Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz. Volksinitiative

13785 · Amtliches Bulletin

Vom 11. März 2008

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/13785/de/verbandsbeschwerderecht-schluss-mit-der-verhinderungspolitik-mehr-wachstum-fur-die-schweiz-volksinitiative

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz. Volksinitiative (07.046)

07.046

Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz. Volksinitiative

Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Volksinitiative der Freisinnig-demokratischen Partei Zürich und der FDP Schweiz "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" wurde am 11. Mai 2006 aufgrund der Vorkommnisse um das Hardturm-Stadion in Zürich eingereicht. Die Initianten unterstellen den Umweltschutzorganisationen systematische Verhinderungstaktik und wollen das Verbandsbeschwerderecht dann ausschalten, wenn ein gültiger Volksentscheid zu einem Projekt vorliegt. Unklar ist dabei die Tragweite des Initiativtextes. Eine offenere Auslegung würde auch bei Verwaltungsentscheiden die Verbandsbeschwerde ausschliessen.

Im Ständerat wurde ein Rückweisungsantrag Frick, welcher die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages forderte, knapp, mit 22 zu 21 Stimmen, abgelehnt. Hauptgrund für die Ablehnung war die kurze Frist; bis Sommer 2008 hätte ein Gegenvorschlag vorliegen müssen. Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 23 zu 9 Stimmen zur Ablehnung.

Der Bundesrat hat der Volksinitiative anfänglich seine Zustimmung erteilt, in der Zwischenzeit aber davon wieder Abstand genommen. Das Parlament hat nämlich im Dezember 2006 im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 mit grosser Mehrheit wesentliche Verbesserungen beim Verbandsbeschwerderecht beschlossen. Das sind zum Beispiel die Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Überbindung von Verfahrenskosten an die Verbände, die Voraussetzung, dass ein Verband mindestens zehn Jahre Praxis ausweisen kann, und das Verbot von Konventionalstrafen. Diese Massnahmen sind seit Mitte 2007 in Kraft. Sie schränken das Verbandsbeschwerderecht erheblich ein und tragen dem Anliegen der Initianten Rechnung, dieses Recht zu straffen. Sie können als bereits realisierter indirekter Gegenvorschlag angesehen werden. Auch weitere persönliche Vorstösse zum Thema wurden angenommen oder stehen noch zur Entscheidung an. Unser Rat hat zudem der Standesinitiative Aargau 04.310 Folge gegeben.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat das Geschäft am 14. Februar 2008 behandelt. Nach ihren Überlegungen trägt das Verbandsbeschwerderecht dazu bei, dass das Umweltrecht richtig angewendet und umgesetzt wird, insbesondere auch dort, wo keine privaten Betroffenen Beschwerde erheben können. Es dient auch dem einheitlichen Vollzug des Umweltrechtes auf dem ganzen Gebiet der Schweiz.

Die Befürworter der Initiative machen geltend, die Rechtshierarchie werde durch die Initiative nicht untergraben und bestehende Gesetze würden nicht ausgehebelt. Dagegen wird argumentiert, Umweltverbände hätten verschiedentlich versucht, als Private die Rolle von Behörden zu übernehmen. Ihre Kommission stellt jedoch fest, dass es die privaten Einsprachen waren, welche mehr zur Verzögerung von Projekten beitrugen als die Beschwerden der Verbände. Das ist übrigens gerade heute in Bezug auf das Hardturm-Stadion im "Tages-Anzeiger" wieder nachzulesen.

Grund zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechtes besteht aus der Sicht der Kommission nicht. Wesentliche Verbesserungen wurden bereits eingeführt. Immerhin haben Verbandsbeschwerden in ihrer grossen Mehrheit dazu geführt, dass Projekte an die geltende Rechtsprechung angepasst wurden. Diese Gesetze sind ja auch auf demokratischem Wege zustande gekommen. Die Statistik des Verbandsbeschwerderechtes zeigt, dass in 70 bis 78 Prozent der Fälle, je nach Jahr, eine positive Veränderung der Projekte resultierte. 242 Geschäfte im Jahr 2007 wurden untersucht; mehr als die Hälfte der Einsprachen wurde rasch auf Gemeindestufe erledigt. Mitglieder der Kommission haben aus ihrem reichen Erfahrungsschatz Beispiele angeführt, wonach der frühe Einbezug der Umweltschutzorganisationen, der Verbände, in die Planung zu Win-win-Situationen führt. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist die offene Planung der Neat am Lötschberg. An diesem Prozess war der Sprechende persönlich dabei.

Wichtig ist nun auch die Information, dass der Ständerat eine Subkommission unter der Leitung von Ständerat Inderkum eingesetzt hat, welche das Anliegen der Initianten in einem breiteren Zusammenhang bearbeitet und dabei die Standesinitiative Aargau und auch eine Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates berücksichtigt. Letztere fordert eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung. Unser Rat wird also Gelegenheit haben, sich zum Verbandsbeschwerderecht in seiner gesetzlichen Ausgestaltung nochmals zu äussern.

Aus der Sicht der Kommission ist die Initiative der FDP inzwischen überholt - das mag ihr Dilemma sein. Jüngste Volksentscheide verweigerten zudem der Initiative der FDP und auch der Standesinitiative Aargau die Gefolgschaft. Die Stimmbürger wollen in der Mehrheit keine Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes.

Ihre Kommission für Rechtsfragen folgt mit 14 zu 10 Stimmen dem Beschluss des Ständerates, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit Kaufmann beantragt Ihnen, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Nun haben Sie noch gesehen, dass zwei Motionen der Kommission für Rechtsfragen ebenfalls traktandiert sind. Diese kamen aufgrund von Anträgen unserer Kollegin Amherd zustande. Die Motion "Forderung nach Wirkungseffizienz" (08.3003) wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Motion "Forderung nach besserer Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz" (08.3004) wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Le droit de recours des organisations est un sujet que votre conseil connaît maintenant fort bien. Il a eu l'occasion d'en discuter longuement tout au long du processus relatif à l'initiative parlementaire Hofmann Hans 02.436. Cela étant, en raison du dépôt d'une initiative parlementaire Schibli (04.421), d'une initiative du canton d'Argovie (04.310) et de l'initiative populaire 07.046 qui est l'objet des débats de ce jour, le sujet du droit de recours des organisations environnementales est à nouveau au premier plan, alors qu'un travail de détail avait été effectué lors du traitement de l'initiative Hofmann Hans.

Ainsi, les 14 et 15 février derniers, la Commission des affaires juridiques de votre conseil a procédé à l'examen des objets 07.046, 04.421 et 04.310, cités précédemment. L'initiative populaire "Droit de recours des organisations. Assez d'obstructionnisme - Plus de croissance pour la Suisse!" a été le premier objet traité. Ce texte a été déposé à la Chancellerie fédérale le 11 mai 2006, en plein processus législatif relatif à l'initiative Hofmann Hans, par le Parti radical zurichois, et l'initiative est munie de 118 958 signatures valables.

Lancée à la suite des remous provoqués par l'affaire du stade zurichois du Hardturm, l'initiative populaire a pour but d'exclure le droit de recours des organisations environnementales contre les actes législatifs, arrêtés ou décisions émanant du peuple ou d'un parlement, dans les domaines de l'environnement ou de l'aménagement du territoire. Elle vise plus précisément à ajouter un article 30a à la Constitution fédérale, touchant les articles 74 à 79 en matière de protection de l'environnement et d'aménagement du territoire.

Les initiants avancent trois arguments, déjà entendus dans le cadre des débats précédents autour de l'initiative Hofmann Hans, pour restreindre encore le droit de recours des organisations environnementales.

1. Le droit de recours freinerait la croissance. Le leitmotiv des projets bloqués à concurrence d'un montant de 10 à 20 milliards de francs en Suisse est repris. Etant donné que 20 milliards de francs correspondent à plus de 200 000 emplois, il est urgent, selon les initiants, de débloquer ces projets.

2. Selon les initiants, le droit de recours serait antidémocratique. Etant donné que des recours sont très souvent déposés, selon eux, contre des décisions émanant d'organes démocratiquement élus ou du peuple lui-même, ils contestent la légitimité du recours contre ces décisions.

3. L'écologie et l'économie doivent être sur un pied d'égalité. Le droit de recours des organisations environnementales fait passer les intérêts écologiques avant les intérêts économiques.

Le droit de recours des organisations environnementales est devenu un véritable serpent de mer. Depuis l'avant-projet de 1973 de la protection sur l'environnement, ce droit de recours n'a pas cessé d'alimenter les polémiques entre ses adversaires et ses défenseurs. Depuis quelques années, la controverse se concentre principalement sur la question du droit de recours des organisations environnementales.

Il est bon de se rappeler que, suite au dépôt en 2002 de l'initiative parlementaire Hofmann Hans 02.436, l'Assemblée fédérale a voté en 2006, soit quatre ans de débats plus tard, une révision de la législation en la matière. Il s'agissait, d'une part, de simplifier l'étude de l'impact sur l'environnement dans la loi fédérale sur la protection de l'environnement et, d'autre part, de réduire les risques d'abus grâce à une définition plus précise du droit de recours des organisations.

Au final, la révision est entrée en vigueur le 1er juillet 2007 et elle a été largement approuvée par l'Assemblée fédérale. Cette révision restreint le droit de recours des organisations environnementales de manière sensible, notamment sur les points suivants: les organisations de protection de l'environnement ne peuvent plus recourir que dans des domaines de droit visés depuis dix ans au moins dans leur statut; les éventuelles activités de l'organisation doivent servir le but non lucratif poursuivi; les organisations de protection de l'environnement qui ont omis de formuler les griefs recevables dès leur procédure d'opposition ne peuvent plus les faire valoir dans le cas d'une procédure ultérieure; les organisations qui succombent doivent supporter les frais de la procédure de recours auprès des autorités fédérales; et en matière d'étude d'impact, les exigences minimales ont été élevées, notamment en matière de parkings et de surfaces commerciales.

Dans ce contexte, après avoir dans un premier temps recommandé le rejet de cette initiative, estimant notamment que l'initiative parlementaire Hofmann Hans 02.436 complétait de manière adéquate le droit en matière de recours des associations environnementales, le Conseil fédéral a, dans un deuxième temps, le 2 mai 2007, à quelques mois des élections, décidé de soutenir l'initiative populaire. Il soutenait de manière étonnante que les modifications de lois arrêtées par le Parlement après ce long débat ne tenaient pas compte de toutes les requêtes formulées par les initiants, notamment de celles concernant une limitation plus sévère du droit de recours des organisations pour les décisions issues d'un vote démocratique.

Cela étant, la commission qui a examiné l'initiative sous l'angle des travaux qui ont été menés autour de l'initiative parlementaire Hofmann Hans, dont je viens de rappeler les résultats, invite votre conseil, dans le cadre d'un débat raisonné, à rejeter l'initiative pour les raisons suivantes.

1. Selon la commission, cette initiative est formulée de manière peu claire. En effet, selon une lecture étroite, seules les décisions émanant directement du peuple ou d'un parlement échapperaient à un droit de recours des organisations. Mais selon une lecture large, les arbitrages des autorités administratives ou des tribunaux se fondant eux-mêmes sur les décisions du peuple ou du Parlement échapperaient également au droit de recours des organisations. En d'autres termes, selon cette lecture extensive du texte, il suffirait qu'un lien existe entre une décision du peuple, d'un parlement et la décision d'une autorité administrative pour écarter tout droit de recours.

2. Cette initiative porterait atteinte à la relation entre l'Etat de droit et la démocratie, entre le droit supérieur et le droit inférieur. En effet, l'initiative vise à faire passer une décision de droit inférieur au-dessus des lois fédérales en matière d'aménagement du territoire et de l'environnement. Pour la commission, c'est donc le droit de l'environnement qui est en danger dans sa globalité.

3. Ce système d'exceptions pourrait entraîner des différences malvenues dans l'application du droit fédéral, étant donné que ce sont les cantons qui sont compétents pour décider quel projet est soumis à une procédure démocratique de planification ou à une procédure d'autorisation de l'administration.

L'objection politique majeure qui a été formulée par la commission est que cette initiative intervient à contretemps. En effet, les débats autour de l'initiative parlementaire Hofmann Hans ont abouti à un texte qui, de fait, a été traité comme un contre-projet indirect à l'initiative populaire.

Pour toutes ces raisons, la commission vous invite à rejeter cette initiative populaire, par 14 voix contre 10.

La commission est cependant d'avis que certaines mesures doivent encore être prises. C'est ainsi que, par 13 voix contre 8 et 3 abstentions, elle a adopté une motion qui charge le Conseil fédéral de présenter une modification de la loi sur la protection de l'environnement, afin de mettre en oeuvre les mesures de protection de l'environnement en fonction de l'efficacité et d'un rapport adéquat entre les coûts et l'efficacité et de renoncer aux mesures existantes si elles sont insuffisantes.

Par ailleurs, la commission a adopté, par 14 voix contre 7 et 4 abstentions, une motion qui exhorte le Conseil fédéral à traiter immédiatement et en priorité la motion 04.3664 déposée en 2004 par la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats visant à établir une meilleure coordination entre la protection de l'environnement et l'aménagement du territoire. Cette motion a d'ailleurs été acceptée par le Conseil fédéral.

Comme je vous l'ai dit au début, la commission a également traité l'initiative parlementaire Schibli. Le 13 janvier 2005, elle a décidé de suspendre l'examen préalable de cet objet en raison des travaux législatifs en cours sur la base de l'initiative parlementaire Hofmann Hans. Suite au dépôt de l'initiative populaire des radicaux zurichois le 11 mai 2006, l'initiative parlementaire est restée en suspens afin de coordonner le traitement de ces deux objets. Je rappelle que l'initiative parlementaire Schibli, qui est également soumise au débat aujourd'hui, vise la suppression pure et simple du droit de recours des organisations de protection de l'environnement, de la nature et du patrimoine.

Lors de l'examen de cette initiative les 14 et 15 janvier 2008, la commission, par 17 voix contre 8, proposait de ne pas y donner suite.

La majorité de la commission s'accorde ainsi avec la volonté populaire exprimée notamment dans le canton d'Argovie le 24 février dernier, puisque, je vous le rappelle, le peuple y a refusé à une majorité de 64 pour cent la suppression du droit de recours des organisations au niveau cantonal.

La majorité de la commission estime que le droit de recours des organisations est un instrument qui a fait ses preuves et qui contribue à l'application correcte du droit de l'environnement et du droit de l'aménagement du territoire. L'expérience et le pourcentage conséquent du taux de succès des recours, mesuré à 63 pour cent entre 1996 et 2003 - soit un taux largement supérieur à la moyenne -, montrent que les recours des organisations conduisent effectivement à l'amélioration de nombreux projets. En voulant supprimer ce droit, l'initiative parlementaire Schibli s'attaque au droit matériel de la protection de l'environnement.

De même, la majorité de la commission estime qu'avec la modification de la loi sur la protection de l'environnement du 20 décembre 2006, entrée en vigueur le 1er juillet 2007, des limites importantes ont été fixées au droit de recours, permettant ainsi d'éviter d'éventuels abus.

Finalement, la majorité de la commission réfute également l'argument selon lequel le droit de recours constituerait un frein à la prospérité économique, comme le soutient l'auteur de l'initiative. Elle rappelle que la prospérité économique du futur dépend en grande partie du fait que les grands projets de construction actuels respectent l'environnement, et ce d'autant plus que le fait d'intégrer les organisations assez tôt dans le processus de planification permet de trouver de bonnes solutions et d'éviter des retards dans la réalisation des projets ainsi que des coûts supplémentaires.

Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission vous invite à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Schibli.

Wyss Brigit · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion

Die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Schibli "Verbandsbeschwerderecht. Hemmschuh" keine Folge zu geben.

Die Kommission für Rechtsfragen beschloss am 13. Januar 2005, die Vorprüfung der vorliegenden Initiative zu sistieren, weil die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates bereits an der Arbeit war mit der Beratung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans "Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes". Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen, und die gesetzlichen Änderungen sind seit dem 1. Juli 2007 in Kraft. Diese Anpassungen als Folge der Initiative Hofmann Hans erachtet eine Mehrheit der Kommission als genügend; sie lehnt deshalb die Initiative Schibli als zu weitgehend ab.

Grundsätzlich wird das Verbandsbeschwerderecht als geeignetes Instrument angesehen, um den Anliegen des Natur-, Umwelt- und Heimatschutzes die nötige Nachachtung zu verschaffen. Der effiziente Vollzug der entsprechenden Gesetzgebung ist im Interesse aller. Es wurde dementsprechend darauf hingewiesen, dass hinter den beschwerdeberechtigten Organisationen beträchtliche Teile der Bevölkerung stehen und dass Umwelt- und Klimaschutz in Zukunft von allergrösster Bedeutung sein werden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Einsprachen und Beschwerden der Natur- und Umweltschutzorganisationen einen verschwindend kleinen Teil aller Einsprachen und Beschwerden ausmachen, rund ein Prozent. Ausserdem sind die Einsprachen der Organisationen gegenüber den Einsprachen von Privatpersonen viel erfolgreicher, was als Beweis dafür angesehen wird, dass das Instrument sorgfältig eingesetzt wird.

Die Zusammenarbeit mit den Natur- und Umweltschutzorganisationen wurde anhand mehrerer Projekte als gut bezeichnet; vor allem der frühzeitige Einbezug aller Interessierten führe zu guten, einvernehmlichen Lösungen. Demgegenüber wurde die rein egoistische Verwendung der Einsprachemöglichkeit durch Private als wesentliches Verzögerungsmoment geortet. Allerdings wurde auch moniert, dass der Bauherr selber die Verantwortung dafür zu tragen habe, weil er materielles Recht verletze.

Zusammenfassend kam die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass erstens das Verbandsbeschwerderecht ein geeignetes und effizientes Instrument sei, um den Vollzug der Natur-, Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung zu verbessern, und dass zweitens durch die Gesetzes- und Verordnungsrevision im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans die nötigen Anpassungen stattgefunden hätten.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative Schibli keine Folge zu geben.

Kaufmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche gleich für die Minderheit bei beiden Vorlagen, also der Volksinitiative der FDP "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" und der parlamentarischen Initiative Schibli "Verbandsbeschwerderecht. Hemmschuh".

Sie werden sich vielleicht wundern, dass ich als SVP-Vertreter die Minderheit anführe, die die FDP-Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme empfehlen will. Warum gehört kein FDP-Kommissionsmitglied der Minderheit an? Sie wissen, darüber darf man nicht sprechen. Das wären Details aus der Kommission. Damit die FDP-Basis aber dennoch Klarheit und Transparenz hat, wer hinter der parteieigenen Initiative steht, habe ich darüber eine namentliche Abstimmung verlangt.

Nun, warum unterstützt die SVP diese Volksinitiative? Es haben auch viele unserer Parteimitglieder diese Initiative unterzeichnet, weil sie die ewigen Bauverzögerungen und -verhinderungen infolge der Verbandsbeschwerden satthaben. Es sind nicht selten auch Verbandsbeschwerden, die selbst demokratisch gefällte Entscheide auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene aushebeln. Genau solche Einsprachen sollen gemäss der Volksinitiative inskünftig nicht mehr möglich sein. Damit brechen wir überhaupt keine Rechtsstaatlichkeit, denn nach wie vor können natürlich Einzelpersonen, die betroffen sind, Direktbetroffene, Einsprache erheben. Das soll auch so bleiben, das bestreiten wir ja auch nicht. Wir wehren uns aber gegen die nichtdemokratisch gewählten Verbandsvertreter. Wir wollen keinen Staat im Staat. Für uns stehen demokratische Entscheide auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eben über den Verbandsinteressen.

Es ist auch mir klar, dass die Verbände bei einem Verbot wahrscheinlich betroffene Einzelpersonen nötigen oder ködern werden, um ihre Forderungen dennoch durchsetzen zu können. Das wird leider nicht zu verhindern sein. Dennoch scheint mir die Volksinitiative sinnvoll zu sein und in die richtige Richtung zu gehen. Ich bitte Sie also, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Noch lieber wäre mir natürlich eine vollständige Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes, so, wie sie die parlamentarische Initiative Schibli 04.421, "Verbandsbeschwerderecht. Hemmschuh", fordert. Wenn wir das Verbandsbeschwerderecht insgesamt abschaffen, haben wir auch keine Missbräuche mehr zu befürchten. Deshalb empfehle ich Ihnen, zusammen mit einer achtköpfigen Minderheit, auch diese Initiative zu unterstützen.

Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als ich meine parlamentarische Initiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes in der Frühjahrssession 2004 einreichte, war der Spott darüber unüberhörbar. Wenige Wochen später aber wurde mein Vorstoss aktueller denn je. Veranlassung dazu war der landesweit, ja sogar international grosse Beachtung findende Zwist zwischen der Stadt Zürich und dem VCS über den Bau eines neuen Fussballstadions. Hätte man von einer Ausnahme reden können, wäre die Sache sicher nach kurzer Zeit ad acta gelegt worden. Leider aber war dies nur die Spitze des Eisberges, dessen unglaubliches Ausmass der Öffentlichkeit in den folgenden Wochen bewusst wurde. Unverständnis über die Machenschaften der Umweltorganisationen wurde laut. Man stellte mit Entsetzen fest, dass das Verbandsbeschwerderecht völlig missbräuchlich verwendet wurde. Der Ruf nach einer Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes wurde immer lauter und verhallte nicht mehr.

Die Schweiz besitzt eine umfassende Gesetzgebung, die auch die Umwelt in allen Bereichen richtigerweise stark berücksichtigt. Die Gesetze, Verordnungen und Reglemente für den gesamten Baubereich inklusive der Entwicklung sind auf allen Zuständigkeitsebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - derart umfassend und detailliert, dass es weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Anwendung der Vorschriften nicht mehr braucht.

Mit den Vorschriften wollen wir erreichen, dass die Bauwilligen den Interessen des Staates und der Allgemeinheit Rechnung tragen. Wir fördern aber auch explizit die Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft. Aber gerade hier haben die Umweltverbände in den vergangenen Jahren eine ganz intensive, aber auch eigenartige, ja sogar schockierende Tätigkeit entwickelt. Leider muss man feststellen, dass es bei den Aktivitäten vieler sogenannter Umweltschutzverbände nicht um der Sache dienende Interventionen geht, sondern um Interessen in eigener Sache. Man will die in den gesetzlichen Bereichen bereits verankerten, oft vom Volk genehmigten und rechtsverbindlichen Bedingungen unter dem Deckmantel der Verbesserung einer Situation willkürlich und teilweise massiv ausweiten. Man bedient sich dabei gewisser Methoden, die in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und unangebracht sind oder gar strafrechtlich geahndet werden sollten.

Dagegen vorzugehen ist die Aufgabe der Politik und des Volkes. Es darf nicht sein, dass die Umsetzung von Volksentscheiden über Jahre verzögert oder ihre Realisierung durch eine persönlich motivierte Meinung sogar verunmöglicht wird. Es darf nicht sein, dass durch die Drohung mit dem Verbandsbeschwerderecht Investoren abgeblockt werden; es darf nicht sein, dass notwendige Impulse für unsere Wirtschaft verpuffen. Es darf nicht sein, dass Umweltorganisationen Geld verlangen, um die eigene Tätigkeit zu finanzieren. Unser Land investiert seit Jahren enorme Beträge zur Erhaltung und Weiterentwicklung einer intakten Umwelt. Es darf nicht sein, dass wegen Willkür und Beschwerden in eigener Sache ständig Gelder in Milliardenhöhe blockiert sind - Gelder, die unsere Wirtschaft zum Wachstum und zur Erhaltung der Arbeitsplätze dringend bräuchte. Es darf nicht sein, dass unser Land wegen der unhaltbaren Politik der Umweltverbände wirtschaftlich, sozialpolitisch und gesellschaftlich in Schwierigkeiten gerät.

Das Ziel im Interesse unseres Landes und der Bevölkerung muss es sein, eine gesamtheitliche Interessenabwägung vorzunehmen. Dazu haben wir unsere Gesetze, Verordnungen und Reglemente auf den Ebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Gegen Volksentscheide soll kein Veto möglich sein. Die unselige Verzögerungstaktik muss ein Ende haben, denn sonst bleiben die Interessen des Volkes, der Regionen, der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden unerfüllt. Für unsere Lebensgrundlagen ist der Umweltschutz - im Rahmen aller zu bewältigenden Aufgaben gesehen - ein wichtiger Teilbereich, dem, gestützt auf die bestehenden Vorschriften und ohne das Verbandsbeschwerderecht, optimal Rechnung getragen werden kann.

Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie der chaotischen, unhaltbaren Auffassung, dass irgendwelche demokratisch gefällten Entscheide - in einer Gemeinde beispielsweise - Bundesrecht oder auch kantonales Recht einfach über den Haufen werfen könnten. Habe ich das richtig verstanden?

Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Aeschbacher, ich nenne Ihnen ein Beispiel, das die ganze Schweiz beschäftigt: Ich erinnere Sie an die Kleeblatt-Initiative und an das Teilstück Zürich-Zug, das vom Schweizervolk mit einem Jastimmenanteil von 75 Prozent beschlossen wurde. Die Kleeblatt-Initiative kam vor etwa fünfzehn Jahren zur Abstimmung. Heute, Herr Aeschbacher, ist dieses Teilstück, obwohl das Volk damals mit 75 Prozent Ja gesagt hat, immer noch nicht gebaut, noch nicht befahrbar, weil das Verbandsbeschwerderecht missbräuchlich angewendet wurde - und dagegen setzen wir uns zur Wehr.

Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Rund um die vorliegende Volksinitiative wird ein verfahrensrechtlicher Eiertanz von beachtlichem Ausmass aufgeführt. Kaum ein inhaltlich so klar eingegrenzter und überblickbarer Sachbereich wurde je in den Kommissionen, aber auch im Plenum derart intensiv in all seinen Facetten diskutiert wie eben das Verbandsbeschwerderecht: die parlamentarische Initiative Hofmann Hans, die Frage eines direkten oder indirekten Gegenvorschlages, parlamentarische Initiativen, Motionen usw. sonder Zahl - immer rund um dieses Verbandsbeschwerderecht. Das Zwischenergebnis steht fest. Es sind die Gesetzesänderungen, die im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans beschlossen worden sind. Sie bedeuten viele Einschränkungen, aber auch Präzisierungen des Verbandsbeschwerderechtes. Dafür gab es in beiden Räten eine Mehrheit. Diese Revisionen sind seit Mitte 2007 in Kraft. Die Verordnung dazu ist in der Vernehmlassung. Alle Anträge, die weiter gingen als die beschlossenen Änderungen, wurden abgelehnt, auch sogenannte Brücken zur Volksinitiative der FDP. Stehen wir doch zu unseren Beschlüssen.

Die Volksinitiative als solche hingegen gab kaum zu reden. Warum? Es ist eigentlich allen sonnenklar, dass die Initiative aus rechtlichen, sachlichen und politischen Gründen nicht angenommen werden kann. Eigentlich sind viele erstaunt, dass ein derart fragwürdiger Vorschlag ausgerechnet von der einst staatstragenden FDP kommt - ursprünglich zwar nur von der FDP Zürich, die sich offenbar in einem Konkurrenzkampf mit der SVP rechts aussen zu profilieren versucht. Kein Wunder, dass die FDP Schweiz die Initiative nur widerwillig und halbherzig unterstützt und wichtige Exponentinnen und Exponenten sie trotz enormen parteiinternen Drucks klar ablehnen. Auch in der Kommission wurde die Volksinitiative von den FDP-Vertretern nicht unterstützt. Unabhängig von allen verfahrensrechtlichen Schlenkern empfiehlt der Ständerat Volk und Ständen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Ein Rückweisungsantrag wurde im Ständerat ebenfalls abgelehnt. Mit diesem sollte ein neuer indirekter Gegenvorschlag konstruiert werden.

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen folgt dem Ständerat. Die SP-Fraktion bittet Sie, ein Gleiches zu tun.

Heute oder morgen gibt es nur einen wesentlichen Entscheid zu fällen, nämlich jenen, ob wir die Volksinitiative unterstützen oder zur Ablehnung empfehlen wollen. Auf diese eine, entscheidende Frage gibt es nur eine vernünftige Antwort, nämlich Nein. Wir wollen sie nicht unterstützen und empfehlen sie zur Ablehnung. Ich nenne dafür vier Gründe:

1. Die Initiative ist unredlich. Sie thematisiert zwar das Verbandsbeschwerderecht, meint und trifft aber den Umweltschutz. Ein Angriff auf den Umweltschutz und das Umweltrecht ist hingegen in Zeiten des Klimawandels unpopulär und auch chancenlos, zu Recht. Also versucht man es mit dem Verbandsbeschwerderecht, mit dem VCS als Prügelknaben oder -mädchen - dies, obwohl der VCS unter allen Umweltverbänden mit Sicherheit am wenigsten betroffen sein wird. Im Wohngebiet finden sich nämlich problemlos private Beschwerdeführerinnen und -führer, und diese klammert die Volksinitiative wohlweislich aus. Davon wäre nämlich ganz wesentlich die FDP-Klientel der Hauseigentümer betroffen. Also Hände weg davon! Ein Lehrbeispiel dafür, dass ich nicht Theorien erzähle, sondern dass es effektiv so ist, ist der Fall des Stadions in Zürich.

2. Die Initiative ist populistisch, weil sie nämlich die Demokratie über die rechtsstaatlichen Kritiken stellt - pure SVP-Ideologie also, die sonst von der FDP zu Recht kritisiert wird. Es ist uns doch eigentlich klar: Demokratie und Rechtsstaat sind gleichwertig, sie bedingen sich gegenseitig. Das eine ist ohne das andere nicht möglich.

3. Die Initiative ist unklar. Sie spricht von Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen oder Parlamentsentscheiden beruhen. Wörtlich ausgelegt sind dies alle Projekte, denn alle beruhen - hoffentlich - auf demokratischen Abläufen; aber alle Projekte sind offensichtlich nicht gemeint. Völlig unklar ist, wo denn die Abgrenzung zwischen den Projekten, die dieser Initiative unterstehen, und den übrigen liegen soll. Das hat noch niemand klargemacht, am allerwenigsten Herr Ivo Hangartner, der erklärt, die Initiative sei direkt anwendbar.

4. Die Initiative schafft innerhalb der Schweiz ungleiches Recht. Wenn die Initiative nicht für alle Projekte gilt, dann ist es doch so, dass für einen bestimmten Sachverhalt in einem Kanton das Parlament zuständig ist, in einem anderen aber die Exekutive; im einen Kanton ist das Verbandsbeschwerderecht gewährleistet, im anderen ausgeschlossen. Während wir im Zivil- und im Strafprozessrecht endlich eine Vereinheitlichung des Verfahrensrechtes beschliessen werden, will die Initiative im öffentlichen Recht differenzieren. Das ist ein spezieller Föderalismus, ein spezielles Verständnis von unserem Staatsaufbau, das wir nicht teilen können.

Es spricht bei nüchterner Betrachtung alles gegen und nichts für die Volksinitiative. Ich bitte Sie also, dem Ständerat und der Kommission für Rechtsfragen zu folgen, und danke Ihnen dafür.

Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

Tout d'abord, j'aimerais vous faire part de ma surprise, pour ne pas dire de ma stupéfaction, face à la violation de la confidentialité des travaux de la commission que Monsieur Hämmerle vient de commettre. Il a en effet déclaré dans cet hémicycle quels avaient été les votes des commissaires membres du groupe radical-libéral. Ce que je lui répondrai, c'est que, premièrement, je suis très surpris par cette façon de procéder et, deuxièmement, quitte à violer la confidentialité des travaux de la commission, autant la violer vraiment et dire ce qui s'est effectivement passé. En réalité, Monsieur Hämmerle non seulement viole la confidentialité des travaux de la commission, mais en plus vous donne des résultats de votes nominaux qui sont complètement faux et qui sont totalement contraires à ce qui a été dit en commission. Je ne sais pas comment le Bureau traite ce genre de violation de la confidentialité, mais j'espère que des sanctions y seront apportées. (Applaudissements partiels)

Pour ce qui concerne le groupe radical-libéral, comme le Conseil fédéral d'ailleurs - dont la composition est politiquement équilibrée -, il recommande l'acceptation de cette initiative. Selon notre groupe, dont vous savez tous qu'il est le moteur de cette initiative populaire, il ne s'agit nullement de museler d'éventuels recourants ou de mettre en péril l'existence même d'un droit de recours. Il s'agit simplement de limiter ce droit à sa mission essentielle, c'est-à-dire le contrôle du respect et de l'application des lois dans les décisions administratives.

Il faut rappeler le contexte dans lequel est né le droit de recours des associations. Ce droit de recours a été créé dans les années 1960 et il avait, à l'époque, pour mission de permettre le contrôle et le respect de l'environnement, à un moment où tant la législation que l'aménagement du territoire et encore les ressources de l'administration étaient insuffisants ou inexistants pour en assurer l'exercice. Depuis lors, la législation s'est beaucoup développée à tous les échelons de la Confédération. Les lois foisonnent qui protègent la nature, l'environnement, l'air, l'eau, et qui assurent un aménagement harmonieux du territoire. Parallèlement, la conscience environnementale des autorités, des promoteurs et enfin de la population a évolué de façon substantielle dans le sens d'une meilleure protection de l'environnement.

Ces législations contraignantes, les autorités les appliquent et elles les appliquent de bonne foi. Le principe de la légalité impose aux autorités - que ce soient les autorités fédérales, cantonales ou communales - d'appliquer les lois, y compris dans les domaines qui protègent l'environnement et dont l'arsenal a été substantiellement renforcé.

Forts de ce constat, les initiants proposent que prévale désormais le principe selon lequel vox populi égale vox Dei et qu'ainsi les droits des associations soient limités par le principe de la démocratie directe. Ainsi, ne pourront faire l'objet d'un recours des associations les décisions du peuple et les autorisations fondées sur des décisions des autorités élues par le peuple, qu'il s'agisse de Parlements fédéraux, cantonaux ou communaux. De cette façon, le droit de recours est certes limité, mais il n'est en aucune manière aboli. D'abord les privés conservent le droit de recourir - et cela est fondamental dans notre démocratie directe -, les autorités communales, cantonales et fédérales conservent elles aussi le droit de recourir et en particulier, conserve le droit de recourir le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication.

Le droit de recours des associations environnementales est garanti contre les décisions purement administratives. Cela aussi, c'est important, cela permet effectivement de vérifier par le biais de recours des associations que les administrations appliquent correctement le droit. Mais surtout les autres instruments issus des droits populaires ne sont pas remis en question et les associations peuvent par exemple utiliser l'arme du référendum à tous les échelons - communal, cantonal et fédéral.

De cette façon, avec l'acceptation de cette initiative, la saine application du droit et le respect de la volonté populaire sont réconciliés. L'instrument du recours des associations est replacé dans sa juste mission: le recours ne sera plus utilisé comme un instrument de négociation, pour ne pas dire de chantage, car souvent la "nuisance value", pour utiliser cet anglicisme, résulte de la seule existence du recours et non pas de ses mérites.

Enfin, le résultat de cette initiative consistera en une croissance harmonieuse démocratiquement contrôlée, versus une croissance zéro maintenue par un exercice abusif des droits de recours des associations.

A propos de cette initiative, c'est le lieu de préciser - contrairement à ce qu'a dit Monsieur Hämmerle - qu'elle est beaucoup plus claire qu'il ne veut bien le reconnaître et que, surtout, elle est immédiatement applicable, comme cela a été reconnu de manière extrêmement claire par l'avis de droit du professeur Hangartner.

Je conclurai en disant ici que notre groupe est attaché à un but et non pas à un moyen. Nous sommes, comme les initiants d'ailleurs, ouverts à toute solution qui pourrait émaner d'un contre-projet indirect issu des travaux des Commissions des affaires juridiques, qu'il s'agisse de celle du Conseil national ou de celle du Conseil des Etats. En l'état toutefois, aucune proposition n'a été présentée qui permette aux initiants d'envisager un retrait de leur initiative que je vous remercie en conséquence d'approuver.

Je précise que le groupe radical-libéral se prononce en faveur des deux motions visant d'une part à l'exigence d'efficacité, d'autre part à une meilleure coordination entre l'aménagement du territoire et la protection de l'environnement.

Le groupe se prononce également contre l'initiative parlementaire Schibli, car, s'il en reconnaît les mérites, il est d'avis qu'elle va trop loin en supprimant complètement le droit de recours, contrairement à l'initiative radicale qui, elle, permet de le limiter mais non pas de le supprimer, comme je vous le disais tout à l'heure.

Notre groupe appuie la motion Hofmann Hans concernant la modification de l'ordonnance relative à l'étude de l'impact sur l'environnement.

van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur Lüscher, vous nous dites que les autorités pourront faire respecter la loi et, qu'à partir de là, il n'y a pas besoin du droit de recours actuel des associations. Mais, visiblement, ce n'est pas le cas aujourd'hui, vu le taux de succès élevé des associations dans leurs recours, d'où ma question: combien de fonctionnaires supplémentaires comptez-vous proposer d'engager pour faire respecter la loi?

Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

A mon avis, on n'a pas besoin d'un seul fonctionnaire supplémentaire pour faire respecter la volonté populaire qui est issue des votes, comme je l'expliquais tout à l'heure. Et puis vous faites grand cas, effectivement, du succès des recours des associations, mais c'est oublier que restent dans l'ignorance la plupart des recours qui ont échoué au niveau cantonal et dont on ne parle pas du tout et que, finalement, les associations de protection de l'environnement choisissent évidemment les cas qu'elles veulent porter au Tribunal fédéral et dans lesquels elles estiment par avance avoir un taux de recours largement supérieur au taux moyen. Vous faites évidemment abstraction des nombreux projets dans lesquels des recours ont été déposés et retirés par la suite lorsque le retrait a été monnayé. Vous faites aussi abstraction complète des recours dans lesquels il y a eu un échec cuisant des associations au niveau cantonal et pour lesquelles il n'y a bien évidemment eu aucun recours au niveau fédéral, parce que vous ne voulez pas que l'on sache à quel point certains recours étaient dilatoires, pour ne pas dire téméraires.

Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die Grünen beantragen Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, ebenfalls alle sonst zur Disposition stehenden Vorstösse. Das Parlament hat seine Aufgaben erfüllt. Wir haben bereits einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet und Schwachstellen behoben. Mehr Handlungsbedarf gibt es nicht.

Es gibt ein Gerücht, das im Lande herumgeht, vor allem in der Stadt Zürich, wonach das ominöse Hardturm-Stadion, das noch nicht steht, ein Opfer des Verbandsbeschwerderechtes sei. Das ist Schwachsinn; das wissen alle, die die Geschichte kennen. Der Stadtpräsident hat das Ganze zuerst unnötig verzögert. Dann kam ein falsches Projekt, und dann gab es unzählige Rekurse, die beim Bundesgericht heute noch hängig sind oder gerade von ihm behandelt werden - dummerweise aber überhaupt keine Verbandsbeschwerde. Ja, und vielleicht will die CS das Projekt gar nicht mehr, weil es eben gar nicht so lukrativ ist. Ich glaube, dass sie das nach ökonomischen Kriterien entscheiden und nicht Sie fragen werden, Frau Fiala. Ich glaube, dass die CS gemerkt hat, dass das Verbandsbeschwerderecht nicht der Grund für dieses Debakel ist. Wir können unsere Rechtsordnung ja nicht wegen vier Fussballspielen in der Stadt Zürich ändern, die jetzt glückseligerweise dennoch stattfinden. Alle, die danach lechzen, werden ihre VIP-Billette so oder so erhalten.

Diese Initiative ist schludrig. Es gibt ein Gutachten einer seriösen Professorin aus Zürich, Frau Keller, das lückenlos nachweist, dass in dieser Initiative nicht einmal klar ist, welche Art Beschlüsse dann nicht mehr angefochten werden dürfen, wenn Volksentscheide dem entgegenstehen. Nun hat das Initiativkomitee einen Herrn Hangartner geholt, der in der Tat einmal ein guter Staatsrechtler war. Wenn man sein Gutachten liest, kommt man schlichtweg nicht draus, weil er mit keinem Wort auf die wirklichen Einwände von Frau Keller Bezug nimmt.

Diese Initiative ist staatspolitisch bedenklich, denn sie will die Grundordnung dieses Landes ummodulieren. In diesem Lande galt bislang: Übergeordnetes Recht bricht untergeordnetes Recht. Umweltrecht, Raumplanungsrecht, Natur- und Heimatschutzrecht des Bundes brechen kantonales oder kommunales Recht beziehungsweise entsprechende Beschlüsse. Das wollen Sie jetzt ändern. Sie sagen mit dieser Initiative, wenn eine Volksabstimmung etwas entschieden habe, sei es völlig wurst, ob das - in einer Stadt zum Beispiel - dem Umweltschutz widerspreche oder nicht; Hauptsache, das Volk habe entschieden. Denn Sie sagen, in diesen Fällen sei die Verbandsbeschwerde nicht mehr zulässig. Damit verhindern Sie, dass ein ganz bestimmter Typ von Überprüfung dieser Beschlüsse überhaupt noch stattfinden kann. Das ist ein rechtsstaatlich bedenklicher Akt. Er kommt nicht ganz zufällig aus Ihrer Ecke. Es ist natürlich Teil dieses Diskurses des sogenannten Demokratismus: Volksentscheide stehen über allem. Was das übergeordnete Recht uns sagt, ist letztlich wurst; Hauptsache, das Volk hat einmal entschieden, nach welchen Kriterien auch immer. Diese Ordnung wollen wir nicht. Diese Ordnung verdient keine Unterstützung. Die rechtsstaatliche Ordnung, wie wir sie heute haben, ist zu verteidigen.

Diese Volksinitiative schafft aber auch krasse Rechtsungleichheit, weil sie nämlich eine Unterscheidung zwischen normalen Anwohnerrekursen und Verbandsbeschwerden macht. Das heisst: Dieser Initiative ist es eigentlich wurst, dass weiterhin Projekte von Nachbarn jahrelang verzögert werden können, Hauptsache, die Verbandsbeschwerde ist vom Tisch. Das ist eine Unredlichkeit; und diese Unredlichkeit grenzt an Demagogie, weil von den Initianten immer so getan wird, als sei bei der Bauverzögerung das Verbandsbeschwerderecht das Problem. Das Gegenteil ist der Fall. Selbst in der Stadt Zürich sind es ja Anwohnerrekurse - und die sind von dieser Initiative nicht betroffen -, die verhindert haben, dass wir nicht schon lange ein Stadion haben.

Diese Initianten haben noch nicht bewiesen, dass sie in dieser Stadt Zürich und in diesem Land wirtschaftlich etwas zustande bringen. Aber sie haben vor allem bewiesen: Umweltschutz ist ihnen kein kostbares Gut.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Im Sinne der Transparenz gebe ich bekannt, dass ich bei einer Generalunternehmung angestellt bin, die auch Grossprojekte realisiert. Ich bin da übrigens für die nachhaltige Entwicklung zuständig, und diese beinhaltet nach unserem Verständnis auch, dass die Nachbarschaft bei den Projekten möglichst gut in die Verfahren integriert wird.

Ich spreche hier aber vor allem als ehemaliger Vertreter der Baubewilligungsbehörde der Region Bern. Ich habe in den letzten sieben Jahren unter anderem als Vertreter der Baubewilligungsbehörde gearbeitet und dabei in der Region Bern Grossbauvorhaben für 2 bis 3 Milliarden Franken beurteilt und bewilligt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Anwendung der zahlreichen Vorschriften im Baubewilligungsverfahren bei komplexen Grossbauvorhaben nicht einfach ist. Auch ohne Verbandsbeschwerden fällt es auch einer professionellen Baubewilligungsbehörde schwer, sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden. Man könnte daher im Sinne der Initiantinnen und Initianten sagen, es brauche gar keine Verbandsbeschwerden mehr, diese Verfahren seien auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug. Ich sage Ihnen aber das Gegenteil: Diese Verfahren sind tatsächlich auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug; da spielt es keine Rolle mehr, ob noch ein paar Verbandsbeschwerden dazukommen oder nicht.

Ich gehe noch einen Schritt weiter: Man spricht immer nur von der erschwerenden Wirkung der Verbandsbeschwerden. Das Verbandsbeschwerderecht hat aber auch eine andere Seite. Wenn keine Verbandsbeschwerde eingeht, gibt das der Bewilligungsbehörde auch einen Hinweis. Wenn die Verbände ein Vorhaben geprüft haben und keine Einsprache führen, gibt das der Behörde eben den Hinweis, dass das Bauvorhaben vermutlich die Vorschriften einhält. Ich habe oft an Einspracheverhandlungen den privaten Einsprechern mitgeteilt, dass ja nicht einmal der VCS Einsprache gemacht oder dass dieser seine Einsprache zurückgezogen habe und dass damit das Bauvorhaben dann also vermutlich schon in Ordnung sei. Das hat dann gewirkt und dazu geführt, dass die Privateinsprachen zurückgezogen worden sind. Verbände nehmen die Interessen der Bevölkerung wahr und können damit in den Verfahren eben auch hilfreich sein.

Ich verstehe die Angst der Projektierenden vor den Beschwerden. Beschwerden können zu Verzögerungen und Kosten führen. Nur, meine Damen und Herren und liebe Frau Doris Fiala - sie ist jetzt leider hinausgegangen -: Mit der Aushebelung des Verbandsbeschwerderechtes werden Sie die Beschwerden nicht los! Ich habe es noch und noch erlebt - es entspricht dem Regelfall -, dass neben den Verbandsbeschwerden noch Individualbeschwerden geführt werden. Die Verbandsbeschwerden spielen damit bei der Frage der Beschleunigung der Verfahren gar keine Rolle - der Hardturm lässt grüssen.

Bei der Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" liegt das Problem darin, dass das Initiativkomitee die schweizerische Demokratie nicht begriffen hat. Die Demokratie in der Schweiz besteht nicht aus Abstimmen und Ja- oder Neinsagen zu etwas. Nach der Abstimmung ist nicht fertig mit der Demokratie, nach der Abstimmung gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Das schweizerische System sorgt dafür, dass die Mehrheit nicht überbordet und die Minderheiten geschützt werden. Wir gehören in der Schweiz oft der Mehrheit an, wir gehören aber auch immer wieder verschiedenen Minderheiten an. Die Minderheiten in der Schweiz werden durch ein umfangreiches System von "checks and balances" geschützt. Da wir alle hier drin nicht immer in der Mehrheit sind, nehmen wir alle auch den Schutz der Minderheiten für uns immer wieder in Anspruch.

Sie können schon die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes fordern, aber mit dieser Forderung greifen Sie die Grundfesten der schweizerischen Demokratie an. Daher haben Sie auch keine Chance damit, daher werden Sie auch in der Volksabstimmung keine Chance damit haben. Demokratie heisst nicht nur abstimmen, Demokratie heisst auch Partizipation. Partizipation heisst mitwirken, Partizipation heisst aber auch dem Nachbarn dreinreden.

Wir sind nächste Woche eingeladen, die Baustelle der Migros im Berner Einkaufszentrum Westside anzuschauen. Das war zeitweise die grösste private Baustelle der Schweiz. Ich empfehle Ihnen, an dieser Besichtigung teilzunehmen. Vielleicht wird Ihnen die Bauherrschaft auch erläutern, wie komplex der Prozess dieses Projekts gewesen ist. Ich war auch bei diesem Projekt Vertreter der Baubewilligungsbehörde und habe das sehr vielschichtige Bauvorhaben mit Einkaufszentrum usw. bewilligen dürfen. Insgesamt waren wohl rund fünfzehn verschiedene Verfahren vom Nationalstrassenbau über den Eisenbahnbau bis zum Natur- und Heimatschutzgesetz zu koordinieren und wohl rund zwanzig Fachstellen einzubeziehen. Natürlich gab es auch zwischen hundert und zweihundert Beschwerden, darunter auch eine Verbandsbeschwerde. Die Verbandsbeschwerde wurde im Verfahren vor der zweiten Instanz zurückgezogen. Die Privaten gingen dann noch bis vor Bundesgericht.

Die Nachbarn hatten keine Freude an Westside, sie hatten lieber eine Kuhweide. Das Coop-Verteilzentrum, eine weitere Nachbarin, hatte auch keine Freude am Migros-Bauvorhaben, das nebenan entstehen sollte. Das ist eben in der Schweiz so. Wenn Sie etwas realisieren wollen, dann haben Sie immer einen Nachbarn, der etwas dagegen hat. Wir können aber nicht die Nachbarn abschaffen, und so können wir auch nicht das Verbandsbeschwerderecht abschaffen.

Deswegen empfehlen wir Ihnen, die Initiative abzulehnen. "Höre mer uf chääre", und wenden wir uns wieder wichtigeren Fragen zu.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Sehr geehrter Herr Kollege von Graffenried, Sie werfen uns immer wieder vor, wir hätten keine Ahnung von Demokratie. Sie sagen auch immer wieder, wir wollten das Verbandsbeschwerderecht abschaffen, was klar nicht der Fall ist. Der Bundesrat unterstützt die Volksinitiative ebenfalls. Werfen Sie also dem Bundesrat vor, er habe keine Ahnung von Demokratie?

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Demokratie besteht, wie ich gesagt habe, eben nicht nur aus Abstimmen, sondern es geht auch um die Partizipation, es geht auch um den Rechtsstaat, es geht auch um den Aufbau der Ordnung, es geht auch ums Umweltrecht, das weitgehend Bundesrecht ist; und das kann von einer kleinen Gemeinde eben nicht ausgehebelt werden.

Er habe keine Ahnung von Demokratie - so weit würde ich nicht gehen. Aber es ist eben dieser sehr elaborierte Staatsaufbau, zu dem wir auch Sorge tragen müssen; der ist hier auch wichtig.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei diesen Vorlagen geht es darum, das Verbandsbeschwerderecht einzuschränken, wie bei dieser Volksinitiative, oder es ganz abzuschaffen, wie z. B. bei der parlamentarischen Initiative Schibli. Die SVP-Fraktion stimmt allen Vorlagen zu, welche missbräuchliche Verfahren verhindern, Verfahren beschleunigen sowie Richt- und Schwellenwerte in der Umweltgesetzgebung den realen Gegebenheiten anpassen.

Bekanntlich stösst das Verbandsbeschwerderecht seit der Einführung in den Sechzigerjahren immer wieder auf Kritik. Und warum stösst es auf Kritik? Weil es rechtlich nur für bestimmte ideelle Organisationen und Verbände eine Beschwerdemöglichkeit eröffnet oder, anders gesagt, weil es nur bestimmten ideellen Organisationen und Verbänden das Recht gibt zu prozessieren. Es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, das Verbandsbeschwerderecht dehne lediglich die Legitimation zur Ergreifung eines bestehenden Rechtsmittels auf bestimmte ideelle Organisationen aus. De jure mag das stimmen, de facto sieht die Situation ganz anders aus. Wer an solchen Verfahren schon teilgenommen hat, weiss, wie den rein ideellen Vorstellungen mit Verzögerungsdrohungen und Verzögerungsdruck zum Durchbruch verholfen werden soll bzw. wird.

Die SVP vertritt klar die Meinung, dass der Schutz der Landschaft, der Umwelt, der Kultur, der Kulturgüter usw. allein zu den Aufgaben der rechtsanwendenden Behörden zählt. Es geht nicht an, die Verbandsbeschwerde damit zu begründen, dass die Behörden nicht selten selbst unter erheblichem politischem, wirtschaftlichem und persönlichem Druck stünden. Es wird weiter auch gesagt, es komme hinzu, dass z. B. ein einzelner Eingriff in die Landschaft für sich allein betrachtet häufig nicht stark ins Gewicht falle und auch aus diesem Grund von den rechtsanwendenden Behörden vernachlässigt werde. Da fragen wir uns schon, was für eine Vorstellung die Verteidiger des Verbandsbeschwerderechtes von unseren Behörden haben. Offensichtlich sind unsere Behörden nicht in der Lage, Recht durchzusetzen. Aber dann stellt sich eine weitere Frage: Wenn dem so ist bzw. wäre, warum müssten wir dann nicht auf anderen Rechtsgebieten auch sogenannte parapolitische Gremien und Behörden zur Überprüfung der rechtsanwendenden Behörden schaffen und aufstellen?

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb klar, dem Volk die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, und vor allem auch, der parlamentarischen Initiative Schibli Folge zu geben, weil wir keine zusätzlichen Kontrollorgane neben unseren Behörden brauchen, weil es Aufgabe und Pflicht unserer Behörden ist, das materielle Recht - das materielle Recht! - von allem Anfang an durchzusetzen. Es geht hier nicht darum, das materielle Recht infrage zu stellen. Es geht darum, dass unsere Behörden das materielle Recht durchsetzen. Weiter wollen wir keine unnötigen Verzögerungen erdulden, die eben in der Praxis tatsächlich stattfinden, auch wenn ein grosser Teil der Verfahren nicht ans Bundesgericht gelangt. Wir beantragen auch, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, weil wir keinen ideellen Partikularinteressen zum Durchbruch verhelfen wollen und weil wir keine Gelder mit trölerischen Anliegen erpressen lassen wollen.

Hochreutener Norbert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp

Im Namen der Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, die Volksinitiative der FDP Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, der parlamentarischen Initiative Schibli 04.421 keine Folge zu geben und die Motion des Ständerates (Hofmann Hans) 07.3418 anzunehmen.

Wir betrachten das Beschwerderecht der Umweltverbände nicht gerade als tragenden Pfeiler unseres Rechtsstaates, sondern als mögliche Ergänzung. Die Schweiz war ohne dieses Beschwerderecht ein Rechtsstaat und wäre auch bei seiner Abschaffung ein Rechtsstaat. Allerdings müsste sich der Bund dann über die Behördenbeschwerde engagieren. Dass der Bund diese Konflikte mit Kantonen und Gemeinden vermeiden möchte, ist verständlich. Aber hier bestünde eigentlich eine Möglichkeit: Der Bund könnte mit dem Behördenbeschwerderecht hier weit mehr tun, und dann würde es das Verbandsbeschwerderecht gar nicht brauchen. Denn grundsätzlich ist es Aufgabe der Behörden und nicht privater Verbände, dem Recht, auch hier dem Umweltrecht, Geltung zu verschaffen.

Nun haben einzelne Umweltverbände in den letzten Jahren ihr Beschwerderecht nicht immer im Sinne des Erfinders benutzt, um es mal höflich zu sagen, und mit Beschwerden gewaltig übertrieben. Dennoch, die totale Abschaffung des Beschwerderechtes der Verbände - sei es aus Rache gegenüber den Umweltverbänden, sei es aus anderen Gründen -, wie dies die parlamentarische Initiative Schibli verlangt, ist überrissen. Die Umwelt braucht weiterhin einen Anwalt für ihre Belange. Allerdings sind substanzielle Korrekturen angebracht. Auf der formalen Seite wurden diese mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans vorgenommen. Wir haben das Verfahren gestrafft, wir haben dort einige Korrekturen gemacht. Allerdings betrifft das eben nur die formale Seite. Materiellrechtlich ist die Situation noch immer unbefriedigend. Es braucht auch hier Einschnitte.

Zur Volksinitiative der FDP: Sie nimmt ein wichtiges Problem auf, schiesst aber übers Ziel hinaus. Das Problem, das sie aufnimmt, das Spannungsfeld "demokratischer Entscheid versus Verbandsbeschwerderecht", ist aber ein echtes Problem, und es ist zu lösen. Indes, die Grundidee der Volksinitiative, das Verbandsbeschwerderecht bei Volks- oder Parlamentsentscheiden grundsätzlich auszuschliessen, überzeugt so nicht. Es kann doch nicht sein, dass eine Gemeinde mit einem Volksentscheid - z. B. für die illegale Zulassung einer Prachtsvilla für einen guten Steuerzahler - das Umweltschutz- oder das Raumplanungsrecht aushebelt. Da steckt ein beschränktes Demokratieverständnis hinter der Initiative. Auch das übergeordnete Kantons- oder Bundesrecht, z. B. im Umweltschutzgesetz, im Raumplanungsgesetz, ist demokratisch legitimiert; das gilt nicht nur für den demokratischen Entscheid auf der unteren Ebene. Die Legitimation ergibt sich aus dem Entscheid des Parlamentes, und die Legitimation wird z. B. indirekt durch das Volk erteilt, indem das Referendum nicht ergriffen wird. Die Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes würde zudem erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Wie genau muss der Volksentscheid sein? Genügt ein genereller Entscheid über einen Zonenplan, oder muss er konkreter sein? Solche Fragen lässt die Initiative offen. Per saldo kommen wir zum Schluss, dass die Initiative zwar durchaus ein berechtigtes Unbehagen aufnimmt, aber nicht die Lösung des Problems ist.

Dagegen halten wir eine simple Empfehlung, die Initiative sei durch Volk und Stände abzulehnen, für verfehlt. Es scheint uns aus verschiedenen Gründen sinnvoll zu sein, das Hauptproblem der Initiative aufzunehmen. Die Situation ist erstens nach wie vor nicht befriedigend, ich habe es gesagt, auch wenn sich im Moment einige beschwerdeberechtigte Verbände unter dem Druck der Initiative wahrscheinlich etwas zurückhalten. Der Ständerat und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates haben dieser Überlegung Rechnung getragen, indem wir - ich bin auch Mitglied der Kommission für Rechtsfragen und habe zugestimmt - der Standesinitiative Aargau Folge gegeben haben. Leider stimmen wir jetzt in diesem Rat aus verfahrenstechnischen Gründen nicht darüber ab. Aber wir empfehlen Ihnen, wenn dann ein Resultat aus der Kommission des Ständerates kommt, dieses genau anzuschauen und dann möglicherweise zuzustimmen. In der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen wurde schon eine Subkommission eingesetzt, und wir werden höchstwahrscheinlich auch hier im Nationalrat später mit einer entsprechenden Gesetzesrevision konfrontiert werden.

Nun können natürlich die Befürworter der FDP-Initiative einwenden: Dann macht doch hier mindestens einen indirekten Gegenvorschlag, wenn ihr das Problem ja aufnehmen wollt! Aber dazu reicht schlicht und ergreifend die Zeit nicht. Für die Behandlung der Standesinitiative Aargau, deren Anliegen wir grundsätzlich zustimmen, ist die Frist länger. Das reicht dann, um eine gute Lösung auszuarbeiten. Diese Standesinitiative Aargau nimmt im Übrigen den wichtigen Punkt der FDP-Initiative auf und geht sogar noch darüber hinaus. Wir haben überdies in der Kommission für Rechtsfragen zwei Motionen angenommen, deren Stossrichtung unseres Erachtens in der Subkommission nachgegangen werden soll, auch wenn sie hier formell noch nicht angenommen sind und der Bundesrat die eine ablehnt.

Schliesslich zur Motion Hofmann Hans, sie befasst sich mit formellen Fragen: Sie will jetzt einfach, dass man das Ganze, was wir schon beschlossen haben, schneller umsetzt. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, diese Motion anzunehmen.

Ich bitte Sie, unseren Empfehlungen zu folgen.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein kostengünstiges, wirksames Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechtes bei grösseren oder einschneidenden Bauvorhaben. Es dient dazu, Fehlentscheide der Behörden, die nicht absichtlich - manchmal aus Nichtwissen, manchmal vielleicht auch, weil man zu wenig genau hingeschaut hat - geschehen sind, zu korrigieren. Mit anderen Worten soll es dem rechtlich korrekten Zustand zum Durchbruch verhelfen.

Zur Wirksamkeit der Verbandsbeschwerde: Sie haben ja gesehen, dass in etwa drei Vierteln aller Fälle, in denen sie ergriffen wurde, Grossprojekte korrigiert werden mussten, damit sie eben dem Gesetz entsprachen. Die Wirksamkeit dieser Beschwerden, die gegenüber der Wirksamkeit der Individualbeschwerden um ein Vielfaches höher ist, ist eigentlich auch die politische Schwäche dieses Instrumentes. Weil es so wirksam ist, wird es von denjenigen bekämpft, die sich in ihren Vorhaben, in ihren Projekten, gestört fühlen. Denn hier schaut jemand genau darauf, ob die rechtlichen Bedingungen voll eingehalten sind. Man müsste sich an der Verbandsbeschwerde nicht stören, wenn man Projekte einreichen würde, die den Bestimmungen des Gesetzes vollumfänglich entsprächen. Ich habe sechzehn Jahre in der Baubehörde der Stadt Zürich geamtet und vieles gesehen, was grosse Bauherren jeweils bei der Baubehörde durchzubringen oder durchzudrücken versucht haben, obwohl es schon von ihnen als nicht zulässig erkannt worden war. Sie haben gehofft, die Leute würden dann politisch entscheiden und das Recht nicht so anwenden, wie es angewendet werden muss. In solchen Fällen ist die Verbandsbeschwerde - dort, wo nicht Private Einsprache und Beschwerde erheben können - das richtige Instrument.

Ich habe die hohe Erfolgsquote genannt. Sie ist eigentlich kein Grund zur Freude, sondern sie zeigt, dass halt doch in unserem Lande aus Nichtwissen oder Nichtkönnen - wahrscheinlich nicht einmal aus bösem Willen - zu viele Entscheide noch nicht dem Gesetz entsprechen und korrigiert werden müssen.

Die Verbandsbeschwerde ist bereits eingeschränkt worden. Wir haben über viele Jahre diesen Prozess begleitet und vor anderthalb Jahren abgeschlossen. Jetzt besteht keine Notwendigkeit, das wieder aufzugreifen.

Die Initiative der Zürcher FDP ist ein Tiefpunkt in der Geschichte der FDP und in der Geschichte dieses Rates, auch in der Geschichte der Rechtsstaatlichkeit. So kann man nicht vorgehen, in der Meinung und im Glauben, dass irgendwo eine Gemeinde - beispielsweise durch ihren demokratisch gefällten Bauentscheid - das übergeordnete, den Rahmen der Gemeindeautonomie absteckende Gesetz aushebeln könne. Das darf und kann nicht sein; das wäre völlig gegen unsere Rechtsordnung und gegen unsere Grundordnung. Diejenigen, die das Verbandsbeschwerderecht abschaffen wollen - eines der besten und billigsten Instrumente zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit -, sollen doch ehrlicher sein und sagen: Wir möchten die ungeliebten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes weghaben. Machen Sie Initiativen, um das Umweltschutzgesetz zu lockern, und dann werden Sie sehen, was die Bevölkerung dazu sagt!

Es ist jetzt langsam genug. Seit acht Jahren haben wir in diesem Rat immer wieder Angriffe auf das Verbandsbeschwerderecht; sie sind immer abgewiesen worden. Jetzt sollten wir endgültig Schluss machen mit diesen Diskussionen und die von der schweizerischen FDP übernommene Initiative des Zürcher Freisinns und auch die übrigen Angriffe auf das Verbandsbeschwerderecht ablehnen. Die der EVP und der glp zugehörigen Mitglieder unserer Fraktion werden die Volksinitiative einstimmig ablehnen und sich einstimmig dagegen wehren, dass man noch irgendwelche Gegenvorschläge und Hintertürenausgänge schafft.

Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00