel besser und differenzierter als der Antrag Darbellay, der einen klaren Pharmaschutzparagrafen darstellt.
Wir Grünliberalen behalten uns jedoch aus taktischen Gründen vor, den Antrag Darbellay laufenzulassen, damit wenigstens eine Vorlage zustande kommt, welche einen Schritt in die richtige Richtung geht, und wir damit nicht wegen einer konservativen, antiliberalen Verweigerungshaltung der FDP, der SVP und von einigen CVPlern bei der heutigen unbefriedigenden Abschottung bleiben.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Après des années de faux-fuyants, notre conseil doit finalement faire un choix. Il s'agit de choisir entre la défense du pouvoir d'achat des ménages ou la défense de positions monopolistiques. C'est aussi le choix entre, d'une part, une réduction immédiate des coûts de la santé et, d'autre part, les revenus surfaits de l'industrie pharmaceutique. C'est encore choisir entre, d'un côté, les intérêts de l'ensemble des PME et, de l'autre, la rente de situation de quelques grosses industries. Le Parti socialiste a déjà fait son choix depuis longtemps: il se place résolument du côté des consommateurs, des patients et des PME. Le Parti socialiste s'engage concrètement contre l'îlot de cherté qu'est la Suisse et soutient le droit aux importations parallèles le plus large possible, donc l'option de l'épuisement international.
Au moment où l'inflation s'envole et où le pouvoir d'achat des ménages est attaqué, il est temps de changer de système et donc d'abaisser cette barrière qu'est l'épuisement national. Par décision du Tribunal fédéral, la Suisse connaît le principe de l'épuisement international pour le droit des marques et pour le droit d'auteur. Il n'y a aucune raison juridique que ce principe ne s'applique pas aux autres domaines de la propriété intellectuelle. La cohérence du système justifie d'appliquer les mêmes règles. Comment expliquer aux ménages qu'il est possible d'importer d'Allemagne et de vendre meilleur marché en Suisse un jeans de marque permettant de faire une économie, pour reprendre l'exemple donné par le Département fédéral de l'économie sur son site Internet, et de dire qu'il n'est pas possible de le faire pour des médicaments brevetés et vendus moins cher, par la même société, en Allemagne qu'en Suisse, alors que chacun sait que les médicaments coûtent bien sûr plus cher à la collectivité que les biens de consommation tels que des jeans?
Cette différenciation totalement incohérente résulte uniquement de la volonté de protéger des rentes de situation de certains secteurs économiques. Or l'application de l'épuisement international, voire régional, produirait des économies impressionnantes pour les consommateurs. Selon la Surveillance des prix, 2300 préparations médicales sont en moyenne 20 pour cent plus cher en Suisse qu'à l'étranger; pour 800 préparations médicales qui ne relèvent pas de prix administrés, la différence de prix est en moyenne de 41 pour cent. Selon une autre source, les caisses-maladie - lesquelles sont sur le point de lancer une initiative populaire - affirment que l'épuisement international permettrait de réduire en moyenne le coût des médicaments de 18 pour cent. Cela aboutirait à une économie sur les primes d'assurance, et qui plus est, ce sont les entreprises étrangères qui supporteraient l'effort de réduction des prix.
L'effet d'économie jouerait aussi fortement sur d'autres bien de consommation. Selon les diverses études, les ordinateurs individuels, les montres, les appareils ménagers, les voitures, les jeux électroniques et nombre d'autres biens verraient leur prix baisser de 6 à 11 pour cent. La démonstration de l'effet de réduction sensible et rapide de prix a été faite depuis l'introduction de l'épuisement international pour les intrants et les investissements agricoles lors de l'adoption des mesures relatives à la Politique agricole 2008-2011. Selon les informations parues dans le "Tages-Anzeiger" du 3 juin 2008, la baisse des prix des intrants agricoles est en moyenne de 15 pour cent et dans certains cas même de 50 pour cent.
L'argument massue des sociétés pharmaceutiques et d'Economiesuisse pour s'opposer aux importations parallèles des produits brevetés est celui de la prétendue mise en danger de la recherche en Suisse. Les industries ne seraient plus à même de financer la recherche privée. Cela ne résiste pas à l'examen. Les sociétés pharmaceutiques investissent bien plus dans le marketing que dans la recherche, c'est même près de la moitié moins qui est investi dans la recherche par rapport au marketing. Les chiffres consolidés des comptes annuels 2006 et 2007 du groupe Novartis l'illustrent bien.
Relevons aussi que nombre de médicaments et de produits sont produits à l'étranger et qu'il n'y a donc pas de danger pour les entreprises suisses. La majorité des 30 médicaments les plus vendus en Suisse proviennent de sociétés sises à l'étranger. La réduction des bénéfices des sociétés étrangères par le fait de l'épuisement international ne met aucunement en danger le pôle de recherche de la Suisse.
Enfin, relevons que des études ont montré que le succès d'un pôle de recherche résulte bien plus de la circulation de l'information, de la formation de haut niveau offerte, de la disponibilité de personnel formé et fiable et de "clusters" de recherche que d'une mainmise monopolistique sur le marché par l'intermédiaire de brevets.
On objecte aussi que les Etats-Unis ou l'Union européenne sont soumis au principe de l'épuisement national pour les premiers et au principe de l'épuisement régional pour les seconds. Mais aux Etats-Unis, c'est le marché intérieur de 200 millions de consommateurs qui est le moteur de l'économie. Et pour les 27 pays de l'Union européenne comptant un marché unique de 450 millions de consommateurs, c'est ce marché interne qui est déterminant. Ce sont des marchés et des situations incomparables avec le minuscule marché suisse.
Pour ces motifs, le groupe socialiste entrera en matière et soutiendra le changement de système en favorisant le régime de l'épuisement international, sans faire de concessions à l'industrie pharmaceutique. Il ne soutiendra donc pas les amendements proposés qui vont dans ce sens.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben bereits einige Votanten gehört, unter anderem Frau Fässler und Herrn Zemp. Ich möchte Sie bitten: Vergessen Sie bei dieser Diskussion nicht, dass wir in unserem Land nicht nur Konsumenten haben, sondern dass die meisten Konsumenten schlussendlich auch Arbeitnehmer sind. Wenn wir beginnen, den Patentschutz auszuhöhlen, kann das sehr gravierende Folgen für unseren Arbeitsplatz Schweiz und auch für unser Wohlstandsniveau haben.
Gegenüber Herrn Zemp möchte ich noch Folgendes erwähnt haben: Herr Zemp war bis vor Kurzem Präsident von Pro Viande. Ich möchte ihn fragen: Was hat er damit zu tun, dass wir heute in der Schweiz noch so hohe Fleischpreise haben? Meines Wissens ist das Fleisch nicht patentgeschützt. Unsere Konsumenten bezahlen in der Schweiz etwa den doppelten Preis von dem, was in Deutschland bezahlt wird. Ich staune schon, dass gerade Herr Zemp hier am Rednerpult für eine Aushöhlung unseres Patentschutzes votiert.
Die Eigentumsgarantie in unserer Verfassung ist eine der starken Säulen unserer liberalen Wirtschaftsordnung. Sie hat uns den Wohlstand gebracht. Wenn wir hier beginnen, sie über den Patentschutz auszuhöhlen, dann hat das ganz gravierende Auswirkungen auf die Entwicklung unseres Landes.
Was ich und meine Fraktion absolut nicht unterstützen können, ist, dass wir jetzt hier eine Branche ausnehmen, ihr einen Schutz gewähren, und den Rest lassen wir irgendwo absacken. Ich vertrete hier auch die Maschinenindustrie. Ich kann Ihnen sagen: Wenn wir eine Lex Pharma schaffen, ist das ganz sicher der falsche Weg. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass nur 5 Prozent unserer Importe schlussendlich über einen Patentschutz verfügen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass die SVP in den letzten Jahren bei der Missbrauchsbekämpfung - das ist der richtige Weg; da hat Frau Fässler auch etwas Falsches gesagt - für die Verschärfung des Kartellgesetzes war. Punktuell, bei der Kronzeugenregelung und bei der Höhe der Busse, haben wir aber dagegen gestimmt.
Aber wir waren für Eintreten, das möchte ich auch noch korrigieren. Wir waren auch für eine Verschärfung, aber nicht in diesem Ausmass.
Wir haben in den letzten Jahren bei der Kartellgesetzrevision bereits einige wichtige Änderungen beschlossen, um diese Marktmissbräuche zu bekämpfen. Ich erinnere Sie an Artikel 3 Absatz 2 des Kartellgesetzes; ich erinnere Sie auch daran, dass wir heute über entsprechende Sanktionen verfügen. Das war 1999 noch nicht der Fall. Man bezahlt heute 10 Prozent der Summe der letzten drei Jahresumsätze, das ist eine sehr hohe Summe mit einem entsprechenden Abschreckungspotenzial. Ich möchte auch noch die Kronzeugenregelung erwähnen. Bevor wir Eigentumsrechte aushöhlen, gilt es doch jetzt einmal zu schauen, ob dieses bereits eingeführte Instrumentarium wirklich greift. Wir sollten nicht aus einer momentanen Situation heraus das Kind mit dem Bade ausschütten und hier eine falsche Praxis einleiten.
Seit der Patentgesetzrevision haben wir im Hinblick auf den Missbrauch von marken- und urheberrechtlich geschützten Produkten - da gibt es Missbrauch, das bestreiten wir auch nicht; es wurde auch bereits erwähnt, dass man einen Reissverschluss von teuren Jeans patentiert - neu diese Doppelschutzregelung und können das eben auch abstellen. Ich möchte Sie einfach bitten, bei den Instrumentarien, die jetzt eingeführt sind, zuerst einmal in der Praxis zu beobachten, welche Wirkung sie haben, bevor wir jetzt eine der tragenden Säulen der schweizerischen liberalen Wirtschaftsordnung aushöhlen.
Ich als Unternehmer, der mit viel Geld etwas entwickelt, versuche über einen Patentschutz, gerade auch in Staaten der EU - und hier kommen wir zur regionalen Erschöpfung -, einen Schutz für meine Produkte zu erlangen. Ich habe kein Interesse, zwei, drei Jahre später mit dem Know-how, das ich entwickelt habe, in meinen Märkten konkurrenziert zu werden.
Ich bitte Sie, bleiben wir zum Wohle unseres Landes bei der nationalen Erschöpfung; mit den Instrumenten im Kartellgesetz und im Patentgesetz können die Missbräuche bekämpft werden. Ich bitte Sie, das bei den entsprechenden Abstimmungen umzusetzen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Spuhler, Sie haben vom Schutz des Werk- und Forschungsplatzes Schweiz gesprochen, der uns ja allen am Herzen liegt. Dann haben Sie argumentiert, dass eben die Schweizer Pharmabranche weniger profitieren könnte. Wenn jetzt ein ausländischer Pharmaunternehmer in der Schweiz Patentschutz beansprucht, dann hat er doch genau den gleichen Schutz. Worin sehen Sie den Konkurrenzvorteil für die Schweizer Pharmabranche gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten?
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht grundsätzlich einmal darum, ob wir in diesem Land das Eigentum schützen wollen - ja oder nein? Da geht es nicht nur um materielles Eigentum, sondern auch um immaterielles. Wenn ich in der Schweiz etwas entwickelt habe - ich bin ja gegen eine Lex Pharma -, dann erwarte ich auch, dass mir dieses Land einen gewissen Schutz gibt. Bei der regionalen Erschöpfung habe ich diesen Schutz halt nicht mehr. Regionalen Erschöpfung, das tönt momentan so schön, wir können mit der EU da einen gemeinsamen Markt machen. Es gibt aber Länder, neue Länder in der EU, die halt eine komplett andere Kostenstruktur haben, die ein komplett anderes Verständnis vom Immaterialgüterrecht haben. Da will ich als Eigentümer von Know-how einen gewissen Schutz. Wenn wir da einfach aufmachen, dann hat das - das garantiere ich Ihnen - gewisse Folgen.
Wir sprechen immer über hohe Preise, auch bei den Lebensmitteln; darauf haben wir ja gar keinen Patentschutz. Wir müssen versuchen, das über das Kartellgesetz in den Griff zu bekommen. Ich bin auch für tiefe Preise, aber ich will dafür nicht am Schluss den Preis bezahlen, dass ich mein Eigentum verliere. Das ist die Frage, und da müssen wir uns überlegen: Wollen wir das, oder wollen wir das nicht?
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die Frage war eine andere. Wo ist das Schweizer Unternehmen bessergestellt als der ausländische ... (Zwischenruf des Präsidenten: Nur eine Frage bitte!)
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Spuhler, Sie argumentieren jetzt stark mit dem Eigentumsschutz. Wenn ich jetzt in Deutschland ein von Ihnen patentiertes Produkt kaufe, bin ich Eigentümer dieses Produktes. Weshalb soll jetzt meine Eigentümerschaft nicht geschützt werden, indem mir erlaubt wird, dieses Produkt in die Schweiz zurückzuverkaufen und damit dem Schweizer Käufer den Parallelimport zu ermöglichen? Das ist auch Eigentumsschutz. Sie beanspruchen mit Ihrem Patent eine Beschränkung meines Eigentums als Käufer.
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich könnte Ihnen etwas länger ausführen, wie es beispielsweise in der Maschinen- und der Fahrzeugindustrie ist. Wenn wir einen grösseren Auftrag aus einem Land kriegen - ich sage jetzt einmal aus einem Land in Zentral- bzw. Osteuropa -, dann geht es, damit man wettbewerbsfähig sein kann, immer darum, welchen Teil wir dort als lokalen Fertigungsanteil platzieren können. Da muss ich praktisch meine Zeichnung, mein Know-how, offenlegen. Wenn ich da keinen Patentschutz habe, dann kann es durchaus sein, dass mein Produkt innerhalb kürzester Zeit kopiert wird und ich in meinem Stammland wieder konkurrenziert werde. Es ist so - Entschuldigung -, es geht um den Schutz.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Spuhler, ich bitte Sie, meine Frage wirklich zu beantworten und nicht wie bei den Antworten zu den Fragen der beiden vorangegangenen Fragesteller auf ein Nebengeleise zu gehen. Ich möchte Sie Folgendes fragen: Der Bundesrat hat ja die Auswirkungen des Systemwechsels, den wir hier diskutieren, auf die schweizerische Volkswirtschaft untersuchen lassen. Wir haben diese Studie, sie wird auch in der Botschaft zitiert. Ich zitiere daraus den entscheidenden Satz und bitte Sie - das ist die Frage -, dazu Stellung zu nehmen: "Ein Regimewechsel tangiert die für den Forschungsstandort wichtigen Faktoren nicht." Was sagen Sie zu dieser Quintessenz aus dieser Studie?
Spuhler Peter · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich glaube, ich habe es in meinen Ausführungen klar herausgestrichen: Ich sehe es anders. Ich sehe es als Eigentümer einer Unternehmung, der Know-how entwickelt und ein Interesse daran hat, einen Schutz für dieses Know-how zu erlangen. Wenn ich beispielsweise für eine lokale Fertigung Lizenzen verkaufen muss, will ich einen Schutz.
Der Bundesrat hat schon vieles geschrieben, was ich zwischendurch einmal infrage stelle. Da muss man auch aufpassen; da gibt es halt vielleicht auch Meinungsunterschiede zwischen der Privatindustrie und dem Bundesrat.
Schneider-Ammann Johann N. · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Fragen sind beantwortet. Eigentlich könnten wir zur Abstimmung übergehen. Ich stelle für die FDP fest, was meine Kollegen Georges Theiler und Charles Favre bereits deutlich gesagt haben, dass wir mit sehr valablen Begründungen grösstmehrheitlich bei der nationalen Erschöpfung bleiben.
Es geht eben nicht darum, Herr Bäumle, dass wir jetzt mit Emotionen irgendwelche Aufmerksamkeit auf uns lenken wollen und auf diesem Wege in die eine oder andere Richtung zu ziehen versuchen.
Das Thema heisst für mich - als Unternehmer einerseits und als Vertreter der Maschinenindustrie andererseits - "Innovationsschutz versus Kostensenkungsbeitrag", wenn Sie dem so sagen wollen. Wir haben bei Swissmem vor gut einem Jahr eine relativ weitgehende Untersuchung gemacht. Ich wollte nämlich für mich die Frage beantwortet haben, ob der Innovationsschutz für uns denn so viel entscheidender sei als die über den Parallelimport für uns wirksame Kostensenkung. Unsere Untersuchung hat eindeutig gezeigt, dass wir die Priorität auf den Innovationsschutz legen müssen.
Um was geht es? Es geht darum, dass man den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz nicht in Unsicherheit bringt. Denn, wann immer und wo immer Sie den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz anders als die konkurrierenden Industriestandorte in Unsicherheit bringen, wird darüber nachgedacht, ob man Investitionen auslösen will oder nicht. Jedes Nachdenken über Investitionen - ob sie hier ausgelöst werden sollen oder andernorts oder überhaupt nicht - bedeutet früher oder später einen Nachteil, bedeutet früher oder später, dass Arbeitsplätze infrage gestellt werden könnten.
Swissmem ist selbstverständlich auch an tiefen Kosten in diesem Land interessiert. Unsere Politik geht mit aller Kraft in diese Richtung. Konsumgüterpreise bedeuten ja Lohnansprüche, die ihrerseits wieder die Kosten für unsere Produkte beeinflussen. Unsere Produkte sind international nicht verschenkbar, sondern müssen vermarktet werden können. Vermarkten zu können heisst, dass wir international wettbewerbsfähig bleiben müssen. Unterstellen Sie also uns oder mir nicht, dass wir nicht an tiefen Kosten interessiert wären!
Hier geht es aber um eine Güterabwägung: Innovationsschutz versus Kostensenkungsbeitrag. Der Innovationsschutz hat Vorrang. Wir müssen bei der nationalen Erschöpfung bleiben. Ich bitte Sie auch, dies zu tun.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
In der Diskussion über die Erschöpfung im Patentrecht begegne ich immer wieder Missverständnissen, so auch heute. Diese Missverständnisse sind auszuräumen, damit in dieser Frage eine sachgerechte Lösung gefunden werden kann.
Das erste Missverständnis betrifft das Verhältnis von nationaler Erschöpfung und Wettbewerb. Es wird immer wieder behauptet, die nationale Erschöpfung schaffe Importmonopole, die den Preiswettbewerb ausschalten und importierte Produkte verteuern würden. Dem ist nicht so. Das exklusive Recht an einer Erfindung verschafft kein Monopol auf dem Markt. Patente schützen nämlich nicht vor Konkurrenz durch austauschbare Produkte anderer Hersteller. Die Konkurrenz sorgt für Effizienzdruck auf die Wertschöpfungskette des Patentinhabers und führt bei patentierten Erzeugnissen zu marktgemässen Preisen bei hoher Qualität.
Die nationale Erschöpfung schaltet diesen Preis- und Innovationswettbewerb nicht aus. Der Patentinhaber kann mit Hilfe der nationalen Erschöpfung keine Monopolpreise durchsetzen, ohne seine Marktanteile an die Konkurrenz zu verlieren. Importmonopole und Monopolpreise wegen der nationalen Erschöpfung sind in diesem Sinn eine Fiktion.
Die Praxis der Wettbewerbskommission belegt dies. Es gibt kein Beispiel für die angeblich zahllosen Importmonopole wegen der nationalen Erschöpfung. Dies liegt wohlverstanden nicht daran, dass die Wettbewerbskommission nicht gewillt oder nicht in der Lage wäre einzuschreiten. Das Kartellrecht wurde hier per 1. April 2004 verschärft. Einfuhrbeschränkungen mit Hilfe von Patenten können von der Wettbewerbskommission untersucht werden. Bislang gab es keinen einzigen solchen Fall. Auch bei nationaler Erschöpfung spielt somit ein funktionsfähiger Wettbewerb auf der Stufe von Preis und Innovation. Der mit einem Systemwechsel verbundene Eingriff in private Eigentumsrechte kann folglich nicht damit begründet werden, einen funktionsfähigen Wettbewerb herstellen zu wollen.
Der zweite Trugschluss in der Diskussion über die Erschöpfung im Patentrecht ist der, dass ein Systemwechsel nachhaltig tiefere Preise für Produzenten und für Konsumentinnen und Konsumenten bringe. Die hohen Preise in der Schweiz haben zahlreiche Gründe, die überwiegend ausserhalb des Patentrechts liegen. Dabei ist insbesondere an Zölle zu denken, an technische Handelshemmnisse, unvorteilhafte Wechselkurse, das höhere Kostenumfeld in der Schweiz und die viel kleineren Absatzmengen. Aber auch das Konsumverhalten kann höhere Preise begünstigen: Schweizerinnen und Schweizer sind bereit, mehr zu bezahlen, wenn dies dem Umweltschutz, der Verhinderung von Kinderarbeit oder der Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitnehmern in den Produktionsländern dient.
Davon abgesehen nutzt der Handel bestehende Möglichkeiten des Parallelimportes heute vielfach nicht. Die Gründe hierfür liegen wiederum nicht im Patentrecht und werden daher durch einen Systemwechsel nicht ausgeräumt. Preissenkungen von 5 oder 10 Prozent und mehr aufgrund eines Systemwechsels, die in der Vergangenheit prognostiziert worden sind, sind jedenfalls unrealistisch. Ein Systemwechsel bringt nicht nur keine tieferen Preise, sondern garantiert auch keine bessere Ausschöpfung des Innovationspotenzials. Der Handel würde von den Anstrengungen und Investitionen profitieren, welche die Patentinhaber in die Innovation gesteckt haben. Der Handel würde die Innovationsprämie zumindest teilweise abschöpfen, ohne selbst in die Forschung und Entwicklung zu investieren. Innovative Unternehmen würden versuchen, ihren Innovations- und Wettbewerbsvorsprung auf weniger effiziente und damit verteuernde Art und Weise zu sichern, als es mit der nationalen Erschöpfung der Fall ist. Ein Systemwechsel kann sich folglich als kontraproduktiv erweisen.
Das dritte Missverständnis betrifft den Vorschlag des Bundesrates selbst: Dem Bundesrat wird immer wieder vorgeworfen, ein Parallelimportverbot zu zementieren. Wer dies behauptet, verkennt die aktuellen Vorschläge des Bundesrates. Der Bundesrat schlägt nämlich die internationale Erschöpfung für den Fall vor, dass ein patentierter Bestandteil der Ware von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist dann der Fall, wenn die patentierte Technologie nicht das Wesen der Ware ausmacht.
Die Anwendung der internationalen Erschöpfung wird durch die Beweislastumkehr begünstigt. Im Streitfall muss zunächst der Patentinhaber vor Gericht glaubhaft machen, dass die patentierte Technologie für die Ware wesentlich ist. Der Importeur hat dann immer noch die Möglichkeit, die Argumente zu widerlegen. Damit sind die Spiesse für Handel und Hersteller gleich lang.
Der Bundesrat schlägt im Ergebnis eine Mischung aus nationaler und internationaler Erschöpfung vor: Nationale Erschöpfung gibt es dort, wo die Innovation wichtig ist und daher vollen Schutz verdient; internationale Erschöpfung gibt es dort, wo die Innovation geringe Bedeutung hat, sodass der Schutz zugunsten anderer Interessen durchbrochen werden kann. Es wird nicht eine einzelne Technologie bevorzugt.
Der Bundesrat spricht sich mit dieser Vorlage also weder gegen Wettbewerb noch gegen tiefe Preise aus. Er ist aber klar gegen einen Eingriff in das Patentrecht, der weder mehr Wettbewerb noch tiefere Preise bringt. Die wirtschaftliche Basis der Schweiz darf nicht durch eine Aufweichung des Patentschutzes geschwächt werden. Der Bundesrat lehnt zudem eine einseitige Sicht ab, die nur auf den Preis als einziges Konsumenteninteresse abstellt und dabei den Wettbewerb auf Stufe der Innovation ausser Acht lässt. Bevor Sie sich also auf ein völkerrechtliches Wagnis einlassen oder damit beginnen, Sonderregelugen für einzelne Wirtschaftszweige aufzustellen, bitte ich Sie, den Vorschlag des Bundesrates noch einmal zu prüfen.
Zur Bitte von Frau Fässler, das Bundesamt für Justiz möge noch ein Gutachten zur Frage der Rechtmässigkeit der einseitigen regionalen Erschöpfung machen: Wir haben bereits verschiedene Gutachten - Sie haben diese auch bei den Akten -, die zum Teil belegen, dass eine einseitige regionale Erschöpfung völkerrechtswidrig ist und dass ein Risiko wegen einer Klage gegen die Schweiz wegen Verletzung des WTO-Rechts besteht, sodass ein solches Risiko relativ gross ist. Ich bin aber bereit, wenn das der Wunsch ist, auch das BJ noch ein solches Gutachten machen zu lassen - eines mehr in dieser Angelegenheit.
Ich beantrage Ihnen Eintreten auf diese Vorlage.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Mit Interesse habe ich die neue Semantik des Bundesrates zur Kenntnis genommen, der "eine Mischung aus nationaler und internationaler Erschöpfung" vorschlägt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir mit dem Patentgesetz die Bestimmung der untergeordneten Bedeutung des patentgeschützten Teiles - es ist die Änderung vom 22. Juni 2007 - bereits beschlossen haben. Es ist beileibe keine Mischung zwischen nationaler und internationaler Erschöpfung, sondern es ist eine Regelung für den Einzelfall, die bei Streitfällen vor den Gerichten durchgesetzt werden muss. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin im Saal weiss, was es heisst, im Einzelfall für die Durchsetzung eines Rechts prozessieren zu müssen. Das ist etwas ganz anderes als ein grundlegender Systementscheid für die generelle Zulassung von Parallelimporten; bitte verwechseln Sie das nicht.
Zur Frage der Innovationshemmung: Auch hier ist der Bundesrat relativ widersprüchlich. Ich habe seine ursprünglichen Berichte zitiert. Hier kommt er zum Schluss, dass in Bezug auf den Forschungsstandort keine negativen Konsequenzen zu erwarten seien und dass sich keine generellen Aussagen machen liessen. Wir haben konkrete Erfahrungen, und darauf wurde bereits in der Kommission hingewiesen: Es gibt Länder, die kennen die europäische Erschöpfung; ich verweise auf die skandinavischen Staaten. Diese weisen einen höheren Innovationsindex auf als die Schweiz. Das bestätigt eine andere These, nämlich, dass mehr Wettbewerb auch in Bezug auf die Innovation mehr Impulse bringt. Parallelimporte bringen vor allem effizientere Vertriebskanäle und nicht, wie jetzt gesagt worden ist, ineffizientere.
Noch ein Satz zu den Fälschungen: Herr Rime hat die drohende Gefahr von falschen Medikamenten an die Wand gemalt. Fälschungen sind kriminelle Handlungen; das hat überhaupt nichts mit Parallelimporten zu tun. Auch parallelimportierte Medikamente unterstehen einer strengen Kontrolle durch Swissmedic. Das ist ja der Grund, warum die Markteintrittskosten bei Medikamenten auch im Fall der Parallelimporte sehr, sehr hoch sind.
Schliesslich wurde die Preiswirkung in Zweifel gezogen. Es wurde gesagt, das werde gar keine grossen Effekte auf die Hochpreisinsel Schweiz haben. Warum wehren Sie sich dann so dagegen, wenn es keine Effekte hat? Dann würde sich ja der Kampf für die nationale Erschöpfung gar nicht lohnen. Konkrete Beispiele zeigen im Gegenteil, dass es sehr wohl Preiseffekte durch Parallelimporte gibt, gerade im Bereich der Medikamente.
Die parallel importierten Medikamente bei Produkten mit abgelaufenem Patentschutz sind wesentlich billiger. Sie müssen billiger sein, nämlich um 15 Prozent, damit sie überhaupt auf die SL-Liste kommen. Darauf habe ich bereits hingewiesen. Marktstudien zeigen zum Beispiel im Bereich von parallelimportierten Antibabypillen eine Preisreduktion von rund einem Drittel. Sagen Sie nicht - und ich sage das gerade an die Adresse der SVP, die ja tiefere Krankenkassenprämien durchsetzen will -, das sei nicht relevant für die Schweiz. Wir zahlen hohe Krankenversicherungsprämien; wenn Parallelimporte zu tieferen Medikamentenpreisen führen, hat dies Kostensenkungen von Hunderten von Millionen Franken bei den Krankenversicherungen zur Folge. Das ist auch relevant für den Standort Schweiz.
Tiefere Preise sichern dem Standort Schweiz eine höhere Konkurrenzfähigkeit. Denken Sie daran, wir höhlen den Patentschutz nicht aus, auch mit einer regionalen oder internationalen Erschöpfung nicht. Das Patent schützt vor Nachahmung, schützt, Herr Spuhler, auch vor Kopien, auch wenn wir die Märkte öffnen. Das ist mit dem Patentschutz immer gewährt. Aber was wir nicht mehr wollen, was die Mehrheit der WAK nicht mehr will, ist, dass mit dem Schutz vor Nachahmung gleichzeitig eine Monopolrente am Markt garantiert wird. Der Wettbewerb ist das beste Mittel - und auch unser verfassungsrechtlicher Auftrag -, damit die Hochpreisinsel Schweiz ins Wanken kommt.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Permettez-moi simplement de réagir par rapport à quelques points, puisque Madame Leutenegger Oberholzer en a déjà abordé beaucoup.
1. A titre de rappel, la majorité des produits importés en Suisse ne sont pas brevetés, mais nous parlons ici exclusivement des produits brevetés. De plus, nous constatons qu'un nombre important d'importateurs ou d'entreprises étrangères brevètent leurs produits en Suisse pour bénéficier de cette protection très particulière à notre pays.
2. Nous avons deux principes constitutionnels: le principe de l'ordre économique et celui du libéralisme économique. Permettez quand même que je m'adresse au groupe radical-libéral en lui signalant ma stupéfaction de voir que le principe du droit à la propriété soit tellement plus important, alors que nous ne le remettons pas en cause avec la modification que nous proposons.
3. On a fait plusieurs fois référence, autant du côté des groupes UDC que radical-libéral, à la loi sur les cartels, loi que nous avons révisée il y a quelques années. Je vous rappelle les articles 3 alinéa 2 et 5 alinéa 4 de cette loi, auxquels j'ai déjà fait référence au préalable. Il est exact que la COMCO, jusqu'à présent, n'a pas été appelée à statuer. Mais pourquoi? Parce que, simplement, les procédures sont trop longues, trop compliquées et qu'elles ne touchent en l'occurrence qu'un seul produit, c'est-à-dire le produit remis en question. Face à ces longs processus, il y a une insécurité juridique et c'est pour cela que la COMCO n'a pas pu statuer. Donc, l'approche par la loi sur les cartels est inappropriée. Avec l'ouverture sur l'Europe, il est évident que nous ouvrirons l'ensemble du marché et nous éliminons ce genre de procédure pour éviter les abus.
4. Il est évident, et vous le savez bien chers amis radicaux, que le potentiel innovateur de ce pays, plus particulièrement de l'industrie pharmaceutique, n'a strictement rien à voir avec les importations parallèles. Je vous rappellerai simplement que les pays tels que la Finlande, la Suède et le Danemark, qui connaissent les importations parallèles depuis plus de vingt ans, ont un indice d'innovation supérieur à celui de la Suisse. Donc, là aussi, il n'y a pas lieu de faire référence à l'innovation.
Vous dites vouloir défendre les entreprises. Nous aussi, nous entendons défendre les entreprises. Nous ne défendons peut-être pas exclusivement les grandes, mais sachez que les PME, qui doivent importer des pièces détachées brevetées, et que l'industrie de détail, qui doit recourir aux produits importés eux aussi brevetés, sont aussi une composante de notre économie. Elles ont aussi besoin d'avoir le potentiel pour entrer en concurrence et, surtout, pour profiter des importations parallèles afin de faire baisser les prix.
Je ne reviendrai pas sur l'îlot de cherté, puisque les radicaux eux-mêmes ont montré que ce n'était pas un argument déterminant dans leur optique et qu'il s'agissait surtout de protéger la propriété privée.
Finalement, s'agissant des contrefaçons, j'aimerais simplement dire, puisque nous parlerons de médicaments par la suite, qu'elles n'ont rien à voir avec les importations parallèles. Tout processus d'importation parallèle qui a lieu est, en l'occurrence, accompagné très étroitement par Swissmedic. Vous ne pouvez pas changer quoi que ce soit aux produits, ce qui n'est pas le cas si vous importez des médicaments par le biais d'Internet.
Voilà quelques réflexions. Je vous invite, une fois de plus, à vous battre pour une économie ouverte et libérale. Nous voulons nous engager pour les petites et moyennes entreprises, pour l'industrie de détail, ainsi que pour les consommateurs.
C'est la raison pour laquelle nous vous invitons à entrer en matière.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Meier-Schatz, je reviens sur le sujet des contrefaçons. Il est vrai que cela n'a rien à voir avec les importations parallèles, mais le risque d'une importation de contrefaçons, si on ouvre le marché à des médicaments provenant - par le biais d'importations parallèles - de pays où les prix sont très bas, comme la Grèce ou les pays baltes, n'est-il pas vraiment beaucoup plus grand qu'avec le système de l'épuisement national?
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Je crois que vous avez, vous aussi, en tant que membre de la commission, pu lire les rapports de Swissmedic, et vous savez pertinemment que le problème des contrefaçons n'a strictement rien à voir avec celui des importations parallèles. Swissmedic dit lui-même que ce n'est pas là qu'il rencontre des problèmes.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Erfindungspatente
Loi fédérale sur les brevets d'invention
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 8a Abs. 2; 8b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 8a al. 2; 8b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 9a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Hat der Patentinhaber eine patentgeschützte Ware im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugestimmt, so darf diese Ware gewerbsmässig eingeführt und im Inland gewerbsmässig gebraucht oder weiterveräussert werden.
Abs. 2
Hat der Patentinhaber eine Vorrichtung, mit der ein patentgeschütztes Verfahren angewendet werden kann, im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugestimmt, so sind der erste und jeder spätere Erwerber der Vorrichtung berechtigt, dieses Verfahren gewerbsmässig anzuwenden.
Abs. 3
Hat der Patentinhaber patentgeschütztes biologisches Material im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder seinem Inverkehrbringen im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugestimmt, so darf dieses Material gewerbsmässig eingeführt und im Inland gewerbsmässig vermehrt werden, soweit dies für die bestimmungsgemässe Verwendung notwendig ist. Das so gewonnene Material darf nicht für eine weitere Vermehrung verwendet werden. Artikel 35a bleibt vorbehalten.
Abs. 4
Vorbehalten bleiben Einfuhrbeschränkungen im Einklang mit den Bestimmungen des Völkerrechtes, insbesondere zum Schutze der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit sowie zeitlich beschränkte Massnahmen zum Schutze bedrohter Betriebe (gestützt auf das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen; SR 946.20).
Antrag der Minderheit I
(Leutenegger Oberholzer, Fehr Hans-Jürg, Rennwald, Wyss Ursula)
Abs. 1
Hat der Patentinhaber eine patentgeschützte Ware im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen zugestimmt, so darf diese Ware eingeführt und im Inland gewerbsmässig gebraucht oder weiterveräussert werden.
Abs. 2
Hat er eine Vorrichtung, mit der ein patentgeschütztes Verfahren angewandt werden kann, im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder ihrem Inverkehrbringen zugestimmt, so ist der erste und jeder spätere Erwerber der Vorrichtung berechtigt, dieses Verfahren im Inland anzuwenden.
Abs. 3
Hat der Patentinhaber patentgeschütztes biologisches Material im In- oder Ausland in Verkehr gebracht oder seinem Inverkehrbringen zugestimmt, so darf dieses Material eingeführt und im Inland vermehrt werden, soweit dies für die bestimmungsgemässe Verwendung notwendig ist. Das so gewonnene Material darf nicht für eine weitere Vermehrung verwendet werden. Artikel 35a bleibt vorbehalten.
Antrag der Minderheit II
(Wandfluh, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Glur, Kaufmann, Müller Philipp, Rime, Schibli)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Darbellay
Abs. 4
Ungeachtet der Absätze 1 bis 3 bleibt die Zustimmung des Patentinhabers für das Inverkehrbringen einer patentgeschützten Ware im Inland vorbehalten, wenn ihr Preis im Inland oder im Land des Inverkehrbringens staatlich festgelegt ist.
Eventualantrag Gysin
(falls der Minderheitsantrag II abgelehnt wird)
Abs. 4
Ungeachtet der Absätze 1 bis 3 bleibt die Zustimmung des Patentinhabers für das Inverkehrbringen einer patentgeschützten Ware im Inland vorbehalten, wenn ihr Preis im Inland oder im Land des Inverkehrbringens staatlich festgelegt ist.
Art. 9a
Proposition de la majorité
Al. 1
Lorsqu'une marchandise brevetée est mise en circulation en Suisse ou dans l'Espace économique européen par le titulaire du brevet ou avec son accord, elle peut être importée et utilisée ou revendue en Suisse à titre professionnel.
Al. 2
Lorsqu'un dispositif permettant l'utilisation d'un procédé breveté est mis en circulation en Suisse ou dans l'Espace économique européen par le titulaire du brevet ou avec son accord, le premier acquéreur ou tout acquéreur ultérieur de ce dispositif est autorisé à utiliser ce procédé.
Al. 3
Lorsque de la matière biologique brevetée est mise en circulation en Suisse ou dans l'Espace économique européen par le titulaire du brevet ou avec son accord, elle peut être importée en Suisse et multipliée à titre professionnel pour autant que cela soit nécessaire à l'utilisation conforme à son but. La matière ainsi obtenue ne doit pas être utilisée pour une multiplication ultérieure. L'article 35a est réservé.
Al. 4
Sont réservées les restrictions à l'importation conformes au droit international public, notamment celles qui visent à protéger l'environnement et la santé publique, ainsi que les mesures prises temporairement pour protéger des entreprises menacées (en vertu de la loi fédérale sur les mesures économiques extérieures; RS 946.20).
Proposition de la minorité I
(Leutenegger Oberholzer, Fehr Hans-Jürg, Rennwald, Wyss Ursula)
Al. 1
Lorsqu'une marchandise brevetée est mise en circulation en Suisse ou à l'étranger par le titulaire du brevet ou avec son accord, elle peut être importée et utilisée ou revendue en Suisse à titre professionnel.
Al. 2
Lorsqu'un dispositif permettant l'utilisation d'un procédé breveté est mis en circulation en Suisse ou à l'étranger par le titulaire du brevet ou avec son accord, le premier acquéreur ou tout acquéreur ultérieur de ce dispositif est autorisé à utiliser ce procédé.
Al. 3
Lorsque de la matière biologique brevetée est mise en circulation en Suisse ou à l'étranger par le titulaire du brevet ou avec son accord, elle peut être importée en Suisse et multipliée à titre professionnel pour autant que cela soit nécessaire à l'utilisation conforme à son but. La matière ainsi obtenue ne doit pas être utilisée pour une multiplication ultérieure. L'article 35a est réservé.
Proposition de la minorité II
(Wandfluh, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Glur, Kaufmann, Müller Philipp, Rime, Schibli)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Darbellay
Al. 4
Nonobstant les alinéas 1 à 3, une marchandise brevetée ne peut être mise en circulation en Suisse qu'avec l'accord du titulaire du brevet lorsque, en Suisse ou dans le pays de mise en circulation, le prix de cette marchandise est imposé par l'Etat.
Proposition subsidiaire Gysin
(au cas où la proposition de la minorité II serait rejetée)
Al. 4
Nonobstant les alinéas 1 à 3, une marchandise brevetée ne peut être mise en circulation en Suisse qu'avec l'accord du titulaire du brevet lorsque, en Suisse ou dans le pays de mise en circulation, le prix de cette marchandise est imposé par l'Etat.
Le président (Bugnon André, président): La proposition de la minorité I (Leutenegger Oberholzer) est présentée par Monsieur Hans-Jürg Fehr.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Die entscheidende Auseinandersetzung in dieser Debatte läuft nicht zwischen der Mehrheit und den beiden Minderheiten, sondern sie läuft zwischen der Minderheit II auf der einen Seite und der Minderheit I oder der Mehrheit auf der anderen Seite. Die Ausgangslage bei der Frage des Systemwechsels ist also folgende: Minderheit II oder eine der beiden anderen zur Diskussion stehenden Varianten.
Ich vertrete hier die Minderheit I. Es geht darum, dass wir hier sehr präzise unterscheiden und von dem reden, worum es wirklich geht. Wir müssen zwischen dem Schutz eines Patentes und dem Schutz des Verkäufers eines patentierten Produktes vor anderen Verkäufern des gleichen Produkts unterscheiden. Es geht um Patentschutz, und es geht um Wettbewerb, also um Preisbildung. Der Patentschutz wird durch diese Vorlage in keiner Art und Weise tangiert und schon gar nicht ausgehöhlt, wie das Herr Spuhler gesagt hat. Das sagt ja schon der Begriff "patentgeschützte Güter": Wir regulieren hier patentgeschützte Güter und nicht den Entzug des Patentschutzes. Der Schutz des geistigen Eigentums bleibt erhalten, der Schutz der Erfindung bleibt erhalten, der Systemwechsel hat mit dem Forschungsstandort Schweiz nichts zu tun. Ich zitiere noch einmal das, was ich vorher Herrn Spuhler vorgelegt habe. Die Quintessenz der Studie, die in Auftrag gegeben wurde, ist ganz klar: "Ein Regimewechsel tangiert die für den Forschungsstandort wichtigen Faktoren nicht." Damit ist für uns dieser Aspekt erledigt - Patentschutz intakt, Forschungsstandort geschützt!
Es geht also nicht darum, sondern um Wettbewerb oder, präziser, um folgende Frage: Darf ein patentgeschütztes Produkt, das nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern auf den Markt gebracht worden ist, aus den anderen Ländern in die Schweiz zurückimportiert werden, oder darf es das nicht?
Das ist eine auf den ersten Blick vollkommen sinnlose Frage; die Frage bekommt aber dann ihren Sinn, wenn wir wissen, dass diese Ware im Ausland zu viel tieferen Preisen auf den Markt gebracht worden ist als in der Schweiz. Sie wird dort billiger angeboten als bei uns. Es geht genau um dieses Preisgefälle zwischen dem Ausland und dem Inland. Soll es erlaubt sein, dieses Preisgefälle dadurch auszunützen, dass man eine exportierte Ware wieder importiert und dann hier im Land so Konkurrenz erzeugt? Mit anderen Worten: Wir reden hier nicht von Patentschutz, sondern von Preisschutz; wir reden hier nicht von Patentschutz, sondern vom Schutz eines Vertriebsmonopols; wir reden hier vom Wettbewerbsverbot, das zurzeit herrscht.
Die sozialdemokratische Fraktion, die hier die Minderheit I eingebracht hat, ist für den Patentschutz, aber wir sind eben auch für Wettbewerb. Wir möchten, dass die patentgeschützten Güter genau gleich behandelt werden wie Güter ohne Patentschutz, wie Güter mit einem Patent von untergeordneter Bedeutung, wie das in Absatz 4 des Artikels 9a geregelt wird, oder wie landwirtschaftliche Produktionsmittel. Bei all diesen anderen Kategorien von Gütern haben wir nämlich die Zulassung von Parallelimporten und gibt es die gewerbsmässige Einfuhr von Produkten, die vorher exportiert worden sind. Der Grund, warum wir dafür sind, sind die Preissenkungen, die dadurch ausgelöst werden. Wir haben das jetzt mit der Landwirtschaft erlebt. In der Landwirtschaft haben wir Preissenkungen zwischen 10 und 20 Prozent auf den nun erlaubten Importen von Produktionsmitteln. Das ist nicht wenig. Wir reden hier von anderen Gütern, z. B. von Medikamenten, Computern, Fahrzeugen, Uhren, Küchengeräten oder Unterhaltungselektronik, also von nicht unwichtigen Gütern. Um diese Güter geht es hier in erster Linie.
Die Studie des Bundesrates zeigt das Preissenkungspotenzial. Es liegt bei den Medikamenten zwischen 25 und 40 Prozent und bei den anderen patentierten Konsumgütern bei 30 Prozent. Das ist ein erhebliches Preissenkungspotenzial. Der Systemwechsel erlaubt es uns, dieses Potenzial auszuschöpfen, und das sind immerhin 150 bis 500 Millionen Franken pro Jahr.
Noch ein letztes Wort: Wir sind für die internationale, in zweiter Linie für die euroregionale Erschöpfung. Das hat drei Gründe: Erstens ist das Preissenkungspotenzial grösser; zweitens gleichen wir an das an, was wir beim Urheber- und Markenrecht auch schon eingeführt haben; drittens sind wir völkerrechtlich ganz auf der sicheren Seite.
Das ist der Grund, warum wir Sie bitten, der Minderheit I oder - wenn das nicht gelingt - der Mehrheit zuzustimmen.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, Herr Professor Fehr, Sie haben jetzt doziert und die patentrechtlichen Begriffe massgeblich durcheinandergemischt. Jetzt hätte ich gerne von Ihnen eine Explikation des Begriffes "Erschöpfung", damit ich sicher bin, dass Sie das nicht mit Ihrem Zustand nach erfolgter Lieblingsbeschäftigung bzw. sportlicher Anstrengung verwechseln. Können Sie mir den Begriff "Erschöpfung" definieren?
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Student Baumann, ich kann es Ihnen schon definieren und erklären. Ich weiss nicht, ob Sie schon erschöpft sind; ich bin es auf jeden Fall noch nicht. Aber die Frage der Erschöpfung hat hier im Prinzip keine Bedeutung, weil es nicht um den Patentschutz geht. Mit dem Begriff "Erschöpfung" ist eigentlich gemeint, dass ein Patent abläuft. Aber es geht ja hier, wie ich ausgeführt habe, nicht um den Patentschutz, sondern um die Zulassung von Wettbewerb.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege Fehr, die SP-Fraktion hat seinerzeit Kathrin Klett als Bundesrichterin vorgeschlagen, und es war ausgerechnet Frau Bundesrichterin Klett, die im Kodak-Urteil Referentin war. Ich habe nachgelesen, wie Frau Klett damals argumentierte. Sie sagte genau das Gegenteil von dem, was Sie jetzt erzählt haben. Wie stellen Sie sich dazu?
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, Herr Gysin, die Aufgabe des Bundesgerichtes ist es, das geltende Recht zu interpretieren und auszulegen. Und unser geltendes Recht ist nationale Erschöpfung. Wir machen jetzt genau diese Gesetzesrevision, um die nationale Erschöpfung abzulösen durch die euroregionale oder durch die internationale. Wenn Sie das mit uns zusammen entschieden haben, wird Frau Klett später auch andere Urteile fällen.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Hier sind wir beim Kernpunkt dieser Revision. Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.
Es gibt viele gute Gründe für die nationale Erschöpfung. Sie entspricht dem Standard der Industrienationen mit Forschungstätigkeit; kein einziges anderes Industrieland kennt die internationale Erschöpfung. Das Eigentum des Erfinders bzw. des Patentinhabers muss geschützt werden. Es muss attraktiv bleiben, in der Schweiz zu forschen und zu entwickeln. Weiter ist der Aspekt der Produktesicherheit massiv zu gewichten. Schliesslich hat sich der Bundesrat in der Botschaft auch über den Nutzen einer Aufgabe der nationalen Erschöpfung ausgesprochen - und der ist gering. Bei der Beantwortung der Interpellation Schwaller 08.3187 weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Preise z. B. bei den Medikamenten schon heute weitgehend angeglichen haben. Das Bundesamt für Gesundheit hat diesen Frühling bekanntgegeben, dass drei von vier Produkten in der Schweiz günstiger auf den Markt kommen als in vergleichbaren Ländern.
Ein Wort zur Preisbildung, Herr Fehr hat sie angesprochen: Der Verkaufspreis wird normalerweise unter Berücksichtigung der Kaufkraft eines Landes, auch aufgrund der Konkurrenzsituation und anderer Marktfaktoren festgelegt; das ist so. Ich möchte Ihnen hier ein Beispiel aus dem Medizinal- und Pharmabereich geben - es könnte auch aus anderen Bereichen sein -: Eine Monatspackung eines Aids-Medikamentes wird in Simbabwe für 10 Franken angeboten. Dieselbe Packung wird in Schwellenländern wie Ägypten oder Algerien für 100 bis 200 Franken angeboten. In der Schweiz, gleich wie in Europa, wird diese Packung zu einem Preis von 1500 Franken auf den Markt gebracht. Simbabwe zahlt praktisch nur die Materialkosten, die Schwellenländer beteiligen sich zu einem geringen Ausmass an den Gemeinkosten; und die restlichen Kosten, insbesondere die Entwicklungs- und Marketingkosten, werden von den Industriestaaten bezahlt.
Sie sagen: Es ist nicht fair, wenn unsere Konsumenten in den Industriestaaten diese Kosten zu tragen haben. Ich sage: Es ist fair. Es ist fair gegenüber den armen Ländern dieser Welt, es ist aktive Entwicklungshilfe. Was glauben Sie, was wird die Schweizer Industrie machen, falls Parallelimporte generell zugelassen werden? Kaufkraftarme Länder werden nicht mehr mit Medikamenten beliefert, oder dann zu Schweizer Preisen, die zu bezahlen sie sich nicht leisten können. Kein Patentinhaber kann auf die Deckungsbeiträge der Industrieländer verzichten; auf die Mengengeschäfte in Schwellenländern kann hingegen verzichtet werden. Die Stückzahlen werden zwar reduziert und die Produktionskosten werden entsprechend steigen, aber das ist verkraftbar. Kein Medikament gegen Aids mehr für die armen Länder dieser Welt? Ist es das, was Sie wollen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite?
Sollte, entgegen meinen Erwartungen, trotzdem noch zu Billigpreisen in kaufkraftarme Staaten geliefert werden, so ergeben sich zwei Probleme: Erstens entsteht in diesen Staaten eine Unterversorgung mit diesen Produkten, also z. B. Medikamenten, weil die Parallelimporteure alles aufkaufen. Zweitens wird, wenn die Medikamente z. B. in Palermo oder in Neapel umgepackt und für den europäischen Markt bereitgestellt werden, das Doppelte dessen, was dorthin geliefert worden ist, zurückkommen; da können Sie sicher sein. Dubiose Geschäftspraktiken und mangelnde Produktesicherheit sind hier angesprochen; die EU hat schon heute entsprechende Probleme.
Wenn die Schweiz die regionale Erschöpfung einseitig einführen will, wie es die Mehrheit der WAK entschieden hat, kann sie dies tun, auch wenn wir da juristische Differenzen haben. Konkret bedeutet es, dass die Schweiz im Sinne der Meistbegünstigungsklausel allen WTO-Mitgliedern ohne Gegenrecht entsprechende Rechtsvorteile zu gewähren hat. Wenn wir schon eine Öffnung vornehmen, läuft es auf dasselbe hinaus, ob wir die regionale oder ob wir die internationale Erschöpfung haben. In diesem Falle bitte ich Sie, ehrlich mit sich selber zu sein und für die internationale Erschöpfung einzustehen.
Vorab aber: Unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag, und stimmen Sie für die nationale Erschöpfung.
Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die FDP-Fraktion unterstützt in ihrer Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates bzw. der Minderheit II (Wandfluh). Kernstück des bundesrätlichen Vorschlages ist die Missbrauchsklausel in Absatz 4. Worum geht es bei dieser Missbrauchsregelung? Das Parlament hat in den letzten Jahren die Gesetzgebung gegen die missbräuchliche Anwendung des Patentrechtes verschärft.
Die Vorlage des Bundesrates, die wir heute beraten, geht nochmals einen Schritt weiter. Das revidierte Patentgesetz, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, schafft ein zusätzliches Instrument zur Bekämpfung der Missbräuche. Es könnte beispielsweise der Fall eintreten, dass ein Hersteller von marken- oder urheberrechtlich geschützten Erzeugnissen versucht, die in der Schweiz in diesen Bereichen möglichen Parallelimporte zu verhindern, indem er das Patentrecht an einem unwesentlichen Bestandteil des Erzeugnisses geltend macht. Mit der Statuierung der sogenannten Doppelschutzregelung hat das Parlament im Rahmen der Revision des Patentgesetzes ein Instrument geschaffen, mit dem solchen Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden kann. Ein patentierter Regensensor beim Auto, ein Verschluss bei Kosmetika, ein patentierter Reisverschluss bei Jeans, eine patentierte Bremse bei einem Mountainbike oder Ähnliches sollen nicht zur Verhinderung des Parallelimportes genutzt werden können.
Es ist teils behauptet worden, dass die Importeure das Prozessrisiko nicht eingehen könnten. Das ist falsch; das Prozessrisiko liegt heute ganz auf der Seite desjenigen, der Parallelimporte verhindern will. Dies gilt umso mehr, als der neue Antrag des Bundesrates noch einen Schritt weiter geht. Die Missbrauchsregelung soll neu auf alle Fälle ausgedehnt werden, in denen ein im Ausland erworbenes Erzeugnis einen patentierten Bestandteil aufweist, der für die funktionelle Beschaffenheit des Erzeugnisses von untergeordneter Bedeutung ist; das heisst, sie gilt nicht mehr nur dort, wo bereits eine Marke geschützt ist.
Ausserdem schlägt der Bundesrat eine faktische Beweislastumkehr vor. Der Patentinhaber muss glaubhaft machen, dass der patentierte Bestandteil für die funktionelle Beschaffenheit der Ware nicht von untergeordneter Bedeutung ist. De facto handelt es sich hier effektiv um eine Erlaubnisklausel für Parallelimporte, welche die Probleme, beispielsweise des Detailhandels, ausräumen sollten. Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht, wie verhindert werden kann, dass Patente missbräuchlich zur Durchsetzung höherer Preise verwendet werden, ohne dass der Schutz der Innovation tangiert wird.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II (Wandfluh) und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je vous rappelle comment se déroule le débat. Nous traitons maintenant l'article 9a. Les porte-parole des groupes s'expriment sur les propositions de la majorité et des minorités I (Leutenegger Oberholzer) et II (Wandfluh). Nous traiterons ensuite une motion d'ordre Marti Werner demandant de modifier l'ordre des votes. Après les votes, nous nous prononcerons sur la proposition subsidiaire Gysin et la proposition Darbellay.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Sache ist ja relativ einfach. Wir haben hier eigentlich nur eine einzige Debatte zu führen: nationale, euroregionale oder internationale Erschöpfung? Wir wiederholen uns jetzt eigentlich logischerweise bei der Detailberatung in der Argumentation, und ich teile die Meinung von Kollege Schneider-Ammann: Wir wiederholen eigentlich jetzt die Grundsatzdebatte oder neigen dazu, sie zu wiederholen. Ich werde mich deshalb sehr kurz fassen.
Unsere Fraktion, die CVP/EVP/glp-Fraktion, folgt hier konsequent der Mehrheit, das heisst: euroregionale Erschöpfung. Wir werden sicher nicht die internationale Erschöpfung unterstützen, denn dort sind die Befürchtungen nicht unberechtigt, die ja als Argument für die nationale Erschöpfung vorgebracht wurden, dass in Staaten, die keinen echten, kontrollierten Patentschutz haben, eben Fehler unterlaufen können und dadurch unser Forschungs- und Werkplatz unterwandert werden kann. Dort kann man das nachvollziehen. Es ist für mich aber nicht nachvollziehbar, wenn wir das auf die EU beziehen, auf den europäischen Wirtschaftsraum, wo eine vergleichbare Rechtsetzung besteht.
Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen machen. Das Parlament hat in der Landwirtschaftsdebatte über die AP 2011 ja die internationale Erschöpfung für Investitionsgüter beschlossen. In unserer Kommission und auch heute in der Debatte wurde die Konsequenz noch nicht diskutiert; es wurde noch nicht diskutiert, was es bedeuten würde, sollte heute die nationale oder die euroregionale Erschöpfung obsiegen. Ich sage das einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins. Wenn die nationale Erschöpfung obsiegt, müsste der Ständerat dann die Frage prüfen, ob das allenfalls bedeutet, dass wir im Bereich Landwirtschaft, wo wir ja anders entschieden haben und hier die Konsequenzen aufgezeigt wurden, auf die nationale Erschöpfung zurückgehen.
Wenn wir heute bei der nationalen Erschöpfung bleiben, wird das Volk darüber entscheiden. Wir wissen, dass - unter anderem vom Detailhandel - eine Volksinitiative vorbereitet wird. Wir werden uns weiter damit beschäftigen.
Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen, das heisst: euroregionale Erschöpfung.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Im Grunde genommen sind wir heute im Diskurs gleich weit wie dereinst in Flims. Es gab ja dort den taktischen Trick - von der FDP-Fraktion initiiert und von Herrn Blocher willig unterstützt -, die Vorlagen bezüglich Erschöpfung vom übrigen Patentrecht zu spalten. Jedenfalls haben wir heute keine neuen Erkenntnisse auf dem Tisch im Vergleich zur damaligen Diskussion. Auch der Bundesrat, der gesagt hatte, er wolle es eingehender prüfen, legte eigentlich heute in der Essenz den genau gleichen Bericht vor, den wir schon damals vorgesetzt bekommen hatten.
Es geht, Herr Kollege Spuhler, nicht um eine Eigentumsfrage, auch wenn es das neue Lieblingsthema der SVP ist, überall den Eigentumsschutz in den Vordergrund zu stellen. Herr Fehr Hans-Jürg hat Recht, es geht um eine Frage des Vertriebsmonopols. In diesem Sinne tun wir gut daran, die wir ja alle Konsumentinnen und Konsumenten sind, die Erschöpfung zu öffnen. Die Preisunterschiede sind ins Gewicht fallend. Sie sind in dem Sinne auch sozial ins Gewicht fallend. Wer mit Medikamentenpreisen zu tun hat, weiss, wovon die Rede ist, wenn da tatsächlich 30-Prozent-Margen nachgewiesen werden.
Es geht jetzt um die spezifische Frage "Internationale oder regionale Erschöpfung?". Richtig ist, dass an sich die internationale Erschöpfung die sinnvolle ist. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum eine Diskriminierung stattfinden soll und nicht global eine Erschöpfung angegangen werden muss. Sie durchzusetzen ist aber politisch heikel. Das hat sich bereits in der letzten Debatte im Dezember 2006 gezeigt. Es könnte sein, dass sie eben heute keine genügende Mehrheit findet.
Nun wurde gegenüber der regionalen Erschöpfung immer eingewandt, sie sei gar nicht möglich, das heisst, die Schweiz könne sie nicht gewissermassen unilateral einführen. Es brauche ein reziprokes Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft. Das ist wahrscheinlich der einzige Punkt, bei dem festgehalten werden muss, dass wir uns heute in einer neuen Erkenntnissituation befinden. Ich glaube und hoffe, dass das auch von den Kommissionssprechern dann nochmals ausgeführt wird. Es ist möglich, dass wir qua eigene Gesetzgebung die regionale Erschöpfung einführen und sie tatsächlich dann auch eine entsprechende regionale, sprich europäische Wirkung zeitigen wird. Wenn wir dies erreichen, haben wir einen wesentlichen Schritt hin auf eine mögliche weitere Ausdehnung in Richtung internationale Erschöpfung durchgesetzt.
Es wird sich nämlich zeigen, dass erstens diese neue Erschöpfung preismässig Wirkung zeitigen und dass zweitens eine gewisse Angleichung anderer Wirtschaftsräume an diese Erschöpfung nachvollzogen werden kann. Man kann sich zum Beispiel überlegen, ob man von regionaler Erschöpfung und Erweiterung um andere, vergleichbare Wirtschaftsräume wie zum Beispiel die Nafta sprechen könnte und ob überhaupt der Gang zu einer internationalen Erschöpfung als übernächster Schritt der nötige ist. Mir scheint jedenfalls, dass die regionale Erschöpfung die ist, die heute mehrheitsfähig ist, von den Konsumentinnen und Konsumenten erwartet wird und für unser Land preismässig einen grossen Fortschritt bringen wird.
Zum Schluss dies: Wer für die regionale oder internationale Erschöpfung ist, stellt in keiner Weise das Innovationspotenzial, das geschützt werden muss, in diesem Lande infrage. Der Patentschutz mit Bezug auf Erfindungen, auf Innovation wird dadurch in keiner Weise infrage gestellt. Er bleibt gleich. Hier geht es nur um die mögliche Einfuhr von Produkten, die der Erfinder, der Innovator selbst, in anderen Ländern vertreibt. Genau diese heilige Kuh muss geschlachtet werden. Wer heute noch der nationalen Erschöpfung das Wort redet, betreibt letztlich Protektionismus und keine liberale Politik.
Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen.
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, dem Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) zuzustimmen und sich für die internationale Erschöpfung auszusprechen.
Weshalb machen wir das? Es gibt einen Grundsatz: Wenn man etwas macht, sollte man es schon richtig machen. Wenn man sich hier zwischen regionaler und internationaler Erschöpfung entscheiden muss, dann für die internationale. Bei der internationalen Erschöpfung haben wir keine völkerrechtlichen Probleme. Die internationale Erschöpfung gilt bereits im Urheberrecht, im Markenrecht; sie gilt auch für landwirtschaftliche Produktionsmittel.
Und hier möchte ich Sie doch fragen, insbesondere die Landwirte und die Vertreter der Landwirtschaft, welche bekanntlich in unserem Parlament die Mehrheit haben, wenn ich an die Entscheide bezüglich des Legislaturprogramms 2007-2011 denke: Weshalb sollen nur die Landwirte beim Kauf ihrer Produktionsmittel von diesem Instrument der internationalen Erschöpfung profitieren? Weshalb sollen hiervon nicht auch alle KMU profitieren? Weshalb sollen nicht auch die Konsumentinnen und Konsumenten von dieser Marktöffnung profitieren? Wenn man im Landwirtschaftsbereich schon einmal eine Massnahme trifft, die etwas bringt, die intelligent ist und die dazu den Staat nichts kostet, sollte man doch diese Massnahme auch gerade für die gesamte Volkswirtschaft anwenden, sodass sie dann allen zugutekäme. Sie käme den KMU zugute; sie käme auch den Konsumentinnen und Konsumenten zugute. Der Angst vor Missbrauch, die hier geschürt wird, werden Riegel vorgeschoben. Wir haben in Absatz 4 eine entsprechende Schutzklausel, mit welcher Missbräuche verhindert werden können.
Rein mathematisch spricht alles für die internationale Erschöpfung. Die Schweiz hat eine kleine und stark vernetzte Volkswirtschaft. In diesem Kontext kann die kleine Volkswirtschaft von der internationalen Erschöpfung nur profitieren. Es ist falsch, wenn man meint, von der nationalen Erschöpfung profitierten die nationalen Unternehmen. Von der nationalen Erschöpfung profitieren hauptsächlich die internationalen Multis. Denn es sind die internationalen Multis, die eine Preisdifferenzierung machen; es sind die internationalen Multis, die je nach Land und Kaufkraft mal diesen, mal jenen Preis erheben - und in der Schweiz, dem Land mit der grössten Kaufkraft, selbstverständlich den höchsten Preis erheben.
Diese Preisdifferenzierung können wir nur mit der internationalen Erschöpfung effizient brechen. Wer zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten auch etwas machen und nicht immer nur predigen will, der muss hier der internationalen Erschöpfung zustimmen. Damit wird die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten erhöht, und dann wird endlich die rechtlich geschützte - das ist ja das Perverse daran - Monopolrente der internationalen Multis gebrochen.
Ich ersuche Sie deshalb, unserer Minderheit zuzustimmen, eventuell - wenn es nicht anders geht, aber das ist dann wirklich nur ein Teilwechsel - der euroregionalen Erschöpfung zuzustimmen, aber auf alle Fälle die Marktabschottung abzulehnen, die von der nationalorientierten SVP gepredigt wird, aber nur den internationalen Multis hilft.
Glur Walter · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollega Marti, können Sie mir sagen, wie viele Industrieländer weltweit die internationale Erschöpfung kennen?
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir sind hier aber auch nicht in der Schulstunde, wo wir Wissensfragen beantworten.
Es geht hier um eine Systemfrage. Aufgrund der Systemfrage ist die internationale Erschöpfung für die Schweiz eben die bessere Lösung als die euroregionale Erschöpfung, die zwar die EU kennt und bei der alle EU-Länder dabei sind, die aber sonst kein Land kennt.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Marti, Sie haben jetzt das Hohelied von den Vorteilen für die Landwirtschaft gesungen. Wie wollen Sie uns in der Landwirtschaft helfen, wenn wir erwiesenermassen um etwa hundert Prozent höhere Arbeitskosten haben als unsere Kollegen in der EU?
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Singen kann ich prinzipiell nicht; ich bringe in der Regel Argumente: Wir haben höhere Arbeitskosten, weil wir höhere Preise haben. Tiefere Preise erhalten wir dadurch, dass wir diese Monopolrente auflösen. Diejenigen, die sich gegen höhere Löhne wenden und gleichzeitig dafür sorgen, dass wir hohe Kosten haben, machen das auf dem Buckel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Konsumenten.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit II (Wandfluh), d. h. die nationale Erschöpfung, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen. Herr Marti, auch für uns ist das eine Systemfrage. Wir stehen zum Privateigentum; dazu gehört nicht nur das Eigentum an beweglichen Sachen und an Grundstücken, dazu gehört auch das geistige Eigentum. Wer eine Erfindung macht, kann diese patentieren lassen. Der Staat schützt die geistige Erfindung durch Patente. Vor allem ein Land wie die Schweiz, das keine Rohstoffe hat, ist auf besondere Weise auf Wissen, Forschung und Entwicklung angewiesen. So steht die Schweizer Privatwirtschaft punkto Forschungs- und Entwicklungsausgaben an der Weltspitze. Diese Aufgabe übernimmt die Wirtschaft aber nur, wenn sie ihre Erfindungen durch Patente schützen kann.
Zum Patent - und damit zum Privateigentum - gehört auch das Recht des Erfinders bzw. des Patentinhabers zu entscheiden, wo und zu welchem Preis er seine Erfindung verkaufen will. Der Patentinhaber soll auch in Zukunft entscheiden können, in welchem Land er sein patentgeschütztes Gut in Verkehr setzen will. Dabei muss es ihm aber auch freistehen, je nach Kaufkraft in den einzelnen Ländern verschiedene Preise zu verlangen, um seine Forschungs- und Entwicklungskosten zu finanzieren. Sollten dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen, haben wir ein Kartellgesetz, mit dem derartige Missbräuche geahndet werden können.
Mit der internationalen Erschöpfung der Ratslinken, aber auch mit der regionalen Erschöpfung gemäss Antrag der Mehrheit sollen die Rechte der Patentinhaber ausgehebelt werden. Insbesondere soll ihnen das Recht der Preisfestlegung genommen werden, indem jedermann patentgeschützte Güter, die in einem anderen Land zu einem tieferen Preis verkauft werden, frei in die Schweiz importieren können soll.
Herr Marti, ich kann Ihnen die Frage von Herrn Glur schon beantworten: Es gibt kein einziges Industrieland auf der Welt, das punkto Patentschutz die internationale Erschöpfung kennt. Das wäre ein schwerwiegender Eingriff ins private Eigentum. Aber auch die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung ist für die SVP inakzeptabel.
Letztlich geht es um die zentrale Frage: Arbeitsplätze oder Konsumentenschutz? Für unsere Fraktion ist klar, dass die Arbeitsplätze Priorität haben. Ich denke an die Zehntausenden von Arbeitsplätzen in diesem Land, in der Pharmaindustrie, in der Chemie, in der Medizinaltechnik, in der Uhrenindustrie und in der entwickelnden Maschinenindustrie. Hier geht es auch um Familien, die von diesen Arbeitsplätzen abhängen. Deshalb hat das für uns gegenüber den etwas höheren Kosten, gegenüber dem Konsumentenschutz Priorität. Es sind hochwertige Arbeitsplätze, die wir in diesem Land nicht aufs Spiel setzen dürfen. Wir lassen es nicht zu, dass das Gros dieser Arbeitsplätze ins Ausland, nämlich in Länder, die die nationale Erschöpfung respektieren, verlagert wird.
Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Unterstützen Sie die Minderheit II (Wandfluh), bleiben Sie bei der bisherigen Lösung!
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous passons maintenant à la motion d'ordre Marti Werner qui propose de modifier l'ordre des votes, comme je l'ai annoncé.
Marti Werner · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Ich schlage Ihnen folgendes Abstimmungsverfahren vor: Die nationale soll der regionalen Erschöpfung gegenübergestellt werden, dann soll der obsiegende Antrag der internationalen Erschöpfung gegenübergestellt werden. Das heisst, wir gehen vom kleinen Markt der nationalen Erschöpfung zum mittleren der regionalen und dann zum grossen Markt der internationalen Erschöpfung. Nur dieses Abstimmungsverfahren erlaubt eine klare Meinungsbildung. Denn wer für die nationale Erschöpfung ist, der ist gegen die regionale und die internationale. Wer hingegen beispielsweise für die internationale Erschöpfung ist, der ist im Eventualfall - regional gegen national - selbstverständlich für die regionale, weil das dann gegenüber der nationalen wieder der grössere Markt ist. Das erlaubt eine saubere Willensbildung.
Ich kann auch darauf hinweisen, dass dieses Abstimmungsverfahren sowohl von den Kommissionssprecherinnen, von der WAK-Präsidentin wie auch vom Sekretariat des Parlamentes dem Präsidenten so vorgeschlagen worden ist. Herr Präsident, Ihre Arbeit in Ehren, ich schätze diese sehr. Ihr Vorschlag ist dann erst auf Intervention des Fraktionschefs der SVP, Herrn Baader, zustande gekommen, der diesen Vorschlag gemacht hat. Herr Baader, ich habe Verständnis dafür, dass Sie Ihre Fraktion im Griff behalten wollen. Dies geht aber nicht bis zum Präsidium, sondern beschränkt sich auf Ihre Fraktionsarbeit.
Ich ersuche Sie deshalb, diesem inhaltlich richtigen Vorgehen zuzustimmen.
Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte Sie, diesen Ordnungsantrag abzulehnen. Es ist mir neu, dass die Kommission bestimmt, wie das Prozedere sein soll. Ich bitte Sie, dem Vorschlag des Präsidenten zu folgen. Es ist nicht mehr als normal, dass wir zuerst über den Grundsatz abstimmen, dass wir also zuerst die Frage beantworten, ob wir eine grundsätzliche Änderung gegenüber dem Bestehenden wollen. Deshalb ist es korrekt, zuerst den Antrag der Mehrheit gegenüber demjenigen der Minderheit I auszumehren und dann das Resultat dem Antrag der Minderheit II gegenüberzustellen.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.
Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie auch, den Ordnungsantrag abzulehnen und der Empfehlung von Frau Huber zu folgen. Herr Marti, seien Sie bitte konsequent und demokratisch. Wir haben den Ist-Zustand. Der Ist-Zustand heisst nationale Erschöpfung. Jetzt gibt es zwei Abänderungsanträge zum Ist-Zustand. Deshalb müssen wir zuerst ausmitteln, welcher der beiden Abänderungsanträge derjenige ist, der in diesem Rat die Mehrheit erzielt. Dann wird das Obsiegende dem Ist-Zustand gegenübergestellt. Der Ist-Zustand ist jetzt halt die Minderheit II (Wandfluh). Deshalb ist dies das einzig richtige Abstimmungsverfahren.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Namens unserer Fraktion bitte ich Sie, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen, denn er verhindert ein taktisches Abstimmen. Die Geschichte ist nicht so kompliziert: Wer für die nationale Erschöpfung ist, wird dann bei der Abstimmung euroregionale gegen internationale Erschöpfung für die internationale Erschöpfung stimmen. Das wird obsiegen, und dann haben Sie die nationale Erschöpfung gerettet. Ich denke, man sollte nicht solche Schachzüge machen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Marti Werner ... 92 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Mit diesem Entscheid des Rates sind wir gezwungen, unseren Minderheitsantrag zurückzuziehen. Es ist so nicht möglich, einen Entscheid über einen Systemwechsel zu fällen, denn Sie splittern damit die Kreise auf, die einen Systemwechsel befürworten. Wir wollen verhindern, dass es nur eine Abstimmung über die Frage "Systemwechsel ja oder nein?" gibt.
Ich ziehe den Antrag der Minderheit I zurück.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.
Die regionale Erschöpfung ist mit dem Trips-Abkommen und mit dem Gatt 1994 rechtlich nicht vereinbar, wenn sie einseitig eingeführt wird. Obschon ein Privatgutachten einen anderen Standpunkt eingenommen hat, bestehen für den Bundesrat ganz erhebliche Zweifel, ob diese Option mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Der Bundesrat ist nicht bereit, sich über diese ernsthaften Bedenken hinwegzusetzen. Für ihn kommt nicht infrage, dass die Schweiz gegen das Recht der Welthandelsorganisation verstösst. Damit würde die Schweiz ihren Ruf als verlässliche Partnerin internationaler Verträge gefährden und ihre Position in internationalen Verhandlungen schwächen. Die Schweiz würde sich damit einem Handelsstreit aussetzen oder sich zumindest eine Blösse geben, was als Druckmittel gegen die Schweiz ausgespielt werden kann.
Der Bundesrat hat aus diesen Überlegungen eine einseitig eingeführte regionale Erschöpfung klar verworfen. Zur Frage, wie hoch das Risiko einer Klage gegen die Schweiz wegen der Verletzung des WTO-Rechts ist, ist festzuhalten, dass eine solche Klage wegen Verletzung des Gatt 1994 wahrscheinlich ist. Denn dies bietet allen WTO-Vertragsstaaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes die Gelegenheit zur Diskreditierung der Schweiz in der WTO. Dass sämtliche der über hundert klageberechtigten Staaten diese Gelegenheit auslassen würden, ist sicher unwahrscheinlich, dies auch deswegen, weil ein Unterliegen der Schweiz bei einer solchen Klage absehbar ist. Abgesehen von den aussenpolitischen Gründen verspricht sich der Bundesrat von einer einseitigen regionalen Erschöpfung auch gesamtwirtschaftlich keine Vorteile. Ein einseitiger Wechsel zur regionalen Erschöpfung würde insbesondere die Lebenshaltungs- und Beschaffungskosten in der Schweiz nicht spürbar nachhaltig senken. Dieses berechtigte Anliegen der Schweizer Wirtschaft ist daher nicht über die Schwächung des Patentschutzes, sondern mit gezielten und effizienten Massnahmen zu erreichen.
Ich möchte Sie daher nochmals bitten, den Mehrheitsantrag abzulehnen und die Minderheit II zu unterstützen.
Ich verzichte darauf, noch einmal die Ausführungen zu machen, die ich beim Eintreten bereits gemacht habe. Ich möchte nur noch auf zwei Voten eingehen, und zwar eines von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, die auf Artikel 9a des Patentgesetzes hingewiesen hat und gesagt hat, diese Regelung hätten wir bereits im Patentgesetz. Aber Artikel 9a in der Ihnen vorliegenden Form ist etwas anderes als die Regelung gemäss geltendem Patentgesetz. Der Entwurf des Bundesrates zu Artikel 9a Absatz 4 bringt klar zum Ausdruck, dass dann - bei Vermutung der untergeordneten Bedeutung und zur Erleichterung von Parallelimporten - die internationale Erschöpfung gilt. Dieser Vorschlag des Bundesrates erfolgt in Umsetzung der Motion Müller Thomas 07.3752 vom 5. Oktober 2007.
Dann noch zur Bemerkung von Nationalrätin Meier-Schatz, Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit würden sich hier gegenüberstehen. Das ist richtig. Beide Verfassungsprinzipien gelten sowohl für Hersteller als auch für Käufer patentierter Güter. In dem Fall, der hier zur Diskussion steht, geht es um eine Interessenabwägung. Es geht also um die Frage von Innovation versus Handel. Hier gibt der Bundesrat dem Innovationsschutz und damit dem Innovationsplatz Schweiz den Vorrang.
Ich möchte Sie bitten, das auch zu tun.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Ne sont en présence maintenant plus que deux principes d'épuisement, bien qu'il y en ait trois, puisque la proposition de la minorité relative à l'épuisement international a été retirée.
Permettez-moi simplement de rappeler que l'épuisement national, tel que vous le propose le Conseil fédéral, confère aux détenteurs du brevet la possibilité d'adapter les prix à la grande diversité des conditions économiques et juridiques des divers pays. Cette option ne permet rien d'autre que de cloisonner le marché et, par conséquent, de réaliser des gains nettement supérieurs à ceux obtenus avec le même produit sur un autre marché. Les défenseurs de ce principe signalent que la différenciation des prix se justifie pour couvrir une part, entre autres, des coûts de la recherche. Je l'ai dit lors du débat: cette argumentation ne tient pas. Je vous renvoie simplement à l'index de la recherche et de l'innovation.
La commission, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, estime que la règle de l'épuisement national est contraire à la libre circulation des biens et qu'elle favorise surtout les grandes entreprises internationales non domiciliées en Suisse, au détriment des PME, de l'industrie de détail et des consommateurs. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission vous propose, pour des raisons économiques, d'adopter le principe de l'épuisement régional. Vous avez entendu, par la voix de Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, que pour des raisons juridiques, il n'était pas opportun de changer de régime. Je suis quand même surprise de constater que le Conseil fédéral a eu huit ans pour trancher les questions juridiques et qu'il ne l'a pas fait. Il y a plusieurs avis de droit et, parmi ceux-ci, certains se réfèrent à la clause d'exception, soit au chapitre 20 du GATT, qui précise qu'une exception est possible, et c'est sur cette exception que la majorité de la commission se repose.
La commission a analysé les effets de l'épuisement régional pour le titulaire du brevet, pour les consommateurs et pour les PME aujourd'hui dépendantes de la politique de distribution des détenteurs de brevet. Elle a aussi analysé les effets sur la croissance économique et sur la recherche. Vous permettrez, bien sûr, que je précise ou que je rappelle ce que le Conseil fédéral lui-même dit en ce qui concerne le principe de l'épuisement régional avec les membres de l'Espace économique européen. Le Conseil fédéral constate dans son message: "L'importance de ces zones économiques pour le commerce suisse, mais aussi la comparabilité des conditions juridiques générales plaident pour cette option." La majorité de la commission entend, par cette ouverture, soutenir le Conseil fédéral dans sa lutte contre l'îlot de cherté qu'est la Suisse, conformément à ses propres objectifs pour la législature 2007-2011. Cette mesure s'ajoute aux autres, déjà initiées.
Avec l'abandon du principe de l'épuisement national, non seulement les consommateurs mais encore les PME profiteront d'une baisse du niveau des prix des produits brevetés, et cela même si ceux-ci ne font pas l'objet d'importations parallèles. Le rapport Infras qui a été commandé en 2002 par le Conseil fédéral relève que le seul fait d'avoir des concurrents potentiels provoque déjà une baisse des prix. Les agriculteurs ici présents le savent pertinemment: depuis l'introduction du régime de l'épuisement international sur les pesticides, les prix ont baissé de 16 à 30 pour cent selon les produits. Donc il y a un effet clair et symptomatique.
De plus, la majorité vous invite à inscrire dans la loi, à l'article 9a alinéa 4, les règles justifiant une dérogation au principe fixé aux alinéas 1 à 3. Ces dérogations sont précisées et sont surtout conformes au droit international. Elles permettent de garantir la protection de notre population aussi en matière de santé, c'est-à-dire face à l'importation parallèle de médicaments provenant de pays tiers, c'est-à-dire de pays en voie de développement.
Vous permettrez quand même que je signale la confusion créée intentionnellement par Monsieur Wandfluh, lorsqu'il assimile l'exportation de médicaments contre le sida dans les pays du tiers monde à une aide au développement et refuse que ces médicaments soient réimportés. C'est une approche très démagogique puisque nous parlons exclusivement de l'importation des produits provenant de l'Europe, qu'il n'y a pas de différenciation à ce niveau. Notre proposition ne remet pas en cause la politique de l'industrie pharmaceutique en matière d'aide aux pays du tiers monde.
De plus, la dérogation que nous vous proposons permet aux entreprises - pas seulement pharmaceutiques - en cas de difficultés liées aux importations parallèles, de recourir à la loi fédérale sur les mesures économiques extérieures pour solliciter l'intervention des autorités afin de ne pas mettre en péril l'existence de l'entreprise. Il appartient dès lors à l'entreprise de justifier les raisons économiques pour lesquelles elle requiert une exception. Nous appliquons ici, conformément à l'article voté l'an dernier pour les brevets dont la protection est de moindre importance, le même concept de renversement du fardeau de la preuve. Cette clause à propos de la preuve se justifie, puisque la formulation exclut a priori toutes les discriminations entre les différents secteurs économiques concernés et qu'elle évite le cloisonnement du marché. Sur ce point je suis d'accord avec le Parti radical-démocratique suisse, qui ne souhaite pas une loi spécifique pour l'industrie pharmaceutique, c'est-à-dire une "lex pharma" ou une "lex specialis", puisque cette branche nous avait signalé elle-même que cela n'avait aucun intérêt pour elle.
Je vous propose donc de suivre la commission qui soutient, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, l'introduction du principe de l'épuisement régional avec exception. Je vous invite à en faire de même.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir stehen mit dem Entscheid zu Artikel 9a vor der wesentlichen Frage, welches System der Patenterschöpfung wir wollen. Wir haben nur noch zwischen zwei Lösungen zu entscheiden, da ja der Antrag der Minderheit I auf die internationale Erschöpfung zurückgezogen worden ist.
Die Kommissionsmehrheit will klar eine Änderung, will weg vom geltenden System der nationalen Erschöpfung und hat sich für die einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung ausgesprochen. Dabei wird die Region so definiert, dass sie dem EWR entspricht. Das heisst, ein patentgeschütztes Produkt, das von der Patentinhaberin in der Schweiz oder im EWR in Verkehr gebracht worden ist, darf damit auch gegen ihren Willen in die Schweiz parallelimportiert werden.
Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit entspricht in etwa der Regelung, die mit dem Beitritt der Schweiz zum EWR 1992 gegolten hätte. Wir wollen - das wurde in der Kommission auch breit diskutiert - auch keine produktspezifischen Ausnahmen; wir werden dann bei den Einzelanträgen noch darauf zu sprechen kommen. Nicht weiter debattiert wurde die Einführung der regionalen Erschöpfung im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung, und zwar deshalb nicht, weil damit die Marktöffnung wieder um Jahre verschoben würde.
Wir schlagen Ihnen wie gesagt die einseitige Erschöpfung vor. Im Antrag der Mehrheit wird in den Absätzen 1 bis 3 festgehalten, dass dies für patentgeschützte Waren, Vorrichtungen oder biologisches Material gilt. Mit dem Vorbehalt in Absatz 4 werden Einfuhrbeschränkungen dann möglich, wenn sie nötig sind zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit und bei einer starken Störung bzw. Bedrohung inländischer Betriebe. Das sind aber nur Ausnahmen.
Bei der nationalen Erschöpfung, wie sie die Minderheit II (Wandfluh) vorschlägt - das ist das geltende System -, sind die Parallelimporte ohne Zustimmung der Patentinhaberin ausgeschlossen. Nur wenn der patentierte Teil eine untergeordnete Funktion innerhalb des Produktes einnimmt, sind Parallelimporte möglich. Diese Bestimmung haben wir bereits im geltenden Recht. Was neu ist, ist die Beweislastumkehr, indem hier zugunsten des Importeurs eine gesetzliche Vermutung zu seinen Gunsten stipuliert wird. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn es zu einem Gerichtsfall kommt. Ob eine entsprechende Regelung auch beim Antrag der Kommissionsmehrheit gilt, wurde nicht diskutiert.
Wenn sich die regionaleuropäische Erschöpfung durchsetzt, wird der Ständerat noch abklären müssen, ob er diese geltende Bestimmung, angepasst an den neuen Beschluss, aufnehmen will oder nicht. Wie gesagt, die WAK hat sich damit nicht auseinandergesetzt.
Es wurde eingewendet, kein anderes Land kenne die regionale Erschöpfung. Wenn man jetzt die EU als Gebilde nimmt, sieht man, dass die EU als EU zwar die nationale Erschöpfung hat, dass es aber faktisch eine regionale Erschöpfung ist. Wenn Sie, Herr Wandfluh, die USA als Beispiel nehmen, darf ich doch darauf hinweisen, dass es sich hier um wesentlich grössere Märkte handelt als in der Schweiz - das gilt für die EU wie auch für die USA.
Stellt sich noch die Frage der völkerrechtlichen Vereinbarkeit der von der Mehrheit vorgeschlagenen Lösung, der EWR-regionalen Erschöpfung. Ich muss sagen, ich war doch etwas erstaunt über die apodiktische Meinungsäusserung vonseiten des Bundesrates zu der Sache, und zwar aus folgenden Gründen: Ich glaube, die Juristinnen und Juristen hier im Saal teilen meine Ansicht: So viele Juristinnen und Juristen es gibt, so viele rechtliche Meinungen hat man. Am Schluss gilt es dann immer, noch mit politischer Klugheit abzuwägen, welches die wahrscheinlichste ist und welche sich durchsetzen wird. In der Kommission haben wir die verschiedenen Rechtsmeinungen zur Kenntnis genommen.
Es gab gemäss den Berichten die Ansicht von Professor Cottier, der die Vereinbarkeit mit dem Trips-Abkommen als Bestandteil des WTO-Rechtes und mit dem Gatt-Abkommen, das für die Auslegung der WTO-Kompatibilität wichtig ist, geprüft hat. Nach seiner Meinung könnte eine völkerrechtliche Verletzung vorliegen. Aber auch Professor Cottier schätzt das Risiko eines Prozesses bzw. einer Klage als gering ein. Daneben gibt es auch die andere Meinung. Die Gegenposition nehmen unter anderem die Professoren Zäch und Ziegler ein. Professor Ziegler hat ganz klar keine Verletzung des WTO-Rechtes festgestellt. Seines Erachtens sind wir - im Rahmen der eingegangenen internationalen Verpflichtungen - frei, unser Erschöpfungssystem zu wählen, wie wir es wollen.
Wenn wir dem Mehrheitsentscheid folgen sollten, bitte ich Sie, Frau Bundesrätin, deshalb die Frage der völkerrechtlichen Kompatibilität mit der nötigen Offenheit nochmals zu klären und allenfalls auch mit internationalen Abklärungen auf diplomatischem Weg die Frage zu sondieren, da die Rechtslage meines Erachtens nicht so klar ist, wie dies der Bundesrat darstellt.
Die Mehrheit kam zum Schluss, dass die regionaleuropäische Erschöpfung im EWR-Raum aufgrund der positiven Wettbewerbswirkungen die beste Lösung ist, da sie auf Länder mit vergleichbaren rechtlichen und ökonomischen Bedingungen beschränkt ist. Sie versprach sich einen positiven Preiswettbewerb. Zu den Fragen des Innovationsschutzes habe ich mich bereits beim Eintreten einlässlich geäussert. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass das Problem der Fälschungen nicht ein Problem der Erschöpfung ist; das sind illegale Handlungen, die mit anderen Mitteln zu bekämpfen sind.
Ich möchte eines noch einmal festhalten: Es wurde hier der einen von der anderen Seite vorgeworfen, sie stelle Arbeitsplätze in der Schweiz infrage. Alle in diesem Saal können für sich beanspruchen, für unser Land das Beste zu wollen und sich für die Arbeitplätze in diesem Land einzusetzen. Es gibt vielleicht eine unterschiedliche Einschätzung der Branchen, die wichtig sind. Bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Folgen ist auch zu beachten, dass die Schweiz nicht nur aus der Pharmabranche besteht; es gibt noch ganz andere wichtige Branchen: Ich denke an zahlreiche KMU in anderen Branchen, an den Detailhandel, an den Tourismus. Sehr viele Branchen und die Konsumenten profitieren von tieferen Preisen, wenn wir endlich mehr Wettbewerb zulassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen, die sich mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für einen Wechsel des Systems und für die regionaleuropäische Erschöpfung ausgesprochen hat.
Abstimmung
Le président (Bugnon André, président): La proposition de la minorité I (Leutenegger Oberholzer) a été retirée.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Le président (Bugnon André, président): La proposition subsidiaire Gysin et la proposition Darbellay sont ainsi caduques.
Ziff. Ia Einleitung
Antrag der Mehrheit
Das Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 wird wie folgt geändert:
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Glur, Kaufmann, Müller Philipp, Rime, Schibli)
Streichen
Ch. Ia introduction
Proposition de la majorité
La loi du 15 décembre 2000 sur les produits thérapeutiques est modifiée comme suit:
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Glur, Kaufmann, Müller Philipp, Rime, Schibli)
Biffer
Art. 14 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Glur, Kaufmann, Müller Philipp, Rime, Schibli)
Unverändert
Art. 14 al. 3
Proposition de la majorité
Abroger
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Baader Caspar, Favre, Flückiger, Glur, Kaufmann, Müller Philipp, Rime, Schibli)
Inchangé
Le président (Bugnon André, président): Le cas de l'article 14 alinéa 3 a été réglé par le vote intervenu à l'article 9a.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 104 Stimmen
Dagegen ... 67 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté